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“Man darf halt nur nicht mit mehreren Menschen gleichzeitig verheiratet sein, dann klappt’s auch mit der Einbürgerung.”
Es geht dabei um eine neue Gesetzesvorlage, die strengere Regeln für die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft vorsieht. Die soll – da lachen nicht nur die Hühner, sondern der Hahn gleich mit – von einer “Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse” abhängig gemacht werden. Angeblich ziele diese (Straf-)Klausel auf Vielehen ab, auch wenn die Doppelehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen worden sei und nicht gegen deutsches Strafrecht verstoße.
Die Formulierung schmeckt den grün-linken Deutschland-Vergewaltigern natürlich überhaupt nicht, denn bevor das Vielfalts-Geschwür so richtig aufplatzt und die Kartoffeln dann noch mehr rechte Parteien wählen, muß jeder Mohammed, der von deutscher Lebensweise und Denke so viel Ahnung hat wie ein saudischer Literaturwissenschaftler von “Lady Chatterleys Liebhaber”, fix zum Lederhosen-Deutschen transformiert werden, am besten gleich nach dem illegalen Grenzübertritt. So kann er in der Wahlkabine sein Kreuzchen, also das Zeichen, womit er auch sonst unterschreibt, an der richtigen Stelle machen und den Bestand des tausendjährigen grünen Reiches sicherstellen.
Die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat bezeichnete den Passus zur Einbürgerung, wonach man irgendwie, irgendwo ein bißchen deutsch sein muß, ein “schwammiges Kriterium”, das in der Praxis weitreichende Auswirkungen auf das Leben aller Ausländer in Deutschland haben werde. “Mit diesem Gesetz versucht die Union ohne Not, das Leitkulturprinzip im Staatsangehörigkeitsrecht zu verankern”, sagte sie.
In der Tat steckt in der Formulierung “Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse” ein zynisches Paradoxon.
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