Mal wieder ein glatter Rechtsbruch:

Flüchtlingsbürgen: Sozialämter verzichten auf Forderungen

Die kommunalen Sozialämter werden auf finanzielle Forderungen gegenüber den sogenannten „Flüchtlingsbürgen“ verzichten. Das berichtet „tagesschau.de“ mit Bezug auf ein aktuelles Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an die Sozialministerien der Bundesländer. Im März hatten bereits die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit auf Forderungen in Höhe von 37 Millionen Euro verzichtet (Achgut.com berichtete).


Als Flüchtlingsbürgen werden Menschen bezeichnet, die sich in den Jahren 2015 und 2016 dazu verpflichtet hatten, die Lebenshaltungskosten von Flüchtlingen zu übernehmen. Dadurch wurde damals tausenden Syrern geholfen, legal nach Deutschland einzureisen. Viele der Bürgen hatten allerdings offenbar nicht damit gerechnet, auch tatsächlich die Kosten übernehmen zu müssen, zu deren Übernahme sie sich verpflichteten. Dies könnte unter anderem daran gelegen haben, dass die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen zeitweise eine irrtümliche Rechtsauffassung vertraten, demnach die Bürgen nur so lange zahlen müssten, bis der von ihnen eingeladene Ausländer einen Schutzstatus erhält. Als viele der Bürgen ab 2017 hohe Rechnungen von den Jobcentern und Sozialämtern erhielten, weigerten sich viele, zu zahlen. Es folgte ein jahrelanger Streit um die Übernahme der Kosten.


Die Bürgen seien sich bei der Abgabe ihrer Kostenübernahmeerklärung über deren Tragweite nicht bewusst gewesen, zitiert „tagesschau.de“ einen Sprecher des Bundessozialministeriums. Mit der Lösung für die kommunalen Sozialämter sei die bisher bestehende Rechtsunsicherheit nun endgültig beseitigt.

https://www.achgut.com/artikel/fluec...uf_forderungen