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    Volksverhetzung im Faschingsverein

    Urteil zu Whatsapp-Fotos :
    Volksverhetzung im Faschingsverein


    Ein Mann teilt in einer Whatsapp-Gruppe volksverhetzende Fotos – und erhält vom Amtsgericht Würzburg eine Geldstrafe. Ein Urteil zu „Scherzen“, die auch in geschlossenen Gruppen die Öffentlichkeit erreichen.

    Er stehe keinem rechten Gedankengut nahe, hatte der Außendienst-Verkäufer und ehemalige Faschingsvereinspräsident vor Gericht angegeben. Die Bilder, die die Staatsanwaltschaft Würzburg als „volksverhetzend“ wertet, will der 52 Jahre alte Mann nur für „satirisches Material“ gehalten haben. Er hat sie demnach „gedankenlos“ in der Whatsapp-Chatgruppe geteilt.

    Ein Bild zeigt laut Staatsanwaltschaft einen „mutmaßlich“ deutschen Soldaten, der ein Maschinengewehr (MG 42) im Anschlag hält. Unter dem Bild steht der Satz: „Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab.“ Dieses Bild soll er vermutlich am 23. Februar 2018 veröffentlicht haben, zu dem Zeitpunkt war er noch im Präsidium des Faschingsvereins. Ein paar Wochen später, am 14. April 2018, hat er demzufolge ein weiteres strafrechtlich relevantes Bild in dieser Gruppe verbreitet: Zu sehen ist eine Zigarettenschachtel, die der Marke „Camel“ nachempfunden ist. Eine Person „arabischen Aussehens“ umklammert von hinten das Kamel. Darunter ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu lesen: „Kamelficker können Ihnen und Ihrem Land erheblichen Schaden zufügen.“
    Überraschung: Die Bilder gelangten an die Öffentlichkeit

    Die Bilder wurden offenbar von einem der 24 Mitglieder der Chatgruppe – nach Medienberichten aktuelle und ehemalige Elferräte – an ein weiteres Mitglied des Faschingsvereins weitergeleitet. Es kam zur Anzeige, und im Januar 2019 erließ die Staatsanwaltschaft Würzburg einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung. Der Verkäufer legte dagegen Einspruch ein und musste sich seit Mai vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann „aufgrund der bekannten Größe der Gruppe“ damit gerechnet, dass die Bilder auch nach außen weitergegeben würden. Die Verteidigung argumentierte dagegen, er habe den Kreis als „nicht öffentliche“, private Gruppe wahrgenommen. Der Verkäufer sei „überrascht“ gewesen, dass die Bilder an die Öffentlichkeit gelangt seien.


    Nach Sichtweise der Staatsanwaltschaft hat der Mann mit den Bildern gegen eine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt“.

    Dieser Auffassung folgte das Amtsgericht Würzburg nur zum Teil: Am Dienstag hat es den Mann wegen des Bildes mit dem Maschinengewehr wegen Volksverhetzung verurteilt: Er muss rund 7200 Euro Strafe zahlen. Im Falle des „Kamel“-Bildes sprach das Gericht ihn frei: Es sei nicht eindeutig feststellbar, welcher genau bestimmte Personenkreis verunglimpft worden sei. Das aber sei nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erforderlich.

    https://www.faz.net/aktuell/politik/...-16231847.html

    Ein wenig mehr Licht bringt folgender Artikel in das Geschehen und läßt vermuten, wer Anzeige stellte:



    ...

    Die WhatsApp-Gruppe bestand aus Elferräten eines Würzburger Faschingsvereins. In dem Verein sind nach eigenen Angaben auch Oberbürgermeister Christian Schuchardt (CDU) und die ehemalige Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) aktiv. Wegen des Vorgangs lasse der OB sein Amt in dem Verein derzeit ruhen, teilte ein Stadt-Sprecher mit. Der Angeklagte ist aus dem Präsidium zurückgetreten.

    Verurteilung zu einer Geldstrafe

    Am Dienstag (11. Juni 2019) wurde der 52-Jährige nun wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Der Richter am Amtsgericht Würzburg sah bei seinem Urteil am Dienstag den Straftatbestand der Volksverhetzung als gegeben, da das Bild die Menschenwürde von Flüchtlingen und Asylbewerbern angreife. Im Fall eines zweiten Bildes wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    https://www.infranken.de/regional/wu...t88524,4270327
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Volksverhetzung im Faschingsverein

    Satire, so Tucholsky, darf alles. Heute würde Tucholsky im Knast sitzen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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