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    Wohnungen: Mitarbeiter raus, Flüchtlinge rein

    so geht das:

    Bald Asylbewerber auch in Sulzemoos?
    Wohnraum für 40 Flüchtlinge in Haidhof




    Grünes Licht für eine Gemeinschaftsunterkunft im Sulzemooser Ortsteil Haidhof: Realisiert werden soll sie in einer bisher als Wohnhaus genutzten Immobilie.


    Sulzemoos – Einstimmig votierten die Gemeinderäte jetzt für die Bauvoranfrage des privaten Besitzers, der dort mindestens 40 Flüchtlinge unterbringen möchte. In dem ehemaligen Bauernhof in Haidhof, der vor vielen Jahren zu einem Wohnhaus mit Büroräumen umgebaut wurde, sind zurzeit die Mitarbeiter eines Kurierdienstes untergebracht. Bürgermeister Gerhard Hainzinger erläuterte, dass der Privatbesitzer des Gebäudes an die Regierung von Oberbayern und an das Landratsamt herangetreten ist, um die Unterbringung von Flüchtlingen zu prüfen.   






    Es gibt eine rechtliche Grundlage im Baugesetzbuch, nach der eine solche Einrichtung im Außenbereich möglich wäre“, so Hainzinger. Die rechtliche Abarbeitung erfolge dabei durch das Landratsamt. „Es prüft, ob bei der Unterbringung einer größeren Personenzahl gesunde Wohnverhältnisse vorliegen, wie viele Menschen unterbracht werden können und ob bauliche Veränderungen nötig sind,“ erklärte der Rathauschef. „Das ist im Vergleich zur Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung eine wesentlich bessere Lösung.“


    Auch mit dem Landratsamt habe es bereits ein Gespräch gegeben. „Es hält das Gebäude für absolut geeignet und sinnvoll, zumal die Gemeinde Sulzemoos bisher überhaupt keine Asylbewerber aufgenommen hat und die Diskussion natürlich immer besteht, dass jede Gemeinde gleich belastet werden soll“, fasst Hainzinger das Ergebnis zusammen. Denn in der Vergangenheit waren die von der Gemeinde Sulzemoos benannten Grundstücke für Sammelunterkünfte nicht geeignet. Zudem argumentierte die Gemeinde, dass Sulzemoos von der Infrastruktur her nur bedingt geeignet ist, da der Ort nur über sehr wenige Einrichtungen für die Erledigung der Dinge des täglichen Bedarfs verfügt.




    Bei einer Ablehnung des Vorhabens durch die Gemeinde sieht Hainzinger die Gefahr, dass „es aufgrund einer anderen rechtlichen Grundlage herangezogen wird“. Denn dann könnte es das Landratsamt unter Umständen per Ersatzvornahme durchsetzen.


    Richard Wohlmut wollte wissen, ob die Gemeinde festlegen kann, dass dort nur Familien untergebracht werden dürfen. „Ich habe zwar darum gebeten, dass es überwiegend so sein sollte. Aber wir dürfen es nicht, da niemand ausgeschlossen werden darf“, so der Rathauschef. Michael Schmid hatte Bedenken, dass in dem Gebäude so viele Menschen untergebracht werden können. „Das kann doch nicht sein. Wer entscheidet, wie viele Personen dort Platz haben?“, fragte er. Hainzinger erklärte, dass sich dies aus dem Baurecht ableitet. Dort sei pro Person eine Quadratmeterzahl festgelegt.


    Markus Winter fragte, wer in der Unterkunft für Recht und Ordnung sorgt und sich um die Flüchtlinge kümmert. „Werden Recht und Gesetz verletzt, ist ausschließlich die Polizei zuständig. Und für eine geregelte und ordnungsgemäße Unterbringung das Landratsamt. Bei Schwierigkeiten wird im Nachhinein sicher auch die Gemeinde mitbeteiligt sein, das ist in anderen Gemeinden ja auch so“, so Hainzinger. Annegret Braun regte an, dass für diesen Fall im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ein Helferkreis gegründet werden könnte.


    Wohlmut fragte, ob Flüchtlinge einen Anspruch auf eine Wohnung in der Gemeinde haben. „Denn es haben ja schon die Einheimischen Probleme, eine Wohnung zu finden“, sagte er. Hainzinger erläuterte, dass der Freistaat zuständig ist, wenn Flüchtlinge das Gebäude verlassen müssen. „Das ist momentan allerdings sehr strittig und könnte sich noch ändern“, fügte der Bürgermeister hinzu.


    Johann Stumpferl erkundigte sich, ob Flüchtlingskinder einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben und wer für die Kosten aufkommt. „Sie haben sowohl Anspruch auf einen Kindergarten- als auch auf einen Schulplatz. Die Kosten übernimmt das Landratsamt“, sagte Hainzinger. Am Ende der Aussprache votierten alle Räte für den Antrag. Mit einer Einschränkung: Wenn die Unterkunft nicht mehr genutzt wird, wird sie gemäß dem Baurecht wieder auf den jetzigen Stand zurückgesetzt, das heißt, es kann nicht abgeleitet werden, dass weiterhin eine ähnliche Art der Unterbringung dort stattfindet.


    Annegret Braun regte an, dass im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ein Helferkreis gegründet werden könnte.

    https://www.merkur.de/lokales/dachau...-13117685.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Wohnungen: Mitarbeiter raus, Flüchtlinge rein

    >Dort sei pro Person eine Quadratmeterzahl festgelegt

    Würde mich mal interessieren , wieviel m2 einem denn zugestanden werden - bei Züchten von Hunden sind 12m2 für den Hund im Zwinger vorgeschrieben..

  3. #3
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    AW: Wohnungen: Mitarbeiter raus, Flüchtlinge rein

    Angeblich kommen kaum noch Asylbewerber. Warum dann immer mehr Wohnmöglichkeiten für diese Leute schaffen? In Köln werden nun Wohncontainer verschenkt, die man erst vor wenigen Jahren teuer angeschafft hat, weil sie nicht belegt werden können.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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