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    140000 Euro für Äthioperin

    Es ist das alte Spiel: "Flüchtlinge" geben ein falsches Geburtsdatum an und kassieren gigantische Summen vom Staat. In diesem Fall sind es fast 150000 Euro................


    Die Vorwürfe wogen schwer: 145.000 Euro Schaden sollte eine Afrikanerin verursacht haben, weil sie den Behörden ein falsches Alter angegeben hatte. Doch bei der Hauptverhandlung kamen Zweifel auf. Dokumente und Fotos sprachen plötzlich für die Angeklagte. Nach Urteilsverkündung kam es zu emotionalen Szenen.
    Die zierliche Frau fällt auf die Knie. Sie faltet die Hände und dankt „Jesus Christus“. Dabei schaut sie an die Decke des Verhandlungssaals 120, Tränen laufen ihr über das Gesicht. Sie kann ihr Glück kaum fassen.
    Unmittelbar zuvor hatte der Richter am Amtsgericht Augsburg das Urteil in ihrem Fall verkündet: „Die Angeklagte wird freigesprochen.“ Für ihre Zeit in der Untersuchungshaft sei sie „zu entschädigen“.

    Mutter bringt ihren 15 Monate alten Sohn mit zum Prozess

    Die emotionale Reaktion der Äthiopierin Fekadu F. zeigt: Mit einem Freispruch hatte sie nicht gerechnet, allenfalls darauf gehofft. Für die alleinerziehende Mutter eines 15 Monate alten Sohnes, den sie im Kinderwagen ins Gericht schiebt, steht an diesem Mittwoch viel auf dem Spiel.



    Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft ihr Betrug vor. Die Frau soll Ende 2012 nach Deutschland gekommen sein und sich mit falschen Angaben einen Status als „minderjähriger unbegleiteter Flüchtling“ erschlichen haben. Erst im Frühjahr 2015 flog der angebliche Schwindel auf.
    Staatsanwalt benennt angeblichen Schaden: 145.758,45 Euro

    Bis dahin, so der Staatsanwalt bei der Anklageverlesung, habe Fekadu F. einen „Vermögensverlust großen Ausmaßes verursacht“. Bis auf den Cent genau rechnet der Jurist den Schaden für den Staat vor: 145.758,45 Euro. Etwa zwei Drittel der Summe entfallen auf den Landkreis Donau-Ries, ein Drittel auf die Stadt München.
    Durch „Vorspiegeln falscher Tatsachen“ und ihr „gewerbsmäßiges Handeln“ habe die Angeklagte Leistungen bezogen, die ihr eigentlich nicht zustanden, so der Staatsanwalt. Darunter fielen unter anderem Heimkosten, Taschengeld, Fahrtkosten, Ausbildungshilfen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Unterkunftskosten.
    Angeklagte: Wurde in Dubai "misshandelt und vergewaltigt"

    Die Angeklagte, klein, schmächtig, hochgesteckte Haare, bestreitet die Vorwürfe vehement. Über ihren Verteidiger erklärt sie, wie und warum sie überhaupt nach Deutschland gekommen ist.
    Demnach musste sie ihre Heimat Äthiopien wegen der „politischen Unruhen“ verlassen. Im Alter von 15 Jahren habe sie ein Schleuser nach Dubai gebracht, wo sie fortan unter sklavenähnlichen Bedingungen leben musste. Sie arbeitete bei einer arabischen Großfamilie als Kindermädchen und verrichtete Haushaltsdienste. In der Familie sei sie „misshandelt und vergewaltigt“ worden, so die Angeklagte.
    In München "aus dem Fenster gesprungen und geflohen"

    2012 sei sie gemeinsam mit ihren Gastgebern nach Deutschland geflogen, nach München. Dort wollte sich ein Mitglied der Familie operieren lassen. Die Einreise erfolgte mit einem legalen Schengen-Visum. In München habe sie dann spontan beschlossen, aus ihrem Martyrium auszubrechen. Sie sei „aus dem offenen Fenster gesprungen und geflohen“, berichtet ihr Anwalt. In Bayern habe sie sich dann bei den Behörden gemeldet und „Hilfeleistungen beantragt“ – ganz legal.
    Ob diese Geschichte im Detail stimmt, spielt in dem Prozess eine untergeordnete Rolle. Ebenso die Frage, ob die Frau (sie machte hier eine Ausbildung zur Verkäuferin, scheiterte aber an der mündlichen Prüfung) überhaupt berechtigt ist, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Entscheidend für das Gericht ist, wie alt die Afrikanerin bei ihrer Anerkennung als minderjähriger Flüchtling war.
    Der Knackpunkt: Zwei Geburtsdaten, elf Jahre Unterschied

    In ihrem Einreisedokument nach Deutschland stand das Geburtsdatum 23. Januar 1986. Gegenüber den Behörden in Bayern gab sie den 30. März 1997 an, außerdem einen anderen Namen. Damit war sie auf dem Papier elf Jahre jünger als bei ihrer Einreise – und konnte alle Vorzüge minderjähriger Flüchtlinge in Anspruch nehmen.
    Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von bewussten Falschangaben der Ausländerin aus und unterstellt ihr dabei eine betrügerische Absicht. In der Hauptverhandlung lässt sich dieser Vorwurf nicht halten. Im Gegenteil: Mehrere Indizien entlasten die Angeklagte.
    Urkunden und Fotos entlasten die Frau aus Äthiopien

