Er ist noch nicht einmal Azubi, sondern Hilfsarbeiter, wird aber von der Presse schon als Pflegefachkraft bezeichnet. Echte journalistische Wertarbeit also, die sich an Mindeststandards ausrichtet.

Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG)

...Abschnitt 1
Erlaubnis


Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 1

Die Berufsbezeichnungen "Altenpflegerin" oder "Altenpfleger" dürfen nur Personen führen, denen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist. Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1, die über eine Ausbildung nach § 4 Abs. 7 verfügen, sind im Rahmen der ihnen in dieser Ausbildung vermittelten erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigt....





https://www.gesetze-im-internet.de/a...151310000.html

Aus Bangladesh kommt der junge Mann...


Abschiebung Altenpfleger aus Mülheim darf auf seinen Verbleib hoffen

Der aus Bangladesch stammende Flüchtling Mohammad Nasim soll nach Gerichtsurteil abgeschoben werden. Eine Härtefallkommission empfiehlt dies nicht. Die Stadt Mülheim fällt nach Abwägen eine Entscheidung.



Mülheim. Eine Härtefallkommission rät dazu, die Abschiebung von Mohammad Nasim zu kippen. Die Stadt Mülheim hat abgewägt: Die Tendenz ist positiv.







Die Hängepartie um die Abschiebung des Mülheimer Altenpflegers Mohammad Nasim zieht sich weiter hin. Eine Härtefallkommission hat die Empfehlung ausgesprochen, ihn nicht abzuschieben. Die Stadt hat nun abgewägt und fällt voraussichtlich heute eine endgültige Entscheidung.


„Es ist für mich sehr belastend“, sagt Nasim selbst zu seiner Situation. Er habe Spaß an seiner Arbeit in einer Pflegeeinrichtung, wo er gut aufgenommen worden sei. Der aus Bangladesh stammende Mann möchte dort im Herbst eine Ausbildung beginnen. Ein Vertrag dazu liegt bereits vor. Die Ausbildung würde die Bleibe in Deutschland in den Augen von Nadja Khalaf berechtigen. Die Vorsitzende der AG Migration und Vielfeld in der Mülheimer SPD und gleichzeitig Landesvorsitzende dieser AG setzt sich für den 32-Jährigen ein.


Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Landtages

Sie hat gemeinsam mit Nasim am 20. Mai einen Termin zur Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Landtages, den sie neben der Härtefallkommission eingeschaltet hat. Sollte die Entscheidung der städtischen Ausländerbehörde vorher zugunsten des Flüchtlings ausfallen, wäre dieser Termin nicht mehr nötig.

Khalaf hatte über die Online-Plattform change.org eine Petition gegen die Abschiebung von Nasim gestartet. Diese haben mittlerweile mehr als 19.100 Personen unterzeichnet. Zum Vergleich: Gegen die Erhöhung der Grundsteuer hatten am Ende rund 14.000 zwei Petitionen unterzeichnet. „Das zeigt, wie sehr die Menschen hinter Mohammad Nasim stehen. Er ist ein Vorzeigebeispiel für Integration“, sagt Khalaf.



Die Härtefallkommission hat daher auch empfohlen, den Aufenthaltsstatus zu gewähren. Denn rechtlich wurde die Abschiebung bereits durch das Oberverwaltungsgericht für rechtens erklärt, nachdem Nasim gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Berufung gegangen war. Die hiesige Ausländerbehörde musste deshalb abwägen. Nach Informationen dieser Redaktion soll es sogar bereits eine mündliche Zusage für den Aufenthalt gegeben haben. Offiziell heißt es von Stadt-Sprecher Volker Wiebels: „Wir müssen uns an den rechtlichen Rahmen halten, haben nun aber die Möglichkeit, uns anders zu entscheiden. Der Mensch steht im Mittelpunkt. Die Tendenz geht dahin, dass wir Mohammad Nasim einen Aufenthaltsstatus geben.“




Nasim braucht noch einen Pass

Eine Bedingung gebe es seitens der Stadt allerdings noch: Er muss sich einen Pass besorgen. Zwischendurch gab es nämlich Zweifel an der Identität von Nasim. In Bangladesch zählt er nach eigener Aussage zur verfolgten Minderheit der Biharis. Mit gültigen Papieren würde seine Ausbildungsregelung bei einer positiven Entscheidung der Stadt greifen und Nasim könnte vom Pflegehelfer zur Pflegefachkraft werden.



Michaela Vogelsang betreut Nasim als ehreamtliche Flüchtlingshelferin. „Es macht mich fassungslos, dass eine Mülheimer Behörde gegen besonders gut integrierte und sozial engagierte Menschen und Pflegekräfte derart brutal, herzlos und verantwortungslos vorzugehen in der Lage ist. Und das zynischerweise zu einer Zeit, in der wir händeringend ausgebildete Pflegekräfte suchen. Es macht mir Mut zu sehen, wie viele Menschen sich für den Verbleib von Mohammad eingesetzt haben.“

Unterstützerin widerspricht Chef der Ausländerbehörde

Entgegen der Schilderung von Udo Brost, Leiter der Ausländerbehörde, im Integrationsrat erklärt Nadja Khalaf: „Nach seiner Ausbildung zum Altenpflegehelfer hat Mohammad Nasim nicht sofort im Anschluss eine Beschäftigung in der Pflege bekommen. Er hat aus Verzweiflung eine Ausbildung zum Koch begonnen, was ihm aber überhaupt nicht zugesagt hat. Nach etwa 14 Tagen bekam er die Zusage für ein Arbeitsverhältnis in einem Seniorenheim als Pflegeassistent. Dieses Angebot nahm er wahr und arbeitet seit dem 22. Oktober in der Pflege.“ Für Nasim selbst ist dies sein Wunschberuf.

https://www.waz.de/staedte/muelheim/...217412151.html