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Hasskommentare: Deutsche Behörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Der Konzern soll nur über einen Bruchteil der eingegangenen Beschwerden zu Hasskommentaren informiert haben. Es ist der erste Bußgeldbescheid auf Grundlage des NetzDG.

Das Bundesamt für Justiz hat einen Bußgeldbescheid in Höhe von zwei Millionen Euro gegen Facebook verhängt. Das Unternehmen soll unvollständig über die Zahl der eingegangenen Beschwerden zu rechtswidrigen Inhalten wie Beleidigungen und Falschmeldungen informiert haben. "Die veröffentlichten Angaben ergeben kein schlüssiges, transparentes Bild der Organisation und der Prozessabläufe beim Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte", teilte die Behörde mit. Der Bescheid gegen die in Irland ansässige Europazentrale des US-Konzerns ist noch nicht rechtskräftig.




Es ist der erste Bußgeldbescheid auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das seit Anfang 2018 in Kraft ist, wie eine Sprecherin des Bundesamtes mitteilte. Das Gesetz verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung etwa von Falschnachrichten und Hassposts. Zudem werden sie verpflichtet, halbjährlich einen Transparenzbericht über ihren Umgang mit Beschwerden zu rechtswidrigen Inhalten vorzulegen.


Das Bundesamt für Justiz wirft Facebook vor, in seinem vor einem Jahr veröffentlichten ersten Transparenzbericht ein "verzerrtes Bild" vom Ausmaß rechtswidriger Inhalte und der Art und Weise, wie das Unternehmen mit ihnen umgeht, vermittelt zu haben. Die damals gemeldeten Zahlen lagen erheblich unter jenen von Google und Twitter. Auf Googles Videoplattform YouTube meldeten Nutzer und Beschwerdestellen demnach im ersten Halbjahr 2018 fast 215.000 umstrittene Beiträge, davon wurden rund 58.000 gelöscht. Twitter erhielt insgesamt fast 265.000 Beschwerden, von denen das Unternehmen knapp 29.000 aus dem Netz entfernte. Facebook erhielt seinem Transparenzbericht zufolge nur 886 Meldungen, die sich auf 1.704 Beiträge bezogen. Davon wurden 362 Beiträge gelöscht.

Meldeformular zu versteckt

Das Bundesamt für Justiz kam nun zu dem Schluss, dass der Bericht von Facebook "nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte" aufführe. Kritisiert wird dabei unter anderem, dass das Meldeformular für Beschwerden bei Facebook zu versteckt sei. Unvollständig sei auch die gemeldete Zahl der Maßnahmen, die als Reaktion auf die Beschwerden ergriffen worden seien.


Seit Anfang 2018 verpflichtet das NetzDG Betreiberinnen und Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung bestimmter Inhalte wie etwa Morddrohungen oder Volksverhetzung. "Offensichtlich rechtswidrige Inhalte" müssen in 24 Stunden entfernt werden, in nicht offensichtlichen Fällen gilt in der Regel eine Sieben-Tage-Frist.


Die Netzwerkbetreiber wurden verpflichtet, entsprechende Infrastruktur aufbauen, um Beschwerden über Postings zu verarbeiten – andernfalls sind Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro möglich.

https://www.zeit.de/digital/datensch...ussgeld-netzdg