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  1. #11
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    AW: Künast empört, sie darf "beleidigt" werden

    Der Tagesspiegel schreibt...…………

    Die Grünen-Politikerin Renate Künast tritt dafür ein, schärfer gegen Hass im Netz vorzugehen. Doch ihren Antrag auf Auskunft zur Identität von Facebook-Hetzern hat das Berliner Landgericht zurückgewiesen. Die Empörung über den Beschluss ist groß. Das Interesse an den näheren Zusammenhängen des Falls scheint dagegen gering.
    Das Ganze ist ein politisches Projekt. Als viel Geschmähte tritt Künast in einer starken Rolle auf, der Opferrolle. Mit ihrem Antrag möchte sie ihrem Anwalt zufolge Stärken und Schwächen des geltenden Telemediengesetzes eruieren, weshalb auf eine Strafanzeige verzichtet wurde.
    Finanziert wird das Vorhaben von der gemeinnützigen GmbH „Hate Aid“, die ihr Anliegen im Namen trägt. Die Skandalisierung des Beschlusses besorgte Künasts Anwaltsbüro, indem es den Fall Künast mit dem des erschossenen Walter Lübcke verband.
    Ein anderes Anwaltsbüro hängt sich jetzt auch noch an die Geschichte, indem es den unsinnigen Vorwurf der Rechtsbeugung erhebt.


    Der Gerichtsbeschluss setzt sich mit 22 Beschimpfungen auseinander. Bei mindestens einer – die die Schlagzeilen dominiert – dürfte eine strafbare Beleidigung vorliegen. Aber bei allen?
    Im Fall Künast müssen die Umstände berücksichtigt werden
    In der Diskussion fällt etwas unter den Tisch, dass die Flüche einem umstrittenen Einwurf Künasts aus einer Zeit galten, als bei den Grünen ernsthaft über Straflosigkeit von Sexualität mit Kindern diskutiert wurde. Das Beste, was man über ihre damalige Bemerkung („Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist“) sagen kann, ist, dass sie möglicherweise falsch aufgefasst wurde. Vielleicht aber auch nicht.

    Dass Politiker für solche Botschaften ihr Leben lang haftbar gemacht werden, dass sie deswegen harte und härteste Kritik ertragen, gehört zum Berufsrisiko. Künast selbst hat zugegeben, dass sie damals zwar nicht auf der falschen, aber auch nicht auf der richtigen Seite gestanden habe und „manchmal sehbehindert“ gewesen sei.
    Wenn sie nun ein Facebook-Nutzer zur „Pädophilen-Trulla“ stempelt, sollte das erlaubt sein dürfen. Es ist kein Skandal, es ist eine Meinung. Es mutet etwas merkwürdig an und riecht nach Selbstbegünstigung, wenn Renate Künast sie im Namen von Anstand, Recht und Moral nicht länger tolerieren will.
    Künast hat alle Chancen, dass der Gerichtsbeschluss teilweise korrigiert wird Die Art und Weise, wie Menschen in den sozialen Netzwerken mit Dreck beschmissen werden, ist abstoßend. Allerdings machen es Schlagzeilen wie die, dass Künast durch den Richterbeschluss ab sofort mit widerlichen Worten belegt werden „darf“, nicht besser. Denn das darf sie nicht.
    Eine bloße Beleidigung ist strafbar, ihre Veröffentlichung rechtswidrig. Also sollte die Politikerin keinen anderen Eindruck erwecken. Zwar hat sie alle Chancen, dass der Gerichtsbeschluss zumindest teilweise korrigiert wird. Dennoch ist dies wohl der falsche Fall, um daraus ein Exempel zu machen.

    https://www.tagesspiegel.de/politik/.../25065882.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #12
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    AW: Künast empört, sie darf "beleidigt" werden

    Der Tagesspiegelautor scheint ein vernünftiger und intelligenter Mensch zu sein. Ein völlig objektiver und faktenbasierter Text, der hier präsentiert wird.

    Berufsrisiko eines Politikers - es sei denn er/sie ist Diktator oder König von Thailand, oder Prophet des Islam, dann ist „Beleidigung“ bzw. Majestätsbeleidigung verboten.

    „Hate aid“? Hasshilfe? Wie soll man das denn verstehen?

    Gegen Cybermobbing ist man quasi auch machtlos, die Nutzer müssen eben vorsichtig sein - wie nennt sich das? Digitale Kompetenz? Vielleicht sollte Künast das Internet gänzlich verbieten, dann sind all die Probleme gelöst und es wird CO2 „gespart“. Jobs vernichtet, aber um Jobs geht es den Klimajüngern ohnehin nicht - der Humanismus, bzw. das Wohl des Menschen soll dem Wohl des Klimas weichen. Politik findet nun nicht mehr im Sinne der Menschen, sondern der Aussentemperatur statt.

    Grüne Politiker muten vielen vieles zu. Jobverlust, eingeschränkte Mobilität, finanzielle Belastung, keine freie Wahl der Nahrungsmittel usw. Da muss im Gegenzug auch Künast bereit sein, ein Opfer zu bringen und einen Teil ihres Selbstwertgefühls aufgeben, indem sie „beleidigt“ wird. Ich denke, ihr Opfer ist vergleichsweise bescheiden.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  3. #13
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    AW: Künast empört, sie darf "beleidigt" werden

    Renate Künast hat einen Prozess gegen Sven Liebich gewonnen und schon Oberwasser in Sachen Gerichtsurteil um das es in diesem Thread geht. Die linksorientierte Presse freut sich und bringt wie üblich einiges durcheinander...………..

