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Genossenschaftswohnungen für Flüchtlinge
Die Genossenschaftler, die Anteile gezeichnet haben und nun auf einer Warteliste für frei werdenden Genossenschaftswohnraum stehen, schauen eben in die Röhre, denn für sie wird so schnell nichts frei.
Man könnte auch sagen, es handelt sich um Mißbrauch des Genossenschaftsrechts.
Zuerst hat Berlin vor, die Genossenschaftswohnungen der Begeno 16 für Flüchtlinge nutzbar zu machen.
Übrigens sind Interessenten, die Genossenschaftsmitglieder werden möchten, um zukünftig - Genossenschaften haben lange Wartelisten - eine Genossenschaftswohnung zu beziehen, bei der Begeno 16 mit einer Einlage von mindestens 25.000,-- Euro dabei.
Bei der BeGeno16 sind liegen die wohnungsbezogenen Pflichtanteile bei 500,- €/m² Wohnfläche. Demnach müssen für eine Wohnung von beispielsweise 100 m², Genossenschaftsanteile in Höhe von 50.000,- € gezeichnet werden. Bei einer kleineren Wohnung von z.B. 50 m² fällt die erforderliche Einlage mit 25.000,- Euro entsprechend niedriger aus.
Natürlich hat man als Genossenschaftsmitglied bei der Höhe dieser Einlage (Miete zahlt man dennoch bei Einzug, die sich in diesen Fällen Nutzungsentgelt nennt) auch ein gesteigertes Interesse daran, Wohnraum zu beziehen.
Nun aber zum Artikel:
Einrichtung des Sondervermögens „Ankommen und Bleiben - Wohnungen für Geflüchtete“
02.09.2019 - 17:13 | Vereine & Verbände
Pressemitteilung von: XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.
Berlin, im Juni 2019 haben die Stiftung trias — gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen - und XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V. gemeinsam ein Sondervermögen in genannter Stiftung eingerichtet. Dieses Sondervermögen trägt den Namen „Ankommen und Bleiben - Wohnungen für Geflüchtete“ und dient dem Zweck, Genossenschaftsanteile zu zeichnen, um es geflüchteten Menschen zu ermöglichen, an gemeinschaftlichen Wohn- und Arbeitsprojekten teilzunehmen.
Die ersten Genossenschaftsanteile werden noch in diesem Jahr bei der BeGeno16 "Besser genossenschaftlich Wohnen von 2016" eG gezeichnet werden, um XENION e.V. die Belegungsanwartschaften für 6 Wohnungen für Geflüchtete im „Quartier Wir“ in Berlin-Weißensee zu garantieren. Das „Quartier Wir“ an der Piesporter Straße wird eine der größten Holzsiedlungen Berlins, die ihren zukünftigen Bewohner*innen mit einem KfW 40-Standard eine umweltbewusste Wohnumgebung schaffen wird. Das Quartier ist nicht nur dem ökologischen, sondern auch dem sozialen Fortschritt gewidmet ist. Den Geflüchteten werden dort Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten angeboten.
„Für XENION stellt die Einrichtung des Sondervermögens das Ergebnis eines zukunftsorientierten Leitgedankens dar, der gemeinschaftlich organisiertes Wohnen strukturell neu und nachhaltig abbildet. Das Zusammenwirken der Akteure aus Stiftungs-, Genossenschafts- und Sozialwesen schafft ein Konstrukt der stabilen Sicherung nachhaltigen Wohnens und lässt uns letztlich Gemeinschaft gestalten“, so Konstantin Bercht, Finanz- und Verwaltungsleiter bei XENION e.V..
Das Sondervermögen wird aber auch darüber hinaus dem Zweck dienen, Genossenschaftsanteile zu zeichnen um Geflüchteten Wohnraum zu sichern. Es ist insofern neuartig, als dass es unabhängig von staatlicher Unterstützung geflüchteten Menschen Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten in genossenschaftlichen Projekten frei finanziert.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
XENION Fundraising
Dudenstr. 78
10965 Berlin
Telefon: 030 8806673 86
E-Mail:
Xenion e.V. besteht seit 1986 als psychosoziales Behandlungszentrum für traumatisierte Geflüchtete sowie Opfer von Folter, Krieg und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen. Ihre Familien finden bei uns ebenfalls Unterstützung. Als politisch und religiös unabhängige, nichtstaatliche Menschenrechtsorganisation haben wir uns ein klares Ziel gesetzt: Wir bieten geflüchteten Menschen Schutz, professionelle psychotherapeutische Hilfe, soziale Beratung und Begleitung.
Unsere Arbeit folgt einem ganzheitlichen Ansatz. Im Rahmen unserer Erstberatungen erörtern wir zunächst sinnvolle Formen der psychotherapeutischen Behandlung, die wir dann bedarfsorientiert um kreative Ansätze und soziale Beratung ergänzen. Mit diesen Bausteinen stehen wir Klient*innen aller Altersgruppen zur Seite: Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
https://www.openpr.de/news/1059336/E...luechtete.html
Xenion e.V., so heißt es auf ihrer eigenen Seite, wird zum Teil vom Land Berlin gefördert.
