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    Faktencheck: Werden Flüchtlingskinder bei Kita-Plätzen bevorzugt?

    WDR online gibt sich die Mühe:

    Faktencheck: Werden Flüchtlingskinder bei Kita-Plätzen bevorzugt?

    • Start ins neue Kita-Jahr
    • Eltern: Flüchtlingskinder werden bei der Platzvergabe bevorzugt
    • Check: Keine belastbaren Beweise für diese Behauptung



    Die Behauptung



    Am Donnerstag (01.08.2019) begann das neue Kita-Jahr in NRW. In vielen Kitas sind die Plätze jedoch rar. Das liege unter anderem an Flüchtlingskindern, die bei der Vergabe bevorzugt würden, beklagen Eltern.
    "Leider Alltag, trotz Zusage und Vertrag musste ich nochmal nachweisen, dass ich die Kriterien erfülle, als ich mal nachgefragt habe warum, kam als Antwort wir brauchen den Platz für ein Flüchtlingskind", schreibt beispielsweise Caro Pöhlmann bei Facebook.


    Der Check



    Aus gesetzlicher Sicht dürfen Migranten- oder Flüchtlingskinder nicht bevorzugt werden. Sie haben aber denselben Rechtsanspruch auf einen Kita- oder Kindergartenplatz wie einheimische Kinder.
    Das bestätigt etwa der Pressesprecher der Stadt Gelsenkirchen, Oliver Schäfer: "In Kitas werden grundsätzlich keine Kinder von Geflüchteten bevorzugt, da das Hauptkriterium für eine Aufnahme in einer Kita die Berufstätigkeit der Eltern ist."



    Ab wann geflüchtete Kinder Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege haben, ist unterschiedlich geregelt. Die meisten Bundesländer wie auch NRW gewähren einen Rechtsanspruch erst, wenn die Geflüchteten die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben und einer Kommune zugeteilt wurden.

    Eine weitere Grundlage ist das Kinderbildungsgesetz. In Pararaph 7 steht: "Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung darf nicht aus Gründen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seines Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner Religion oder seiner Weltanschauung verweigert werden."


    Das Fazit



    Es ist nicht gesetzlich geregelt, dass Flüchtlingskinder bevorzugt werden. Es ist aber im Einzelfall nicht gänzlich ausgeschlossen. Das NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilte dem WDR mit: "Weder im SGB VIII noch im Kinderbildungsgesetz sind Kriterien zur Vergabe von Betreuungsplätzen festgeschrieben." Die Träger von Kindertageseinrichtungen entschieden über die Aufnahme von Kindern in eigener Zuständigkeit und nach eigenen Kriterien.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/flue...aetze-100.html

    Da kann man nix machen, nich? is halt so.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Faktencheck: Werden Flüchtlingskinder bei Kita-Plätzen bevorzugt?

    Mein Chef hatte Nähe München auch das Problem das die Kitaplätze ausgebucht waren ...

    Da er gottseidank in der Lage ist daß er Geld hat, hat er einfach ein Grundstück gekauft, einen Kindergarten gekauft, Personal eingestellt und einen eigenen Kindergarten aufgemacht. Zutritt nur für Firmenmitarbeiterkinder und Kinder von Freunden...

    Er will damit kein Geld machen - ihm war wichtig daß er und seine Mitarbeiter Kitaplätze bekommen.

  3. #3
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    AW: Faktencheck: Werden Flüchtlingskinder bei Kita-Plätzen bevorzugt?

    Der WDR als Staatssender macht einen Faktencheck? Wie ehrlich soll so etwas ausfallen?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Faktencheck: Werden Flüchtlingskinder bei Kita-Plätzen bevorzugt?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Der WDR als Staatssender macht einen Faktencheck? Wie ehrlich soll so etwas ausfallen?
    Wer hat denn etwas von ehrlich gesagt?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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