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  1. #11
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    AW: Scharia in Deutschland

    Justizversagen im Namen der Scharia? Freispruch trotz 140-facher Vergewaltigung
    Ein Syrer, heute 30 Jahre alt, schloss 2022 mit einer 15-Jährigen eine islamische Ehe – nun wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung in 140 Fällen freigesprochen. Nicht vergessen: Sobald dieser Mensch einen deutschen Pass erhält, ist er mit euch kulturell und anderweitig genau so stark verbunden wie die anderen Deutschen. Wer etwas anderes sagt oder schreibt, ist Rechtsextremist. Ach ja: Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein Verfahren gegen das inzwischen 18-jährige Opfer eingeleitet wird.

    Ein heute 30-jähriger syrischer Mann angeklagt wegen über 140 Vergewaltigungen an einem Mädchen, das bei Beginn der Übergriffe gerade einmal 15 Jahre alt war, wurde vom Landgericht Krefeld freigesprochen. Die unfassbare Begründung: Es habe sich um eine „islamische Ehe“ gehandelt. Das bedeutet im Klartext: Eine religiös motivierte Kinderehe wird von einem deutschen Gericht als Legitimation für systematische Vergewaltigungen akzeptiert.

    Der Angeklagte hatte das Mädchen – seine Cousine – im Libanon „geheiratet“ und über zwei Jahre hinweg immer wieder sexuell missbraucht. Die Staatsanwaltschaft ging von schweren und anhaltenden Vergewaltigungen aus.

    Das mutmaßliche Opfer hatte in einem Tagebuch die Vorfälle dokumentiert. Doch das Gericht folgte ihrer Darstellung nicht. Eine psychiatrische Gutachterin stufte ihre Aussagen als unglaubwürdig und unstimmig ein. Die vorsitzende Richterin verwies auf Chatverläufe und Bilder: „Ich vermisse Dich, ich küsse Deine Hände und Füße“, soll sie dem 30-jährigen Angeklagten geschrieben haben. Das Gericht wertete das als Beleg für eine freiwillige Beziehung. Dass sie zum Zeitpunkt der Ehe gerade einmal 15 Jahre alt war – und ihr Ehemann fast doppelt so alt – spielte für das Gericht keine Rolle.

    Mitangeklagt ein 39 Jahre alter Syrer, der sich ebenfalls wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung verantworten musste. Beide Angeklagten wiesen alle Vorwürfe zurück. Ihre Verteidiger sprachen von einer konstruierten Geschichte. Der Hintergrund sei ein Familienstreit zwischen zwei syrischen Clans. Der 30-Jährige schilderte die Beziehung als liebevoll und einvernehmlich. Die Verlobung soll bereits 2021 in Syrien gefeiert worden sein – zu einem Zeitpunkt, als das Mädchen 14 oder 15 Jahre alt war.

    Nur noch irre: Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein Verfahren gegen die inzwischen 18-Jährige eingeleitet wird – wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage.

    Es ist nicht das erste Mal, dass deutsche Gerichte bei sogenannten „Kinderehen“ einknicken. Der Gesetzgeber trägt eine Mitschuld. Das 2017 erlassene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurde vom Bundesverfassungsgericht 2023 unter der islamdevoten Ampel kassiert, weil es angeblich zu pauschal sei. Seither herrscht ein rechtliches Vakuum, in dem „Ehen“ mit Minderjährigen aus „bestimmten Kulturkreisen“ de facto geduldet, ja fast schon geschützt werden.
    https://journalistenwatch.com/2025/0...ergewaltigung/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #12
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    AW: Scharia in Deutschland

    Ist doch klar: Gegen fremde Kulturen und Bräuche dürfen wir nichts sagen oder tun, schließlich haben wir tolerant zu sein, bei unserer BÖSEN Vergangenheit. Das Mädchen tut mir Leid.

  3. #13
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    AW: Scharia in Deutschland

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Justizversagen im Namen der Scharia? Freispruch trotz 140-facher Vergewaltigung
    Ein Syrer, heute 30 Jahre alt, schloss 2022 mit einer 15-Jährigen eine islamische Ehe – nun wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung in 140 Fällen freigesprochen. Nicht vergessen: Sobald dieser Mensch einen deutschen Pass erhält, ist er mit euch kulturell und anderweitig genau so stark verbunden wie die anderen Deutschen. Wer etwas anderes sagt oder schreibt, ist Rechtsextremist. Ach ja: Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein Verfahren gegen das inzwischen 18-jährige Opfer eingeleitet wird.

    Ein heute 30-jähriger syrischer Mann angeklagt wegen über 140 Vergewaltigungen an einem Mädchen, das bei Beginn der Übergriffe gerade einmal 15 Jahre alt war, wurde vom Landgericht Krefeld freigesprochen. Die unfassbare Begründung: Es habe sich um eine „islamische Ehe“ gehandelt. Das bedeutet im Klartext: Eine religiös motivierte Kinderehe wird von einem deutschen Gericht als Legitimation für systematische Vergewaltigungen akzeptiert.

    Der Angeklagte hatte das Mädchen – seine Cousine – im Libanon „geheiratet“ und über zwei Jahre hinweg immer wieder sexuell missbraucht. Die Staatsanwaltschaft ging von schweren und anhaltenden Vergewaltigungen aus.

    Das mutmaßliche Opfer hatte in einem Tagebuch die Vorfälle dokumentiert. Doch das Gericht folgte ihrer Darstellung nicht. Eine psychiatrische Gutachterin stufte ihre Aussagen als unglaubwürdig und unstimmig ein. Die vorsitzende Richterin verwies auf Chatverläufe und Bilder: „Ich vermisse Dich, ich küsse Deine Hände und Füße“, soll sie dem 30-jährigen Angeklagten geschrieben haben. Das Gericht wertete das als Beleg für eine freiwillige Beziehung. Dass sie zum Zeitpunkt der Ehe gerade einmal 15 Jahre alt war – und ihr Ehemann fast doppelt so alt – spielte für das Gericht keine Rolle.

    Mitangeklagt ein 39 Jahre alter Syrer, der sich ebenfalls wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung verantworten musste. Beide Angeklagten wiesen alle Vorwürfe zurück. Ihre Verteidiger sprachen von einer konstruierten Geschichte. Der Hintergrund sei ein Familienstreit zwischen zwei syrischen Clans. Der 30-Jährige schilderte die Beziehung als liebevoll und einvernehmlich. Die Verlobung soll bereits 2021 in Syrien gefeiert worden sein – zu einem Zeitpunkt, als das Mädchen 14 oder 15 Jahre alt war.

    Nur noch irre: Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein Verfahren gegen die inzwischen 18-Jährige eingeleitet wird – wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage.

    Es ist nicht das erste Mal, dass deutsche Gerichte bei sogenannten „Kinderehen“ einknicken. Der Gesetzgeber trägt eine Mitschuld. Das 2017 erlassene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurde vom Bundesverfassungsgericht 2023 unter der islamdevoten Ampel kassiert, weil es angeblich zu pauschal sei. Seither herrscht ein rechtliches Vakuum, in dem „Ehen“ mit Minderjährigen aus „bestimmten Kulturkreisen“ de facto geduldet, ja fast schon geschützt werden.
    https://journalistenwatch.com/2025/0...ergewaltigung/
    Es sind die selben Gerichte die Bescheidung von kleinen Jungen grundgesetzwidrig legitimiert !!! Und die von Mädchen zwar verboten hat aber denen Gleichstellung trotzdem egal ist !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

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