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    Angedrohte und versuchte Tötung = Bewährungsstrafe

    Ein Urteil, das fassungslos macht, wenn man über das Delikt und seine Vorgeschichte liest und insbesondere, wenn man erfährt, dass verschiedene andere Verfahren gegen den Syrer anhängig sind.

    Messerattacke in Beucha: Bewährungsstrafe für Syrer

    Er ging in Beucha mit einem Messer auf einen 17-Jährigen los und verletzte ihn schwer: Ein syrischer Flüchtling ist jetzt vom Amtsgericht Leipzig verurteilt worden. Hinter Gitter muss er nicht.


    Beucha
    Nach der fast tödlichen Messerattacke Anfang des Jahres am Bahnhof in Beucha ist ein 17-jähriger Syrer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt worden. Nach LVZ-Informationen verhängte das Amtsgericht Leipzig gegen Mohammad A. eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung und mit strengen Auflagen.


    Der Fall hatte über Beucha hinaus für Bestürzung gesorgt. „Der junge Syrer hat Schutz bei uns gesucht, nun wird er selbst zur Gefahr – mir fehlen die Worte“, hatte der Brandiser Bürgermeister Arno Jesse (SPD) nach der Tat gesagt.

    Mindestens vier Messerstiche

    Das Jugendschöffengericht hielt es nun für erwiesen, dass der in Damaskus geborene Teenager am 5. Januar dieses Jahres gegen 19.40 Uhr mindestens vier Mal mit einem Messer auf den 17-jährigen Sebastian M. (*) eingestochen hat. Aktenkundig sind weitere fünf Messerangriffe gegen den Jugendlichen, der Stichverletzungen in beiden Oberschenkeln, am Schlüsselbein, am linken Oberarm und im Bauch erlitt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wusste, dass seine Attacke potenziell lebensgefährlich war. Der Schwerverletzte wurde noch in der Tatnacht in der Uniklinik Leipzig operiert.


    Auslöser der Bluttat war offenbar der Streit um ein Mädchen, welches im Sommer 2017 etwa zwei Monate lang mit Mohammad A. zusammen war, dann aber Schluss machte und sich Sebastian M. zuwandte. Schon am 30. Dezember 2018 soll Mohammad A. dem Nebenbuhler am Bahnhof in Borsdorf angedroht haben, ihn abzustechen, nachdem er von ihm verprügelt worden war. Wenige Tage später eskalierte dann am Bahnsteig 1 in Beucha die Situation. Trotz des massiven Angriffs sah die Anklagebehörde letztlich aber keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Begehung eines Tötungsdeliktes. Ein Tötungsvorsatz sei dem Syrer nicht sicher nachzuweisen. Ursprünglich war gegen ihn Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags erlassen worden.

    Pistole an Kopf

    Ebenfalls angeklagt waren Taten aus einer DRK-Unterkunft in Waldsteinberg. Dort soll der unbegleitete, minderjährige Flüchtling in zwei Fällen Ende Februar und Anfang März 2018 Betreuern eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole an den Kopf gehalten und sie bedroht haben. Beide Opfer hatten Angst um ihr Leben. Ohnedies waren gegen den Beschuldigten in jüngster Zeit etliche Ermittlungs- und Strafverfahren anhängig. „Die fünf Monate Untersuchungshaft haben Mohammad A. vor Augen geführt, welche Konsequenzen es hat, wenn er weiterhin Straftaten begeht“, sagte dessen Verteidiger Andreas Meschkat am Freitag auf LVZ-Anfrage. Sein Mandant werde nun in einer Einrichtung bei Zwickau betreut, wo er auch die Schule besuchen soll. Beim kleinsten Vergehen drohe ihm jedoch Haft.

    https://www.lvz.de/Region/Grimma/Mes...afe-fuer-Syrer
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Angedrohte und versuchte Tötung = Bewährungsstrafe

    Hauptsache die Prioritäten stimmen: vorgestern las ich, daß angedacht ist, den Sportschützen/Jägern ihre Waffenbesitzkarten abzunehmen sofern sie Parteimitglied in der AFD sind...

    Hauptsache man hat Knastplätze für autochtone frei die GEZ nicht gezahlt haben, was zum Essen aus der Mülltonne geklaut haben (containern), oder die schwarz gefahren sind... Das ist schließlich wichtig hier abzuschrecken damit der deutsche Michel nicht noch krimineller wird und evt mit einem Luftgewehr einen Zwergerlaufstand macht...

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