Vorweg, um dieses Urteil richtig zu würdigen (das Alter der Totschläger wurde übrigens nicht zweifelsfrei festgestellt, obwohl nach Jugendstrafrecht geurteilt wurde)

§ 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge

(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) der Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
https://gangway.de/koerperverletzung...2%A7-227-stgb/

Jugendstrafrecht

8. Körperverletzung mit Todesfolge

Die schwerste Form der Körperverletzung hat den Tod des Opfers zur Folge. Diese als Verbrechen einzustufende Tat wird nach § 226 StGB mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren bestraft.
Da das Jugendstrafrecht für Verbrechen einen Strafrahmen von maximal zehn Jahren Freiheitsstrafe vorsieht, wird der Strafrahmen hier entsprechend beschränkt. Jugendliche Straftäter erwartet für eine Körperverletzung mit Todesfolge also eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
https://www.kanzleiwehner.de/2018/05...ht/#todesfolge

Bis zu fünf Jahre Haft wären auch nach Jugendstrafrecht problemlos möglich gewesen.

Ein weiterer Aspekt an der Sache ist, ob diese Straftat eine jugendtypische Verfehlung darstellt. Eher nein.

Nun aber zum Urteil:

Der Ältere wurde zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt... Der jüngere Angeklagte wurde, ebenfalls nach Jugendstrafrecht, zu einer Strafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt.
Und nun endgültig zum Artikel, über dessen Formulierungen und Feststellungen wie auch Auslassungen man sich freuen darf:

Tödliche Attacke in Köthen : Die Folgen ihrer Brutalität
Kurz nach dem „Fall Chemnitz“ hatte im vergangenen Spätsommer der „Fall Köthen“ die Schlagzeilen bestimmt: In beiden Städten war ein junger Mann infolge einer Auseinandersetzung mit Flüchtlingen gestorben und in beiden Städten folgten eine beispiellose Erregung sowie rechtsextreme Aufmärsche.

Im Fall des sachsen-anhaltischen Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau am Freitag nun die Urteile gegen die beiden 19 und 17 Jahre alten Angeklagten aus Afghanistan verkündet: Die beiden Afghanen wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Das Opfer war ein 22 Jahre alter Deutscher. Der Ältere wurde zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, zusätzlich muss er wegen seiner Alkoholsucht in eine Entziehungsanstalt. Der jüngere Angeklagte wurde, ebenfalls nach Jugendstrafrecht, zu einer Strafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und der Haftbefehl gegen die beiden Männer, die in Untersuchungshaft sitzen, wird aufrecht erhalten. Die Richterin sagte, das Verhalten der jungen Männer zeuge von fehlender Achtung vor dem menschlichen Leben.
Das Gericht ging im Ergebnis davon aus, dass der 19 Jahre alte Afghane dem Deutschen einen heftigen Stoß gegen die Brust versetzte und dieser, ohne dass er sich abstützen konnte, zu Boden fiel. Der jüngere Afghane versetze ihm dann noch „stampfend, aber nicht kraftvoll“ einen Tritt in das Gesicht. Verletzungen infolge von schweren Schlägen oder Tritten konnten Gerichtsmediziner bei dem Opfer aber nicht feststellen. Als Todesursache stellte sich vielmehr ein Herzstillstand heraus.
Für das Urteil war aber entscheidend, dass sie vom Herzfehler ihres Opfers nicht wissen konnten. Die Angehörigen des Toten reagierten auf den Richterspruch mit Unverständnis. Im Gerichtssaal warfen die Brüder des Verstorbenen Bänke um, sodass die Verkündigung des Urteils unterbrochen werden musste.
Politische Brisanz bekam der Köthener Fall, weil zum Zeitpunkt der Tat nur der jüngere der beiden Afghanen eine gültige Aufenthaltserlaubnis hatte. Beide waren als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Im April 2018 beantragte die Ausländerbehörde die Abschiebung des Neunzehnjährigen. Wegen eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn wegen Körperverletzung wurde dieses jedoch abgelehnt. Einen weiteren Antrag auf Abschiebung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Ende August genehmigte die Staatsanwaltschaft, allerdings erst kurz vor der Auseinandersetzung auf dem Spielplatz in Köthen.
https://www.faz.net/aktuell/politik/...-16192615.html