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    Pfarrer-Ehepaar gegen AfD: Wer hat recht im Wahlplakat-Streit?

    Und feige sind sie auch noch...sie wollten das Plakat ja nur drehen....

    Pfarrer-Ehepaar gegen AfD: Wer hat recht im Wahlplakat-Streit?

    Die AfD wirft dem Ehepaar Sachbeschädigung vor. Die beiden sagen, sie wollten das Plakat nur drehen, weil es auf ihr Grundstück ragte. Jetzt liegt der Fall beim Staatsschutz.


    Minden. Der Streit um das AfD-Plakat an einem Laternenpfahl vor der St. Lukas-Kirche in Minden schlägt hohe Wellen. Sogar Alice Weidel, Co-Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, meldet sich zu Wort und zitiert obendrein das siebte Gebot. „Pfarrer stiehlt und zerstört AfD-Plakate", schreibt sie im Netz.


    Auch AfD-Landessprecher Thomas Röckemann spart nicht mit Vorwürfen. „Dass nun kirchliche Würdenträger selbst Hand anlegen und in antidemokratischer, krimineller Antifa-Manier unsere Plakate abreißen, zeigt, dass die Hetzkampagne, die unter tatkräftiger Mitarbeit der Kirchen gegen die Alternative für Deutschland betrieben wird, auf fruchtbaren Boden gefallen ist", schreibt er.

    Pfarrerin duldet keine Wahlwerbung

    Der Fall liegt jetzt beim Staatsschutz und die Interpretation des Sachverhalts könnte gegensätzlicher kaum sein. Sie dulde keine Wahlwerbung vor ihrer Kirche, sagt Pfarrerin Iris Rummeling von der St. Lukas-Gemeinde. „Egal von welcher Partei", erklärt sie. Am Montag hatten sie und ihr Mann, Pfarrer Clemens Becht, eine verbale Auseinandersetzung mit den AfD-Politikern Burkhard Brauns und Sebastian Landwehr.


    Der Vorfall ereignete sich, als die Politiker die Pfarrer dabei ertappten, wie sie sich an einem doppelseitigen AfD-Wahlplakat zu schaffen machten, das an einem Laternenpfahl hing. Die Theologen sagen, dass sie das Schild nur so drehen wollten, dass es nicht mehr auf ihr Grundstück ragt. Die Partei hingegen redet von Sachbeschädigung und Beleidigungen.

    Schon häufiger Plakate entfernt

    Röckemann schreibt zugleich, dass die Pfarrer schon häufiger Plakate seiner Partei entfernt hätten. Außerdem hätten sie einem der Wahlhelfer ein Kirchenverbot erteilt, das auch für dessen Familienmitglieder gelte. Nach Informationen dieser Zeitung soll es sich dabei um Landwehr handeln. Iris Rummeling-Becht sieht die Sache jedoch anders. „Die sind offensichtlich Patrouille gefahren", sagt sie. Die Politiker hätten den Pfarrern dann unterstellt, dass sie Plakate abnehmen. Das sei aber falsch. Die Theologin dementiert außerdem, das Hausverbot ausgesprochen zu haben.


    Ihrerseits werde jetzt alles unternommen, um den Sachverhalt aufzuklären. Teilweise sehr heftige Reaktionen hätten sie im Laufe des Dienstags aus den Reihen der AfD-Sympathisanten erreicht, sagt die Theologin. „Schon in kürzester Zeit wurde viel Wirbel gemacht, um uns einzuschüchtern."


    Rückendeckung bekommt das Ehepaar von Manuel Schilling. Auch beim Vorsitzenden des Gesamtpresbyteriums der zur St. Marien gehörenden Lukas-Gemeinde flatterten Protestmails offensichtlicher AfD-Anhänger ins Haus. „Widerwärtige", sagt Schilling. Mit jeglicher Wahlwerbung vor einer Kirche habe er grundsätzlich seine Probleme, sodass er das Verhalten und die Beweggründe seiner Kollegen durchaus nachvollziehen könne. „Die anderen Parteien machen das ja auch nicht." Gleichwohl müsse er aber zur Kenntnis nehmen, dass das Aufhängen von Plakaten an diesen Orten in Minden erlaubt ist. „Von anderen Kommunen weiß ich aber, dass es anders ist."

