Zimmer ohne Internetzugang sorgt für Zoff im Heim

Wegen versuchter Nötigung muss jetzt der 26-jährige Bewohner eines Asylbewerberheimes ins Gefängnis. Er wollte einen Umzug innerhalb des Heimes erzwingen.

Er gehört offensichtlich zu jener "Generation hoffnungslos" in Tunesien, die das Heil in der Flucht sucht. Doch das kann keine Entschuldigung für Straftaten sein. "Sie haben es in den vielen Jahren immer noch nicht gelernt, ohne zu stehlen hier durch die Gegend zu laufen", hielt Richter Michael Respondek dem 26-jährigen Tunesier vor, der jetzt wegen versuchter Nötigung und Diebstahls auf der Anklagebank saß.



Vor Jahren war er illegal eingereist, stand deshalb 2014 schon vor Gericht. Trotz seiner 14 Eintragungen im Bundeszentralregister wird er noch immer in Deutschland geduldet. Immer wieder musste sich die Justiz mit dem drogenabhängigen Mann in den vergangenen fünf Jahren beschäftigen: Erschleichen von Leistungen, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Nötigung und immer wieder Diebstahl. Das Diebesgut macht er in der Regel zu Geld, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. 2018 wohnte er im Asylbewerberheim im Gewerbegebiet "Am Auersberg" in Lichtenstein - seine neue Bleibe nach dem Strafvollzug. Gelernt hatte er aus dem Aufenthalt hinter Gittern nichts. Bei Simmel und Lidl bediente er sich, ohne zu bezahlen, stahl unter anderem Jacken. Im Asylbewerberheim meldete er gleich seine Ansprüche an. Am 18. September machte er im Büro der Heimleitung ein Fass auf, weil er ein Zimmer haben wollte mit WLAN. "Wir können leider nicht alle Wünsche der Heimbewohner berücksichtigen", sagte die als Zeugin geladene Mitarbeiterin des Heims. Sie hatte die Forderung damals abgelehnt. Das wollte der Angeklagte nicht gelten lassen. Er packte seine Klamotten in eine Tasche und richtete sich häuslich im Gemeinschaftsraum ein, wo es einen Internetzugang gab. Als ihn die Mitarbeiterin zur Rede stellte, machte der Mann unmissverständliche Andeutungen: "Ich mache Körperverletzung, ich mache Stress. Ich schlage alles kaputt." Dabei hatte er die Hand auf einem griffbereit liegenden Messer auf der Sessellehne. Drei Afrikaner, die gerade im Gemeinschaftsraum vorm Fernseher saßen, hielten sich bewusst zurück. "Ich fühlte mich auf jeden Fall bedroht, er brauchte ja nur zugreifen. Ich wusste nicht, was in der nächsten Sekunde geschieht", sagte die Angestellte. Erst die Polizei klärte die Situation.

Für Staatsanwaltschaft und Gericht war die Sache eindeutig. Dass er zum Tatzeitpunkt unter Drogen stand, habe seine Steuerungsfähigkeit nicht so außer Kraft gesetzt, dass er sein Unrecht nicht hätte einsehen können. "Sie wollten damit etwas erzwingen, was Ihnen nicht zugestanden hat", sagte Respondek. Gegen den Angeklagten sprach die hohe Zahl der Vorladungen und dass er, kaum aus dem Gefängnis, erneut straffällig geworden war. Der Richter verurteilte ihn zu elf Monaten Haft. "Eine Bewährung kommt hier natürlich nicht infrage", so Respondek.

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Und warum wird er nicht abgeschoben?