WDR online gibt sich die Mühe:

Faktencheck: Werden Flüchtlingskinder bei Kita-Plätzen bevorzugt?

  • Start ins neue Kita-Jahr
  • Eltern: Flüchtlingskinder werden bei der Platzvergabe bevorzugt
  • Check: Keine belastbaren Beweise für diese Behauptung



Die Behauptung



Am Donnerstag (01.08.2019) begann das neue Kita-Jahr in NRW. In vielen Kitas sind die Plätze jedoch rar. Das liege unter anderem an Flüchtlingskindern, die bei der Vergabe bevorzugt würden, beklagen Eltern.
"Leider Alltag, trotz Zusage und Vertrag musste ich nochmal nachweisen, dass ich die Kriterien erfülle, als ich mal nachgefragt habe warum, kam als Antwort wir brauchen den Platz für ein Flüchtlingskind", schreibt beispielsweise Caro Pöhlmann bei Facebook.


Der Check



Aus gesetzlicher Sicht dürfen Migranten- oder Flüchtlingskinder nicht bevorzugt werden. Sie haben aber denselben Rechtsanspruch auf einen Kita- oder Kindergartenplatz wie einheimische Kinder.
Das bestätigt etwa der Pressesprecher der Stadt Gelsenkirchen, Oliver Schäfer: "In Kitas werden grundsätzlich keine Kinder von Geflüchteten bevorzugt, da das Hauptkriterium für eine Aufnahme in einer Kita die Berufstätigkeit der Eltern ist."



Ab wann geflüchtete Kinder Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege haben, ist unterschiedlich geregelt. Die meisten Bundesländer wie auch NRW gewähren einen Rechtsanspruch erst, wenn die Geflüchteten die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben und einer Kommune zugeteilt wurden.

Eine weitere Grundlage ist das Kinderbildungsgesetz. In Pararaph 7 steht: "Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung darf nicht aus Gründen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seines Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner Religion oder seiner Weltanschauung verweigert werden."


Das Fazit



Es ist nicht gesetzlich geregelt, dass Flüchtlingskinder bevorzugt werden. Es ist aber im Einzelfall nicht gänzlich ausgeschlossen. Das NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilte dem WDR mit: "Weder im SGB VIII noch im Kinderbildungsgesetz sind Kriterien zur Vergabe von Betreuungsplätzen festgeschrieben." Die Träger von Kindertageseinrichtungen entschieden über die Aufnahme von Kindern in eigener Zuständigkeit und nach eigenen Kriterien.

https://www1.wdr.de/nachrichten/flue...aetze-100.html

Da kann man nix machen, nich? is halt so.