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    Wenn Ihr Nachbar Sie zur Elektro-Ladesäule zwingt

    Wenn Ihr Nachbar Sie zur Elektro-Ladesäule zwingt

    Die Bundesregierung reformiert das Wohneigentumsrecht. Millionen Bürger wären davon betroffen. Viele Eigentümer müssten dann teure Einbauten wie Aufzüge oder Ladesäulen mittragen – auch wenn sie das finanziell überfordern würde.

    Die Bundesregierung will den Bau von privaten Ladestationen für Elektroautos erleichtern. Auch energetische Sanierungen und der Einbau von Aufzügen sollen einfacher werden. Das Justizministerium plant dazu Veränderungen im Wohneigentumsrecht. Schon im Laufe des kommenden Jahres könnten neue Regeln in Kraft treten. Etwa 1,8 Millionen Eigentümergemeinschaften mit bis zu zehn Millionen Eigentumswohnungen wären betroffen.


    „Wir brauchen mehr Lademöglichkeiten im öffentlichen wie im privaten Raum“, sagte Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, am Dienstag in Berlin. Das Wohneigentumsrecht stehe den dafür notwendigen Beschlüssen bisher im Weg. Denn bei fast allen wesentlichen baulichen Veränderungen in einer Wohnanlage ist eine einstimmige Zustimmung aller Eigentümer notwendig.


    Das sei eine hohe Hürde, die man nun absenken wolle. „In wenigen Monaten werden wir einen Referentenentwurf vorlegen, der im Kern vorsieht, dass in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Eigentümer einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation hat“, so Billen.


    Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe veröffentlichte am Dienstag einen Abschlussbericht als ersten Schritt für eine Reform. Darin sind umfassende Änderungen vorgesehen, die noch weit über das Thema Ladesäulen hinausgehen. Sollte aus den Vorschlägen ein Gesetz werden, würden Wohnungseigentümer, die in ihrer Wohnanlage umfassende Sanierungen anstreben, deutlichen Vorschub erhalten.


    Seit Jahren herrscht in Deutschland ein Sanierungsstau. Nur noch ein winziger Bruchteil der bestehenden Wohnanlagen ist auf dem aktuellen technischen Stand. Viele Eigentümer scheuen die hohen Kosten für neue Fenster, Fassaden, für Aufzüge oder Einbruchschutz. „Sehr oft ist es so, dass die vorhandenen Instandhaltungsrücklagen nicht ausreichen, um notwendige Baumaßnahmen durchzuführen“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV).


    Insbesondere bei Dämmmaßnahmen seien Eigentümer nicht von der Wirtschaftlichkeit überzeugt. Manchmal überwiegt auch die Technikskepsis, wie aus Gerichtsurteilen hervorgeht. Da ist von einer Angst vor herumliegenden Ladekabeln oder von Bedenken vor einer Überspannung des Stromnetzes die Rede – Einwände, denen die Richter auf Grundlage der geltenden Gesetze stattgeben müssen.

    Auch Mieter bekommen das Ladesäulen-Recht

    Doch die Bundesregierung will bis zum Jahr 2030 rund zehn Millionen E-Autos auf die Straßen bringen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht: „Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen. Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen.“


    Auch Mieter sollen demzufolge ein Recht haben, nachträgliche Einbauten durchzusetzen. Man wolle das Eigentümerrecht und das Mietrecht entsprechend harmonisieren, sagte Billen. Das könnte darauf hinauslaufen, dass ein Mieter, der sein E-Auto in der Tiefgarage aufladen möchte, gegenüber seinem Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf Einbau einer Ladestation hätte.


    Der Vermieter wiederum müsste das gegenüber seiner Eigentümergemeinschaft durchsetzen – selbst wenn er eigentlich keine Ladestation wollte. Ähnliches könnte für Einbruchschutz oder Barrierefreiheit gelten, unter Umständen sogar für einen Fahrstuhl mit entsprechend hohen Folgekosten wie etwa für die Wartung.


    Die juristische Grundlage dafür ist eine Definition von „Maßnahmen von übergeordnetem gesellschaftlichen Interesse“. So könnte eine E-Auto-Ladesäule – Stichwort Klimaschutz – sogar ohne Zustimmung der anderen Eigentümer eingebaut werden. Nur die Kosten müsste der Bauwillige dann auch selbst tragen, und zwar auch jene Kosten, die bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum anfallen. Unklar ist allerdings, wer was bezahlt, wenn weitere Eigentümer auf die gleiche Idee kommen und infolgedessen der Hausanschluss ans Stromnetz ausgebaut werden muss.


