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    Schleuser: Bewährungsstrafe für Syrer

    Die Anmerkungen und Ungereimtheiten vorab, denn es sind zu viele.

    Einer der Angeklagten ließ sich erst vor ein paar Monaten nach Deutschland schleusen und im weiteren Text wird uns erzählt, alle Angeklagten würden ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Das ist kaum zu glauben, denn eine Aufstockung scheint hier wahrscheinlicher, denn der eine, der sich 2015 ins Land schleusen ließ und seinen Angaben nach (eine Art) technischer Zeichner war, holte Frau und drei Kinder nach Deutschland nach. Das Gehalt eines (eine Art) technischen Zeichners würde, falls er diesem Beruf hierzulande nachginge, für den Unterhalt einer 5köpfigen Familie nicht ausreichen. Er müßte mindestens aufstocken. Ebenfalls unwahrscheinlich, dass er hierzulande als Bauzeichner arbeitet, denn in diesem Falle hätte die Zeitung dieses groß hervorgehoben.

    Die anderen Schleuser sind erst nach 2015 ins Land gekommen und was sie hier so treiben, beruflich natürlich, wird nicht näher erläutert. Vermutlich sind aber die Schleusungen, die das Gericht als nicht gewerbsmäßig einstuft, ein guter Zuverdienst, wenn eine Schleusung gleich einmal 20.000 Euro einbringt. Es wird nicht die einzigste Schleusung gewesen sein, denn wie sonst kommt ein jordanisches Paar an die Telefonnummer dieses Syrers? Im Zufallsverfahren oder ist dieser nicht bereits als Schleuser in diesen Kreisen hinreichend bekannt?

    Die Textstellen, auf die sich mein Kommentar bezieht, habe ich hervorgehoben:

    Schleuser in Stuttgart vor Gericht Bewährungsstrafe für Syrer




    Es ging den Schleusern nicht nur ums Geld, es ging auch darum, Freunde und Familienmitglieder nach Deutschland zu bringen. Dafür mussten sich zwei Brüder und ihr Ex-Nachbar aus Syrien verantworten.

    Immer wieder gehen der Polizei Flüchtlinge mit falschen Papieren ins Netz, welche diese von Schleusern erworben haben


    Stuttgart - Die Polizei kam den Männern im Alter von 33, 38 und 48 Jahren auf die Spur, als sich ein Ehepaar im April 2017 in der Aufnahmestelle als syrisches Flüchtlingspaar ausgab und entsprechende Dokumente vorlegte. Eine Überprüfung ergab, dass Pässe, Führerschein und weitere Unterlagen gefälscht waren. Bei ihrer Vernehmung durch die Bundespolizei gab das jordanische Paar zu, sich an Schleuser gewandt zu haben, um aus ihrem Land zu kommen.

    Für die Ermittler ergab sich folgendes Bild: Das Paar hatte sich telefonisch an den 38 Jahre alten Angeklagten um Hilfe gewandt, der einige Monate zuvor selbst nach Deutschland geschleust worden war. Der vermittelte den Kontakt zu seinem Schleuser, der sich nach Vermutung des Gerichts in Jordanien aufhält. „Er ist wohl ein Schleuser, der mit der Not der Menschen viel Geld macht“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Peterke in der Urteilsbegründung. Die Flucht sollte das Paar 20000 Euro kosten.


    Gefälschte syrische Dokumente

    Dem Paar wurde geraten, im europäisch-griechischen Konsulat in Aman ein Touristenvisum zu beantragen, um für eine 14-tägige Reise Deutschland zu besuchen. Daraufhin reisten sie nach Griechenland und mit dem Flieger nach Zürich. Von dort aus ging es mit einem Bus nach Stuttgart.

    Bei den deutschen Behörden legten die Jordanier die gefälschten syrischen Dokumente vor. Einige Zeit später versuchten die Angeklagten, eine Familie auf ähnliche Weise mit falschen Papieren über ein tschechisches Schengenvisa für touristische Zwecke in Deutschland einzuschleusen. „Hier gingen die Angeklagten zwar auch als Bande, aber nicht gewerbsmäßig vor“, bewertet das Gericht die Tat. Auch diesen Leuten wurden gefälschte syrische Ausweise beschafft. Schließlich versuchten die Angeklagten Ende 2017 noch den Vater eines Bekannten aus Syrien nach Deutschland zu bringen.

    Aus Not gehandelt?

    Für den ältesten Angeklagten konnte das Gericht die Kronzeugenregelung anwenden und den Strafrahmen erheblich reduzieren. Der 48 Jahre alte gebürtige Syrer hatte fast 30 Jahre in seinem Beruf als eine Art technischer Zeichner gearbeitet, bevor er 2015 nach Deutschland kam. Er durfte seine Frau und drei der vier Kinder nachholen. Vielleicht sei der Plan, andere nach Deutschland zu schleusen, auch aus einer Not heraus entstanden. Der Mann versuchte vergeblich, seine älteste Tochter aus dem Bürgerkriegsland herauszubekommen. Der 38-jährige und sein jüngerer Bruder sind seit 2015 und 2016 in Deutschland, der jüngere hat bisher keine Erlaubnis, seine Frau und sein Kind nachzuholen. „Gut möglich, dass ihr Anteil an der Schleusung in Form von einer Zahlung von 2000 Euro als Anzahlung für die Einschleusung weiterer Familienmitglieder galt und nicht gewerbsmäßig war“, wertete Peterke zugunsten des Brüderpaares.

    Allen Angeklagten kam zugute, dass sie bei den Ermittlungen der Polizei geständig waren, nicht vorbestraft sind und in Deutschland ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Dank der Aussagen des 48-Jährigen konnte die Polizei den Passfälscher ermitteln und dingfest machen, dem Hauptschleuser wird die deutsche Justiz wohl nicht habhaft werden. Aus diesen Gründen setze die Kammer die Strafe für den 48-Jährigen von einem Jahr und neun Monaten sowie die für den 38-Jährigen von einem Jahr und sieben Monaten zur Bewährung aus.

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...d0ae896ba.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Schleuser: Bewährungsstrafe für Syrer

    Der 48 Jahre alte gebürtige Syrer hatte fast 30 Jahre in seinem Beruf als eine Art technischer Zeichner gearbeitet, bevor er 2015 nach Deutschland kam. Er durfte seine Frau und drei der vier Kinder nachholen.
    Und die "Kinder" dürften alle um die 30 Jahre alt sein. Gibt es überhaupt ehrliche Moslems?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Schleuser: Bewährungsstrafe für Syrer

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Und die "Kinder" dürften alle um die 30 Jahre alt sein. Gibt es überhaupt ehrliche Moslems?
    Das ist nun wirklich eine rhetorische Frage.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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