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Auftrittsverbot: Lieder nicht auf eingereichter Liste
Als Leser dieses Artikels in der Headline habe ich mich doch einigermaßen gewundert. Dort steht, es habe Auflagen für den Auftritts von Bands gegeben und ein Auftritt einer Band sei verboten worden, weil die Lieder gespielt habe, die nicht auf der Liste der eingereichten Lieder gestanden habe.
Vorher eingereichte Liste? Genehmigte Lieder? Zensur?
"Hier spitzen wir wieder die Ohren": Auf Twitter hatte die Polizei Thüringen noch flapsig angekündigt, Straftaten von Bands beim sogenannten Rechtsrock-Konzert im südthüringischen Themar konsequent zu ahnden. Diese Ankündigung haben die Beamten am Freitagabend dann auch umgesetzt: Die Auftritte von zwei der drei Bands wurden vorzeitig beendet.Die Auftritte von zwei der drei Bands wurden vorzeitig beendet.Sie hätten gegen Auflagen verstoßen, sagte ein Polizeisprecher. Die Band Sturmwehr habe einen indizierten Titel gespielt, die Band Unbeliebte Jungs einen Titel, der nicht auf der vorher eingereichten Liste stand. Für beide Gruppen gilt ein Auftrittsverbot bis Sonntag.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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07.07.2019, 05:56 #2
AW: Auftrittsverbot: Lieder nicht auf eingereichter Liste
Wenn man bedenkt, was alles von linken Bands gesungen wird und sich niemand darüber aufregt, dann ist das tatsächlich Zensur.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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