    Auch was die Abstimmungsquoren bei der Eigentümerversammlung angeht, gibt es noch Unklarheiten. Bei den meisten baulichen Veränderungen, also auch einer energetischen Sanierung, ist bisher die Einstimmigkeit notwendig. Künftig soll eine absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Abstimmenden ausreichen. Diese könnte dann etwa den Einbau eines Fahrstuhls beschließen, alle anderen Eigentümer müssten sich dann beteiligen. Voraussetzung: Der Einbau stellt „keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage“ dar.


    An dieser Stelle warnt DDIV-Geschäftsführer Kaßler vor einer Überforderung: Es müsse „verhindert werden, dass die überstimmte Minderheit aufgrund der Kostenlast zur Veräußerung ihres Wohnungseigentums gezwungen werde“. Trotzdem begrüße er die Vorschläge aus dem Justizministerium. Seit 2007 hat es keine Reform des Eigentümerrechts mehr gegeben. Die würde jedoch nicht die großen Komplexe betreffen, die beispielsweise Wohnungsbaugenossenschaften betreiben. Dabei handelt es sich nahezu ausschließlich um Mietwohnungen. Das neue Eigentümerrecht wäre auf sie nicht anwendbar.


    Viele Hausverwalter hingegen stehen bei den Eigentümerversammlungen vor unlösbaren Problemen. Deshalb sei das vorgelegte Papier ein großer Fortschritt. Allerdings sei nun auch „eine ausgewogene Förderstrategie von Bund und Ländern“ notwendig, um die Eigentümergemeinschaften bei ihren Sanierungsprojekten zu unterstützen. Staatssekretär Billen jedenfalls versprach, dass sich der Staat künftig stärker um „finanzielle Härtefälle“ kümmern werde.

    https://www.welt.de/finanzen/immobil...hrstuehle.html

    Auch in der ehemaligen DDR bestimmten die Wünsche der Mieter den Umfang der Modernisierungsmaßnahmen der Vermieter. Da die Mieten noch nicht einmal diese Kosten abbildeten, verschenkten viele Hauseigentümer in der Folge die Häuser an den DDR-Staat.

    Der einzige Unterschied hier ist, dass der Mieter diese Kosten auch mittragen muss. Die Mieten gehen in Folge dieser Gesetzesänderungen durch die Decke, was sie ja eigentlich jetzt schon tun, weil viel zu wenig Wohnungen für viel zu viele Mietinteressenten, darunter auch die immer noch ins Land strömenden Flüchtlinge existieren, und die Eigentümer werden enteignet, wenn sie sich den Erhalt ihrer Wohnanlage durch die Wünsche ihrer Miteigentümer oder auch Mieter nicht mehr leisten können. Das Drittel der Bevölkerung, das jetzt noch genug Geld verdient, könnte dazu führen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Wenn Ihr Nachbar Sie zur Elektro-Ladesäule zwingt

    Einige Kommentare einer empörten Lesergemeinschaft:

    Bruder Barnabas
    vor 24 Stunden
    Und als Krönung des Ganzen wird dann noch das Gesetz scharf gemacht, aufgrund dessen dann die Anbieter dieser Ladesäulen, also die Mieter oder auch die Vermieter, als Gewerbetreibende im Stromhandel bewertet werden und für das Anbieten der Ladesäulen als Unternehmer gerechnet werden. Dann müssen diese Gewerbesteuer zahlen, einen Gewerbeschein beantragen und auch alle anderen bürokratische Auflagen erfüllen.
    Deutschland schafft sich ab!
    Michael F.
    vor 2 Tagen
    Heute ein Bericht in der Stuttgarter Zeitung gelesen "Wie löscht man ein Akku Auto "
    Der Landkreis ludwigsburg und Stuttgart bekommen jetzt sogenannte hochvolt Container , darin werden die brennende Fahrzeuge reingezogen und geflutet.
    Die Feuerwehr rät E-autos in Tiefgaragen direkt am Eingang zu platzieren da diese Fahrzeuge mit bis zu 1000 Grad abbrennen.
    Ich fand den Bericht sehr interessant ,sehe hier schon Schwierigkeiten Parkplätze zu tauschen unter den Eigentümer .
    Bitte jetzt mal vorstellen jeder hat ein Akku Auto und in der Tiefgarage voll mit Akku Autos brennt es, was für ein Inferno das die Feuerwehr nicht löschen kann , und die darüber liegende Bauwerke sind dann Abbruch reif.
    Diese Fahrzeuge gehören nicht in eine Tiefgarage ,es muss erst wieder was schlimmes passieren bis man erkennt was für eine Gefahr von diesen Fahrzeugen ausgeht.
    Hier sollte die Politik mal die Feuerwehr zu Rate ziehen und dann ihre Entscheidung treffen.
    andrea s.
    vor 2 Tagen
    Das ist quasi eine Enteignung für Wohnungseigentümer, die finanziell nicht so gut aufgestellt sind. Und hinterher wundern sich Alle, warum immer weniger Wohnungen gebaut werden.

