Baum-Darstellung
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Afghanischer Mörder, 21 Jahre alt
Afghanen scheinen schnell zu altern und deutsche Behörden sind willens, gegen den Augenschein alles zu glauben.
Hier ist ein Exemplar, 21 Jahre alt, mit deutlich sichtbaren Stirn- und Gesichtsfalten, Geheimratsecken, bereits herunterhängenden Bäckchen rechts und links, einem sich andeutenden und beginnenden Doppelkinn und bereits teilweise ergrauten Augenbrauen.
Bekannt geworden nur dadurch, dass er einen bestialischen Mord beging:
Najmudin J. kam 2015 als unbegleiteter Flüchtling aus Afghanistan nach Sachsen, ohne Papiere, angeblich war er da erst 17. Untergebracht wurde er in Westsachsen, betreut von der anerkannten Flüchtlingsbetreuerin Dr. Almut P. (50).Volkshochschule Zwickau.Es passierte, was nicht passieren soll: Die 50-jährige Diplom-Ökologin verliebte sich im Rahmen eines Integrationsprojekts in den 30 Jahre jüngeren Afghanen, der die unerwartete Zuneigung genoss.
Blicke, Lachen, Berührungen. Und schließlich Sex, ein Zusammenleben in ihrer Wohnung. Sie steckte ihm sogar Geld zu – das er dann verspielte. Die Flüchtlingshelferin räumte die Beziehung vor Gericht ein.Noch am Tag vor dem Mord sahen sich Flüchtling und Flüchtlingshelferin in Sachsen. Dann fuhr er hoch nach Mecklenburg-Vorpommern, ins Haus von Almut P.‘s Vater Dietrich P. († 85). Auf Vermittlung seiner Geliebten sollte er dort Gartenarbeiten verrichten.Doch schon in der nächsten Nacht schlich er ins Zimmer des schlafenden Rentners. Was dort passierte, verglich der Afghane im Gespräch mit dem Gutachter mit einer Schächtung.Die Wunde am Hals des Opfers war 22 Zentimeter lang und reichte sieben Zentimeter tief bis zu den Halswirbeln. Das, so ein Rechtsmediziner, spreche für ein geübtes Vorgehen. Der Afghane hatte auf seiner Flucht in der Türkei als Schafhüter gearbeitet.Von der langen Haft, die ihn erwartet, war Najmudin J. überrascht, wie er dem psychiatrischen Gutachter sagte. Mord sei in Afghanistan normal – man könne das dort mit Geld regeln ...
Nun soll man ja nicht verallgemeinern. Die meisten Afghanen und anderen Flüchtlinge mit Geheimratsecken, die minderjährig oder fast noch minderjährig sind, morden nicht oder doch wenigstens keine 80jährigen Rentner.
Es handelt sich somit um einen Einzelfall....Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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