Unglaubliche 767.269 Syrer haben sich zum Stichtag 30. Juni 2019 in Deutschland aufgehalten.
Von diesen hätten 83 Prozent ein befristetes Aufenthaltsrecht, nur zwei Prozent haben ein unbefristetes Bleiberecht. Lediglich 3 Prozent – rund 22.000 Syrer – stehen in laufenden Asylverfahren. Diese Daten gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
12 Prozent der derzeit im Land befindlichen Syrer werden in puncto Aufenthaltsstatus unter der scheinbar nichtssagend-harmlos anmutenden Kategorie „Sonstiges“ geführt.
Dahinter verbergen sich jedoch zwei brisante Rechtszustände: Einmal handelt es sich hierbei um akut ausreisepflichtige Syrer, also solche, deren Aufenthaltsrecht abgelaufen oder verwirkt ist oder die aus anderen Gründen keine Duldung mehr erfahren – und zum anderen um Fälle mit sogenanntem „Antrag auf Titelerteilung“, das heißt, dass über deren aufenthaltsrechtlichen Status noch nicht befunden ist. Diese „Sonstigen“ dürften strenggenommen nicht mehr oder noch nicht in Deutschland sein. Alleine unter den Syrern trifft dies also auf fast 90.000 Personen zu.
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