Der Verein wird zum einen Teil vom Land Berlin gefördert.
http://www.berlinerratschlagfuerdemo...verfolgte-e-v/Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Genossenschaftswohnungen für Flüchtlinge
Ach, so, noch kleiner Nachtrag über die Höhe der Nutzungsanteile (Miete) der Genossenschaftswohnungen der Begeno 16, die ja nach Meinung des Vereins und der Berliner Ämter (die die Miete für die Flüchtlinge ja anschließend übernehmen und diese auch genehmigen müssen):
Wie hoch ist das Nutzungsentgelt?
Das Nutzungsentgelt beträgt für eine Wohnung in unserem Wohnprojekt 11,00 €/m² € netto kalt. Hinzu kommen kalte Betriebskosten i.H. v. ca. 1,80 €/m² und Heizkosten / Warmwasser i.H.v. ca. 0,70 €/m². Daraus ergibt sich ein Gesamtentgelt von ca. 13,50 €/m² warm.
Damit liegt die Miete für genehmigungsfähige Wohnungen für Flüchtlinge weit über den Mieten, die die Ämter Langzeitarbeitslosen, Bedürftigen, Kranken und Sozialrentnern genehmigen:
Übersicht: Richtwerte für die Mieten ab 2018
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick der angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin vor und nach der Erhöhung:
Im Haushalt lebende Personen Angemessene Wohnungsgröße in m² Richtwert Bruttokaltmiete 2017 in Euro Richtwert Bruttokaltmiete 2018 in Euro
Alle Angaben ohne Gewähr
1 50 364,50 404,00
2 60 437,40 472,20
1 + Kind 65 - 491,40
3 80 518,25 604,80
4 90 587,35 680,40
5 102 679,97 795,60
je weitere Person 12 84,12 93,60
https://www.hartz4.org/angemessene-m...erlin-erhoeht/
Halten wir also fest: Flüchtlingen in Berlin wird Wohnraum in Höhe von 11 Euro kalt pro qm bzw. 13,50 Euro warm pro qm finanziert.
Für Langzeitarbeitslose gilt obiger Richtwert:
Als angemessen für eine Person gelten höchstens 50 qm, die eine maximale Bruttokaltmiete von insgesamt 404,-- Euro für diese 50 qm nicht übersteigen darf.
Damit ergibt sich folgende Vergleichsrechnung:
Flüchtlinge in Genossenschaftswohnung: 13,50 Euro pro qm
Hartz IV Empfänger: 404,-- Euro / 50 qm = 8,08 Euro pro qm
Übrigens sehen die Rechenbeispiele bei Mehrpersonenhaushalten nicht besser aus:
Für 2 Hartz IV Empfänger bei maximal 60 qm Wohnfläche: 472,20 Bruttowarmmiete/60 qm = 7,87 Euro/qm Bruttowarmmiete
Für 3 Hartz IV Empfänger bei maximal 80 qm Wohnfläche: 604,80 Bruttowarmmiete/80 qm = 7,56 Euro/qm Bruttowarmmiete
Für 4 Hartz IV Empfänger bei maximal 90 qm Wohnfläche: 680,40 Bruttowarmmiete/90 qm = 7,56 Euro/qm Bruttowarmmiete
Offensichtlich gibt es in Deutschland die einen und die anderen Hilfsempfänger staatlicher Leistungen. Was der einen Gruppe Hilfsempfänger nicht genehmigt wird, wird der anderen ohne weiteres genehmigt. Aber wir wollen ja nicht populistisch sein: Das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun und kein Hartz IV Empfänger bekommt auch nur 1 Cent weniger Miete vom Amt bewilligt, weil Flüchtlinge da sind. Wollen wir das mal festhalten!Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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06.09.2019, 19:30 #3
AW: Genossenschaftswohnungen für Flüchtlinge
Zum Glück wissen das die Betroffenen nicht, sonst gäbe es einen Aufstand.
Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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07.09.2019, 08:18 #4
AW: Genossenschaftswohnungen für Flüchtlinge
Mir erschließt sich angesichts der immensen Kosten der Sinn der Genossenschaften nicht. Zuerst die Einlage, die man zwar nach Auszug zurückbekommt, aber eben erst einmal zahlen muss und dann die 13,50 Euro, die als Nutzungsentgelt deklariert werden. Damit liegt man weit über einer vergleichbaren Mietwohnung. Der einzige Vorteil dabei ist die Exklusivität der Bewohner. Es kann sich eben nicht jeder leisten und so werden soziale Problemfälle ferngehalten. Sollten die Bewohner der betreffenden Anlage so gedacht haben, dürften sie sich nun betrogen fühlen. Alleine schon folgende Argumentation muss man sich auf der Zunge zergehen lassen...…..
Dieses Sondervermögen trägt den Namen „Ankommen und Bleiben - Wohnungen für Geflüchtete“ und dient dem Zweck, Genossenschaftsanteile zu zeichnen, um es geflüchteten Menschen zu ermöglichen, an gemeinschaftlichen Wohn- und Arbeitsprojekten teilzunehmen.
…...das ist kompletter Humbug!Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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