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  1. #1
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    Soldat verweigerte Frauen den Handschlag

    Ein Soldat der Bundeswehr ist mit einer Klage gegen seine Entlassung gescheitert. Er hatte sich geweigert, Frauen die Hand zu geben. Laut Bundeswehr hätte dies dem Ansehen der Truppe geschadet.



    Die Weigerung, Frauen aus religiösen Gründen die Hand zu geben, rechtfertigt die Entlassung eines Zeitsoldaten. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz wies die Klage eines ehemaligen Soldaten in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ab. Die Kündigung basiere auf einer Verletzung der militärischen Dienstpflichten und nicht auf einer Vorverurteilung von Muslimen, entschieden die Richter.
    Weiterbeschäftigung hätte Ansehen der Bundeswehr geschadet

    Der Kläger war seit 2015 Zeitsoldat. 2017 informierte der militärische Abschirmdienst über Erkenntnisse zu einer mutmaßlich extremistischen Einstellung des Manns. Er sei zum Islam konvertiert und habe sein Erscheinungsbild sowie sein Verhalten geändert. Es bestehe der Verdacht, dass sich der Soldat in einem Radikalisierungsprozess befinde. Bei einer Befragung habe der Kläger ausgesagt, dass es seine Sache sei, wenn er Frauen nicht die Hand gebe. Im Mai 2018 wurde der Soldat entlassen. Die Berufung des Klägers lehnte das Oberverwaltungsgericht nun ab.


    Das Verwaltungsgericht habe die Klage zu Recht abgewiesen, urteilten die Richter. Durch seine religiös begründete Weigerung, Frauen die Hand zu geben, verstoße er gegen die Pflicht, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Zusätzlich habe er gegen die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten verstoßen. Eine Weiterbeschäftigung des Soldaten hätte die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet.
    Einsatzfähigkeit der Armee gefährdet

    Der ehemalige Soldat habe angegeben, problemlos mit Frauen zusammengearbeitet zu haben und sie zu respektieren. Auch anderen Menschen gebe der Kläger nach eigenen Angaben aus hygienischen Gründen nur in Ausnahmefällen die Hand. Die von ihm angegebenen Gründe für sein Verhalten gegenüber Frauen seien angesichts seiner konsequenten Hinwendung zum Islam nur Schutzbehauptungen, urteilten die Richter. Die Einstellung des Klägers widerspreche der Gleichstellung von Mann und Frau im Grundgesetz.

    https://www.t-online.de/nachrichten/...entlassen.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Soldat verweigerte Frauen den Handschlag

    Dennoch wundert mich dieses Urteil, das eigentlich dem Zeitgeist widerspricht.
    Sollte in unserer Gesellschaft doch noch ein Fünkchen normalen Verstandes glimmen?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Soldat verweigerte Frauen den Handschlag

    Sollte in unserer Gesellschaft doch noch ein Fünkchen normalen Verstandes glimmen?
    Ganz klar nein!

    Zumindest nicht in der der Mehrheitsgesellschaft! Wahrscheinlich hing da noch viel mehr dran, was uns vorenthalten wird, um uns "nicht zu beunruhigen"!
    "...und dann gewinnst Du!"

  4. #4
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    AW: Soldat verweigerte Frauen den Handschlag

    Er ist Moslem. Kann er von daher seinen Auftrag als Soldat überhaupt ausführen? Frauen stehen in seinen Augen derart niedrig da, dass er ihnen nicht einmal die Hand geben will. Und was ist mit den, in seinen Augen, Ungläubigen? Als Soldat soll er uns schützen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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