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Integrationsbeiräte fordern kommunales Wahlrecht für Migranten
Integrationsbeiräte fordern kommunales Wahlrecht für Migranten
Menschen, die länger als drei Jahre in Deutschland leben, sollen auch über die kommunale Politik mitbestimmen können, finden die Integrationsbeiräte. In anderen EU-Ländern sei das bereits Praxis.
Migranten in Deutschland sollen die gleichen Rechte bekommen wie EU-Bürger, fordert der Dachverband der kommunalen Integrationsbeiräte. Er will ein kommunales Wahlrecht für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer durchsetzen - dafür müsste das Grundgesetz geändert werden. In mehr als der Hälfte der EU-Länder sei das bereits Praxis, sagte der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates (BZI), Lajos Fischer, bei einer Fachtagung seiner Organisation in Erfurt.
Das kommunale Wahlrecht sollte für Menschen mit Migrationshintergrund gelten, die sich länger als drei Jahre in Deutschland aufhalten. "Sie leben in den Kommunen, zahlen Steuern, erziehen hier ihre Kinder und dürfen nicht mitbestimmen", kritisierte Fischer.
Der BZI forderte zudem die Erleichterung mehrfacher Staatsbürgerschaften sowie flächendeckend staatlich finanzierte Antidiskriminierungsstellen, um Rassismus konsequent bekämpfen zu können.
Osten gilt als zehnfach gefährlicher für Geflüchtete als der Rest Deutschlands
In Erfurt diskutierte der BZI auch über die Perspektiven von Migranten im Osten. Umfragen zufolge gelte Ostdeutschland als zehnfach gefährlicher für Geflüchtete als das übrige Land, sagte Fischer. Jedoch lebten im Osten nur fünf Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesrepublik.
Umso wichtiger sei die Arbeit der örtlichen Integrationsbeiräte. Auf ihnen laste im Osten ein höherer Druck, da sie mit weniger Geld und hauptamtlichem Personal ausgestattet seien als im Westen.
Der BZI ist der bundesweite Zusammenschluss der Landesorganisationen kommunaler Integrations-, Migrations- und Ausländerbeiräte.
https://www.spiegel.de/politik/deuts...a-1286843.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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