Wie demokratische Prozesse ausgehebelt werden:



Landkreis Germersheim: Wahl des Beirats für Migration und Integration: Wer kann sich wählen lassen? – Wer darf wählen?




Kreis Germersheim – Am Sonntag, 27. Oktober 2019, wird im Landkreis Germersheim der Beirat für Migration und Integration gewählt.



Der Beirat besteht aus zehn gewählten Personen und wird für fünf Jahre gewählt. Gemäß § 49 a LKO ist in Landkreisen, in denen mehr als 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Beirat für Migration und Integration einzurichten. Die maßgebliche Zahl der ausländischen Einwohner mit Hauptwohnsitz betrug im Landkreis Germersheim zum Stichtag 30. Juni 2018 16.544.


„Sehen Sie die Wahl nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance und als ein Baustein unseres demokratischen Miteinanders an. Stellen Sie sich der Wahl, gehen Sie wählen“, appelliert der Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler.

Alle Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten mit erstem Wohnsitz im Landkreis Germersheim gemeldet sind, ungeachtet der Staatsangehörigkeit, können sich wählen lassen. Die Anmeldefrist für Kandidaten endet am Montag, 9. September 2019.


Wahlberechtigt sind alle gemeldeten ausländischen Mitbürger im Landkreis Germersheim ab 16 Jahren. Diese sind bereits in die Wählerverzeichnisse aufgenommen. Auf Antrag können auch alle deutschen Bürger mit Migrationshintergrund im Landkreis Germersheim ab 16 Jahren wählen. Deren Antragsfrist, um ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden, ist Sonntag, 6. Oktober.


Ebenfalls auf Antrag wählen dürfen von der Meldepflicht befreite wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ab 16 Jahren. In diesen Fällen endet die Antragsfrist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis am Freitag, 20. September.


Für alle gilt, dass sie seit mindestens drei Monaten mit erstem Wohnsitz im Landkreis Germersheim gemeldet sein müssen.


Alle notwendigen Formulare gibt es in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen und ab dem 19. August 2019 als Download auf der Homepage des Landkreises Germersheim auf www.kreis-germersheim.de/wahl-bmi.

https://www.pfalz-express.de/landkre...-darf-waehlen/

Der Beirat für Integration nimmt direkten Einfluss auf die Politik und politische Entscheidungen:

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Der Beirat für Migration und Integration ist für die Gewährleistung des gleichberechtigten Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zuständig. Er vertritt die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund gegenüber dem Kreistag, der Verwaltung und der Öffentlichkeit.


Bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die den Themenbereich Migration und Integration betreffen, kann der Beirat für Migration und Integration beratend tätig werden und Entscheidungen beeinflussen.


Der Beirat setzt sich aus 10 gewählten und 5 berufenen Mitgliedern zusammen und soll laut Satzung regelmäßig an wechselnden Orten innerhalb des Landkreises tagen.

https://www.kreis-germersheim.de/kv_...20Integration/