Das rundet natürlich die Meldung von der BA ab, dass jede Flüchtlingsfrau bereits im ersten Jahr nach ihrer Ankunft in Deutschland schwanger wird und von daher nicht in einen Beruf vermittelbar ist.
Und ein in Deutschland geborener Asylbewerber genießt natürlich auch Abschiebeschutz und gewährt der Familie, der Mutter oder den Müttern, dem Vater und den Geschwistern ebenfalls Abschiebeschutz und ein Bleiberecht.

Jeder fünfte Asylbewerber ist in Deutschland geboren

Von wegen: „Es kommen nur junge Männer.“ In der ersten Jahreshälfte 2019 gab es mehr Asylanträge von in Deutschland geborenen Säuglingen als von Frauen im Mutteralter. Einer der Gründe sind wohl die besseren Bleibechancen für Kinder – aber nicht nur.

Ob in Ellwangen, Freital oder Frankfurt – wer sich hin und wieder in Asylheimen aufhält, sieht viele junge Frauen mit Säugling oder Babybauch. Nun kommen zwar die meisten aus kinderfreundlichen Kulturen. Trotzdem verwundert es, weil in den Sammelunterkünften Migranten leben, die noch nicht lange im Land sind und deren Asylverfahren in der Regel noch nicht abgeschlossen sind. Wer nämlich als Flüchtling anerkannt wurde, bekommt meist eine Wohnung zugewiesen und lebt dann nicht mehr in den Asylheimen. Kommen also fast alle Asylbewerberinnen kurz nach der Einreise nieder?

Genau lässt sich das nicht erheben. Doch in der ersten Jahreshälfte 2019 gab es mehr Asylanträge von in Deutschland geborenen Babys als von Frauen im Mutteralter....

sind darin auch Kinder von abgelehnten Asylbewerberinnen enthalten, die ausreisepflichtig sind, aber für ihren Säugling einen Asylantrag stellen. Hinzu kommen solche Abgelehnten, die eine spezielle Unterart von humanitärem Aufenthaltstitel (Paragraf 25,5) erhielten. ...


2018 war es schon ähnlich: Damals waren es 20 Prozent (32.303) der Erstantragssteller. Die Gruppe der bis zu drei Jahre alten Asylerstantragssteller war die mit Abstand größte Alterskohorte (27 Prozent; 43.480).
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Unter den vielen Gründen, bald nach der Ankunft in Deutschland ein Kind zu bekommen, könnte einer auch sein, die Bleibechancen zu erhöhen, wie mehrere Innenpolitiker und Behördenmitarbeiter WELT AM SONNTAG sagten. Denn abgelehnte Asylbewerber mit kleinen Kindern werden nur in sehr wenigen Ausnahmefällen in ihre Herkunftsländer abgeschoben.


Selbst die sogenannten Dublin-Überstellungen, also die Abschiebungen von unerlaubt weiterreisenden Asylbewerbern in das für sie zuständige EU-Land, werden nur selten umgesetzt, sobald ein Kleinkind unter drei Jahren zur Familie zählt. So kommt es auch, dass in den unter Rückführungsgegnern kursierenden Anti-Abschiebungs-Ratgebern der Hinweis auf die hohe Bleibechance durch Kinder nie fehlt. Etwa im Pro-Asyl-Heft „Erste Hilfe gegen Dublin-Abschiebungen“ oder im auf Arabisch, Farsi und in anderen Sprachen verbreiteten „Welcome to Europe“-Ratgeber „Wie Dublin-Abschiebungen verhindern“.


Nach Griechenland, ins wichtigste Durchreiseland für Asylbewerber, werden wegen Unterbringungsmängeln gar keine Mütter mit Kleinkindern zurückgebracht, ebenso nicht nach Malta und Bulgarien und grundsätzlich nicht nach Ungarn. Auch wer in den vergangenen Jahren über das zweite wichtige Ankunftsland, Italien, unerlaubt nach Deutschland weiterreiste, musste keine Überstellung fürchten, falls ein Kleinkind zur Familie gehörte.


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https://www.welt.de/politik/deutschl...d-geboren.html

Und sie werden sich und ihre Familien nur in den seltensten Fällen ohne staatliche Hilfe ernähren können, denn entweder bleiben sie gleich Sozialhilfeempfänger oder ihr Lohn muss aus Steuermitteln aufgestockt werden (Aufstocker), da er nicht für den Familienunterhalt ausreicht.