    So stellt sich heraus, dass sie den Pass, mit dem sie von Dubai nach Deutschland gekommen war, nie selbst in der Hand hatte und nicht kannte. Dort war das Geburtsjahr 1986 vermerkt.
    Zudem kann sie dem Gericht eine äthiopische Geburtsurkunde vorlegen, die sie im Jahr 2017 - nachdem sie in Deutschland schon unter Betrugsverdacht stand - selbst beantragt hatte. Dort ist als ihr Geburtsdatum der 30. März 1997 angegeben. Die Deutsche Botschaft in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba hat das Dokument vor dem Prozess in Augsburg geprüft und für echt befunden. Es gebe keinen Grund, an den Angaben der dortigen Behörden zu zweifeln.

    Entlastet wird die Angeklagte auch durch mehrere Fotos, die kurz nach ihrer Anerkennung als minderjähriger Flüchtling Ende 2012 gemacht worden waren. Sie entstanden in einer Jugendwohngruppe für Flüchtlinge, in der Fekadu F. eine Zeit lang lebte.Auf den Bildern ist ein schmächtiges Mädchen von etwa 15 Jahren zu sehen. Das entspricht dem von ihr genannten Geburtsjahr 1997. Wäre sie – wie in ihrem Pass behauptet – 1986 geboren worden, müsste man auf den Fotos eine 26-Jährige sehen. Das ist definitiv nicht der Fall.
    Rechtsmediziner kann nur wenig zur Aufklärung beitragen

    Schließlich kann auch eine wissenschaftliche Altersanalyse die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht wirklich bestätigen.Fekadu F. wurde im Februar 2017 am Rechtsmedizinischen Institut in München eingehend untersucht. Dabei stellten die Experten „ohne wesentliche Zweifel“ fest, dass die Angeklagte zum Untersuchungszeitpunkt knapp 26 Jahre alt war, mindestens aber 21 Jahre und drei Monate. Den Ausschlag gab dabei die computertomografische Vermessung des Schlüsselbeins.Der Befund, so Rechtsmediziner Randolph Penning vor Gericht, sei zwar mit dem Geburtsjahr 1997 „nicht vereinbar“. Auf der anderen Seite sei auch das Geburtsjahr 1986 „sehr unwahrscheinlich“. Auf Nachfrage des Gerichts räumt Penning ein, dass Altersbestimmungen zum Großteil auf statistischen Erhebungen beruhen, wobei „Ausreißer nach oben oder unten“ durchaus möglich seien. Auf Deutsch: Die Angeklagte könnte jünger oder älter sein. Nichts Genaues weiß man nicht.
    Staatsanwalt: "Man muss an beiden Geburtsdaten zweifeln"

    Gegen Ende der Verhandlung räumt der Staatsanwalt ein: „Alles in allem muss man an beiden Geburtsdaten zweifeln.“ Wenn ihn jemand fragen würde, wie alt die Angeklagte wirklich sei, müsste er antworten: „Ich weiß es nicht.“Mit dem naheliegenden Satz „Im Zweifel zugunsten der Angeklagten“ beantragt der Staatsanwalt Freispruch – und muss die Kammer nicht lange überzeugen.Entscheidend für die Urteilsfindung war die Geburtsurkunde der Angeklagten aus Äthiopien. Der Richter: „Es handelt sich um ein echtes und gültiges Dokument eines ausländischen souveränen Staates.“ Dies sei vom Gericht vorbehaltlos anzuerkennen, allein aus völkerrechtlichen Gründen. „Das Geburtsdatum 30. März 1997 ist für uns somit richtig.“Folglich war die Äthiopierin Ende 2012 bei ihrer Einreise nach Deutschland 15 Jahre alt - und hatte Anspruch auf alle staatlichen Leistungen für minderjährige Flüchtlinge.
    https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/urteil-am-amtsgericht-augsburg-bewaehrungsstrafe-fuer-frau-die-sich-als-minderjaehriger-fluechtling-ausgegeben-hatte_id_11240568.html



    .... es stimmen also beide Angaben nicht und das Gericht macht es sich wieder einmal zu einfach. Es ist doch allgemein bekannt, wie man in "solchen" Ländern wie Äthiopien an Dokumente kommt. Selbst staatliche Dokumente aus der Türkei sind oft Ergebnis von Schmiergeldzahlungen. Die Dame wird hier nie arbeiten, sie hat ja bereits erkannt, dass sie mit Kindern jede Menge Geld bekommt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: 140000 Euro für Äthioperin

    Da verschlägt's einem die Sprache.
    "Man muss an beiden Geburtsdaten zweifeln"
    Merkwürdig, hier gilt „in dubio pro reo". Wenn es um „Rechts-Verdächtige" geht, eher nicht.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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