    Und nicht jede Wohnanlage hat eine Tiefgarage, oder wird dann der Bau einer solchen gleich mitbestimmt...

    Ich bin immer wieder sehr froh, dass ich in einem Einfamilienhaus wohne.
    Kurt S.
    vor 2 Tagen
    Neues aus Absurdistan (das frühere Schilda):
    Wir verändern unsere Gesetzgebung nach Belieben, um eine imaginäre Masse an Elektroladestationen für Autos zu schaffen, die vorher mit Sprit fuhren....
    ... und gleichzeitig schaffen wir die Kraftwerke ab, die gerade ausgereicht haben, um unseren jetzigen Strombedarf zu schaffen.....
    Man könnte es auch Bildungsnotstand nennen....!
    Leser H.
    vor 2 Tagen
    Alles schön und gut. Haben denn die ganzen Fans der Ladesäulen und Elektroautos schon einmal geprüft, ob unsere Stromnetze in Stadt und Dorf überhaupt in der Lage sind die Mengen an Strom zu liefern und technisch aushalten, die die Schnellladegeräte (22 kw) oder der Supercarcher von Tesla ( bis 350 kw) braucht. Und dann wird man feststellen, dass unsere Netze nicht mal im Ansatz dazu in der Lage sind das zu leisten. Daher wird bei der Elektromobilität nur rumgeschwurbelt von Leuten, die von der technischen und physikalischen Wirklichkeit keine Ahnung haben oder nur soviel wie Annalena Baerbock, die offensichtlich schon vor Jahren wären des Physik- und Chemieunterrichts gestreikt, und daher nichts mitbekommen hat.
    Morgenmicha
    vor 2 Tagen
    Steckdosen würden dafür in der Tat schon reichen. aber auch diese werden in 2019 immer noch Mietern oder Eigentümern verwehrt. Es geht ja nicht gleich um Schnellladesäulen in dem Gesetz, auch wenn es Die Welt hier so suggeriert.
    Philipp H.
    vor 2 Tagen
    Na dafür zahlen doch alle diese astronomischen Steuern. Damit die Bürger hinterher selbst klare Staatsaufgaben wie die Infrastruktur trotzdem noch aus der eigenen Tasche bezahlen! Man, dieser Staat funktioniert einfach. Toll!
    Hans-Jürgen M.
    vor 2 Tagen
    @Windfried: Vielleicht dauert es nur noch ein paar ganz wenige Jahre, bis das deutsche eAuto Konzept platzt. China steuert schon um. Aber wir, was macht Mutti?
    https://www.automobil-industrie.voge...elle-a-835176/
    Oder: https://www.elektroauto-news.net/201...ffzelle-fokus/
    Ich habe Angst um die Zukunft meiner Enkelkinder!
    Hope
    vor 2 Tagen
    Insbesondere bei Dämmmaßnahmen seien Eigentümer nicht von der Wirtschaftlichkeit überzeugt.

    Genau so ist es.Mir haben 3 Energieberater und 5 Handwerker von der geförderten Dämmung abgeraten wenn ich nicht nur ein Abschreibungsprojekt suchen würde.

    Das Projekt Elektoauto ist für mich ebens unrealistisch wie eine Beamstation in jedem Haushalt.
    Wir reiten ein totes Pferd und Steuerzahler und Vermieter sollen es bezahlen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: Wenn Ihr Nachbar Sie zur Elektro-Ladesäule zwingt

    Fortsetzung
    Johannes S.
    vor 2 Tagen
    "... Maßnahmen von übergeordnetem gesellschaftlichen Interesse“ .

    ".. Künftig soll eine absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Abstimmenden ausreichen. Diese könnte dann etwa den Einbau eines Fahrstuhls beschließen, alle anderen Eigentümer müssten sich dann beteiligen. Voraussetzung: Der Einbau stellt „keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage“ ..

    Wenn das Gesetz wird, dann geht die Lebensplanung von zehmtausenden von Menschen den Bach runter. In den Eigentümerversammlungen werden sich dann die Gutbetuchten durchsetzen, diejenigen, die sich die ETW gerade haben leisten können stehen in der Armutsfalle. Einfach nur noch eine Schande, was hier konzipiert wurde.
    Ego Non
    vor 2 Tagen
    In unserer relativ neuen Wohnanlage wurde das ausführlich diskutiert. Das wirklich allerletzte, was wir brauchen, ist ein Eingriff des Staates gegen das Eigentum zugunsten unausgegorener Ideen. Eigentümer, die noch nicht einmal einen TG-Stellplatz besitzen, sollen Elektro-SUV-Besitzern die dicken Ladekabel bezahlen. Und das nur, damit sich die Laienspielerschar nicht bis auf die Knochen blamiert. Jeder, vielleicht sogar Frau Baerbock, weiss, dass bei unserem Strommix bis auf weiteres kein Vorteil für die Umwelt mit Batterietechnologie entsteht.
    Walter H.
    vor 2 Tagen
    Wenn und falls das dann alles eingebaut ist und jeder abends seine Karre mit 100 kW Gleichstrom lädt, braucht man wenigstens keine Schneepflüge mehr, das schmilzt dann alles von selbst einschließlich des Asphaltes.