    ........Zu einem Foto von Künast stellte er auf einem sogenannten Sharepic einen Satz, der wie ein Zitat der Grünen-Politikerin aussehen sollte: "Wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok." Doch Künast hatte diesen Satz nie geäußert.

    ...richtig muss es heißen...….Künast hat diesen Satz nie so geäußert. Denn wie hier im Thread nachzulesen hat sie damals folgendes geäußert...………

    Die Beleidigungen gegen Künast waren unter einem Kommentar des rechtsextremen Aktivisten Sven Liebich geäußert worden. Dieser hatte einen WELT-Artikel aus dem Jahr 2015 geteilt. Dieser schildert einen umstrittenen Zwischenruf Künasts im Berliner Abgeordnetenhaus im Jahre 1986. Laut Protokoll hatte ein CDU-Politiker eine Grünen-Abgeordnete gefragt, was sie von der Forderung der Grünen in NRW halte, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden. Künast habe dazwischengerufen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“ Die Politikerin sprach später von einem Missverständnis.
    …. zwischen ihrem, in dem Welt-Artikel belegten Zwischenruf, und dem was Liebich daraus gemacht hat, ist ein großer Unterschied. Auch wenn Künast nun den Prozess gewonnen hat, ändert sich nichts an der Tatsache ihres Zwischenrufs und auf den basiert das Berliner Urteil. Künast in Siegerlaune...……

    Künast begrüßte die Entscheidung der Frankfurter Richter und kritisierte erneut die Entscheidung des Berliner Landgerichts, Beleidigungen gegen sie nicht zu ahnden. "Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt macht den Beschluss aus Berlin vollends absurd." Rechtsanwalt Severin Riemenschneider, der die Grünen-Politikerin vor Gericht vertritt, bezeichnete die Entscheidung von Frankfurt am Main als "Urteil mit Signalwirkung".

    … ich hoffe sehr, dass die nächste Instanz den Tatsachenverdrehungen der Künast nicht auf den Leim geht.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #14
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    AW: Künast empört, sie darf "beleidigt" werden

    Und nun ist es passiert, der nächste Richter hat entschieden, dass es sich um Beleidigungen und nicht um Meinungsäußerungen handelt...………

    Renate Künast ist im Internet auf das Übelste beleidigt worden. Nun wird der Grünen-Politikerin vom Berliner Kammergericht in mehreren Fällen Recht gegeben. Allerdings bleiben andere Fälle ungeahndet.
    Das Berliner Kammergericht hat der Grünen-Politikerin Renate Künast in einem Rechtsstreit um übelste Beleidigungen durch Nutzer bei Facebook in weiteren sechs Fällen Recht gegeben. Damit hat die ehemalige Bundesagrarministerin nun Anspruch auf die Nutzerdaten von insgesamt 12 der 22 von ihr vor Gericht gebrachten Nutzerkommentare, wie aus einem vom Kammergericht veröffentlichten Beschluss vom 11. März hervorgeht. Die übrigen zehn Fälle bleiben aber ungeahndet, weil das Gericht den Streit rechtskräftig beendete.
    Der Rechtsstreit hatte im vergangenen September bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt, weil das Berliner Landgericht damals die teils obszönen Beschimpfungen noch als "haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren" eingestuft hatte. Dagegen ging Künast vor.
    Im Januar stufte das Gericht bereits sechs Nutzerkommentare als Beleidigungen ein. Zu den nun ebenfalls so eingestuften Kommentaren erklärte das Gericht, ungeachtet der strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hätten diese Äußerungen "so massiven diffamierenden Gehalt", dass sie als Schmähkritik oder Formalbeleidigung strafbar seien. Es fehle eine inhaltliche Auseinandersetzung, Künast werde jede Würde abgesprochen.
    Die Richter stellten dabei fest, dass Künast "im Schutze der Anonymität des Internets" zum Objekt frauenverachtender und entwürdigender obszöner Anwürfe geworden sei. Die dagegen nicht beanstandeten Äußerungen seien zwar ebenfalls ehrenrührig und herabsetzend, die Schwelle zum Straftatbestand der Beleidigung sei aber nicht überschritten.
    Nach der Entscheidung darf Facebook nun auch in diesen sechs Fällen Künast Auskunft über den Namen des Nutzers, dessen E-Mail-Adresse und IP-Adresse sowie über den Uploadzeitpunkt Auskunft erteilen.
    Quelle: ntv.de, wne/AFP https://www.n-tv.de/politik/Kuenast-...e21666141.html

    ……...und noch einmal: die Äußerungen sind von der ersten Instanz im kausalem Zusammenhang gesehen worden, als Reaktion auf Künasts Eintreten für Sex mit Kindern.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #15
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    AW: Künast empört, sie darf "beleidigt" werden

    Nach der Entscheidung darf Facebook nun auch in diesen sechs Fällen Künast Auskunft über den Namen des Nutzers, dessen E-Mail-Adresse und IP-Adresse sowie über den Uploadzeitpunkt Auskunft erteilen.
    Wer seine Daten dem „Fratzenbuch" anvertraut, hat sich die Folgen selbst zuzuschreiben.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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