Flüchtlinge zu laut: Nachbarn setzen sich gegen Amt durch

Stuttgart (dpa/lsw) - Zu spät, zu laut und abgesehen davon auch falsch geplant: Weil sie sich von geräuschvollen Nachbarn in einer Flüchtlingsunterkunft um den Schlaf gebracht sahen, haben sich Kläger aus Beuren (Kreis Esslingen) vor Gericht beschwert. Das Landratsamt müsse einschreiten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag.


Die Musik aus der Flüchtlingsunterkunft sei zu laut, die Unterhaltungen seien störend und es werde mitten in der Nacht geschrien. Dies habe das Landratsamt Esslingen als Vertreter des Landes Baden-Württemberg zu unterbinden (Az.: 2 K 6575/16).


In dem veröffentlichten Tenor sparte die Kammer nicht an Kritik: Die Standortentscheidung sei unglücklich gewesen, heißt es darin. Außerdem hätte die Behörde durch ein Baugenehmigungsverfahren erkennen können, wo Konflikte drohten. Auf dem Grundstück sei lediglich ein Zweifamilienwohnhaus genehmigt. Der Lärm, der nun aus dem Haus dringe, sei aber deutlich lauter als das, was man bei einem Zweifamilienhaus normalerweise erwarten könne.


Das Haus hatte der Landkreis angemietet, um dort seit Herbst 2015 Asylbewerber unterzubringen. Derzeit lebten zehn Menschen dort, zum Teil seien aber auch bis zu 23 Flüchtlingen in dem Haus untergebracht worden, teilte das Gericht mit. Die Küche, das Esszimmer und die Gemeinschaftsräume der Unterkunft liegen auf Seite, die dem Grundstück der privaten Kläger zugewandt ist.


Gegen das Urteil kann Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt werden.

https://www.n-tv.de/regionales/baden...2sQbx5uJd1GjXg


Klage gegen Geräuschimmissionen, die von der Nutzung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge ausgehen, erfolgreich

Datum: 11.06.2019


Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 11.06.2019




Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 11.06.2019 (vgl. die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 05.06.2019) der Klage zweier Eigentümer eines Grundstücks in Beuren im Landkreis Esslingen stattgegeben, mit der diese sich gegen die von einer Flüchtlingsunterkunft ausgehenden Geräuschimmissionen gewandt haben. Das Landratsamt Esslingen als Vertreter des Landes Baden-Württemberg wurde dazu verurteilt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Lärmbelästigungen in Form von lauter Musik, übermäßig lauten Unterhaltungen und Geschrei zur Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr), welche durch die Bewohner der Unterkunft verursacht werden, zu unterbinden (Az.: 2 K 6575/16).


In einer Kurzbegründung führt die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts aus, das Landratsamt Esslingen sei zum Ergreifen geeigneter lärmmindernder Maßnahmen verpflichtet, weil es sich die von den Bewohnern der Flüchtlingsunterkunft ausgehenden Störungen zurechnen lassen müsse. Dies liege in einer unglücklichen Standortentscheidung und dem Unterbleiben eines Baugenehmigungsverfahrens begründet, welches gerade dem Erkennen von Konfliktpotentialen und dem Ergreifen eventuell erforderlicher lärmmindernder baulicher Maßnahmen diene. Auf dem Grundstück der Unterkunft sei allein die Nutzung eines Zweifamilienwohnhauses genehmigt. Die durchgeführte Beweisaufnahme habe jedoch ergeben, dass es jedenfalls zu Beeinträchtigungen der Kläger komme, die über die bei einem Zweifamilienwohnaus üblicherweise auftretenden Beeinträchtigungen hinausgingen.


Die vollständigen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.


Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, zu beantragen.

http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Kl...STPAGE=5597587