    Wieso muss sich eigentlich das ganze Land nach den Illusionen der Telefondesinfizierer richten?
    Helge B.
    vor 2 Tagen
    "Denn bei fast allen wesentlichen baulichen Veränderungen in einer Wohnanlage ist eine einstimmige Zustimmung aller Eigentümer notwendig."

    Und das ist auch gut so. Dabei hat man sich sicher etwas gedacht, das so zu regeln.
    Bernd K.
    vor 2 Tagen
    Als E-Auto-Fahrer kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Das einzige was man braucht, ist eine Recht auf ein eigenes 16A-Stromkabel bis zur eigenen Parkbucht. Wer ein E-Auto kauft, braucht keine Förderung für eine Schuko-Dose oder eine Typ2-Dose für 200€. Schlimmstenfalls kommt noch ein Lastabwurfschalter hinzu, wenn die Gesamtlast fürs Haus am Abend für 1-2h zu groß ist.
    Nutzlose Smart-Meter sind im Vergleich dazu viel teurer.
    C.Kirsche
    vor 2 Tagen
    „Insbesondere bei Dämmmaßnahmen seien Eigentümer nicht von der Wirtschaftlichkeit überzeugt.“

    Mein Haus hat circa 370m2 Fassadenflächen, Google sagt im günstigsten Fall muss ich mit 90€/m2 rechnen. Macht circa 33.300€. Im Jahr gebe ich circa 2000€ zum heizen aus. Die Werbung verspricht 80% Einsparung, vergisst aber zu erwähnen, dass die Wärmeverluste durch die Wand circa 20-25% entsprechen. Das macht eine maximale Ersparnis von 400€/Jahr. Das heißt ich brauche 83,25 Jahre bei konstanten Kosten um meine Investition wieder reinzuholen. Die Lebenserwartung einer solchen Dämmung beträgt circa 20 Jahre. Jetzt habe ich zwar die Kostensteigerungen fürs heizen ignoriert, aber dafür auch andere Effekte die meine Ersparnis senken.

    Mit anderen Worten. Dämmen ist für mich unwirtschaftlich. Und für viele andere auch.
    Fischkopp
    vor 2 Tagen
    Leute wie dieser Staatssekretär Billen sind die wahren Miettreiber. Wenn ich für mein 20 WE Mietshaus nur 3 Schnellladestationen bereitstellen müßte, wären das 3 CEE125! Soviel ist im ganzen Haus nicht installiert. Noch den Wohnblock daneben in gleicher Weise dazunehmen und die Stadtwerke dürfen eine neue Umspannanlage nur für diesen Unfug bauen. (Pro Schnellader 100KVA, 3 pro Block, 2 Blöcke ergibt 0,6 MVA, im Ortsnetz sind es 0,5 pro Umspannstation, allerdings im städtischen 5MVA)
    Vielleicht sollte man in Berlin erst einmal Leute mit einem MINT-Studium fragen, bevor man sein von Sachkenntnis ungetrübtes ADHS in Gesetze und Verordnungen gießt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Wenn Ihr Nachbar Sie zur Elektro-Ladesäule zwingt

    da geht es mit Sicherheit darum, das sich gewisse Fraktionen des Monopolkapitals an der Zerstörung Deutschlands durch die irrationale grüne Ideologie dumm&dämlich verdienen wollen.

  5. #5
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    AW: Wenn Ihr Nachbar Sie zur Elektro-Ladesäule zwingt

    Mitglied einer WEG zu sein, kann sehr viele Probleme nach sich ziehen, an die man beim Kauf einer Wohnung gar nicht denkt. Ich habe da selbst einiges erlebt. Im Grunde müssten angesichts der Ladesäulen die Teilungserklärungen entsprechend formuliert werden. Was ist Sondereigentum, was Gemeinschaftseigentum. Wie viele solcher Ladesäulen sollen überhaupt installiert werden, wenn in einer Anlage 30 Eigentümer wohnen? Hat jeder das Recht auf eine eigenen Anschluss? Die Realität wird vonseiten der Politiker geflissentlich ignoriert. In Berlin ist es das erklärte Ziel des Senats den privaten Autoverkehr abzuschaffen. Dieser Logik folgend benötigt man auch keine Ladesäulen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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