Der Richter, der befand, dass Künast (Grüne) als Person des öffentlichen Lebens auch eine Beschimpfung auf öffentlichen Netzwerken hinnehmen müsse, hat als Dank nun eine Anzeige am Hals:

Die 63-Jährige wollte vor dem Landgericht Berlin erreichen, dass Facebook personenbezogene Daten des Kommentators herausgeben darf, um zivilrechtliche Schritte gegen die Person einleiten zu können. Doch das Gericht entschied: Künast muss die Beschimpfungen hinnehmen. Nun schaltet sich eine Anwaltskanzlei ein - und erstattete Anzeige gegen die Richter.
Wobei die Formulierung falsch ist. Nicht eine Anwaltskanzlei schaltete sich aus eigenem Ermessen ein, sondern Künast beauftragte diese Anwaltskanzlei (weswegen es eigentlich doch hätte heißen müssen, dass Künast Anzeige erstattete). Das geht auch aus der nachfolgenden Begründung hervor:

Der Vorwurf der in der Rhein-Main-Region ansässigen Kanzlei Bernard Korn & Partner: Rechtsbeugung. Das Urteil habe sie empört, weil der Verdacht naheliege, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben, erklärt die Kanzlei auf ihrer Website. "Denn die dort vertretene Rechtsauffassung ist nach unserer Auffassung evident unvertretbar und missachtet die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes offenkundig."
https://www.spiegel.de/politik/deuts...a-1288961.html