    Plakatzerstörung ist Kostenfrage

    Schon bei der Landtagswahl hatte die AfD Probleme mit der Zerstörung ihrer Plakate. Nach dem jüngsten Vorfall fühlte sich Brauns nun auch persönlich beleidigt und angegriffen. Seinen Worten zufolge ist die verbale Auseinandersetzung entgleist und es soll seitens der Pfarrer sogar Nazi-Vergleiche gegeben haben. Außerdem seien im Bereich Kuhlenkamp gerade in den vergangenen Wochen sehr viele AfD-Plakate zerstört oder entwendet worden. Allein tags zuvor waren es nach seinen Worten etwa 30 Stück. „Das ist für uns ja auch eine erhebliche Kostenfrage", sagt er. Ursprünglich habe er es gar nicht vorgehabt, die Polizei zu rufen. Als die Lage eskalierte, habe er keine Wahl mehr gehabt.


    Unterstützung bekommen die St. Lukas-Pfarrer von Superintendent Jürgen Tiemann, der sich nach den Vorwürfen der AfD auch rechtliche Schritte gegen die Partei vorstellen kann. Es habe viel Wirbel gegeben. „Denn Verleumdung steht ja immerhin auch unter Strafe", erklärt er. Den Vorfall bezeichnet er insgesamt als sehr unglücklich. Es sei grundsätzlich nicht der richtige Weg für eine politische Auseinandersetzung, Plakate abzuhängen oder zu entfernen.

    https://www.nw.de/nachrichten/region...at-Streit.html

    So sei den Pfarrern gesagt:

    3.Mose 19:11




    Lutherbibel 1912
    Ihr sollt nicht stehlen noch lügen noch fälschlich handeln einer mit dem andern.

    Textbibel 1899
    Ihr sollt nicht stehlen, nichts ableugnen und nicht einer den andern betrügen.

    Modernisiert Text
    Ihr sollt nicht stehlen, noch lügen, noch fälschlich handeln, einer mit dem andern.

    https://webcache.googleusercontent.c...nt=firefox-b-d

    Und auch ganz, ohne die Bibel zu bemühen: Jemand, der ein wenig Ehre im Leib hat, steht zu dem, was er tut und leugnet dies nicht anschließend feige. Dies machen nur die Würmer unter dem Herrn.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Pfarrer-Ehepaar gegen AfD: Wer hat recht im Wahlplakat-Streit?

    Ich habe auch schon desöfteren selbst erlebt, wie gerade die superchristlichen Mitmenschen ganz anders als nach ihrem Glauben handeln und leben. Unsere Familie war jahrzehntelang in einer christlichen Glaubensgemeinschaft und hat es selbst miterlebt. Irgendwann wollten die Jungen modernisieren und mitwirken, was am Widerstand der Alten scheiterte und dann die Gruppe in zwei Lager zerbrechen ließ. Ein paar Junge und Alte haben sich dann noch der jeweils anderen Gruppe angeschlossen, die zerstritten waren ohne Ende. Das Ende vom Lied war dann die Auflösung der Glaubensgemeinschaft mit jeder Menge verbrannter Erde. Gelebtes Christentum!
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3
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    AW: Pfarrer-Ehepaar gegen AfD: Wer hat recht im Wahlplakat-Streit?

    Da das Plakat auf öffentlichen Straßenland angebracht worden war, haben die Pastoren nicht recht! Sie haben sogar eine Straftat begangen.................


    Ist Plakate abnehmen erlaubt?


    Lassen Sie lieber die Finger davon. Die Antwort ist: Nein!

    Auch das Beschädigen oder Zerstören von Wahlplakaten ist strafbar. Es drohen sogar bis zu zwei Jahren Haft.


    Das Beschmieren oder Übermalen von Wahlplakaten gilt nach § 303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) als Sachbeschädigung: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    ► Auch der bloße Versuch ist strafbar!

    Info: Weil die auf dem Plakat haftende Farbe nur mit erheblichen Aufwand zu entfernen wäre, spricht man hier sogar von einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Substanz.

    Achtung: Auch wenn der Slogan auf dem Plakat möglicherweise den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt – den rechtlichen Schutz von Wahlplakaten setzt das nicht außer Kraft.
    https://www.bild.de/ratgeber/leben-u...6060.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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