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Wohnungsnot: Sechsköpfiger Familie bleibt Flüchtlingsheim erspart
Wohnungsnot in Stuttgart
Sechsköpfiger Familie bleibt Flüchtlingsheim erspart
Der Wohnungsmarkt in Stuttgart ist so angespannt, dass die Stadt keine Fürsorgeunterkünfte für Notfälle mehr hat. Einer sechsköpfigen Familie, die aus ihren vier Wänden muss, bleibt jetzt aber ein Flüchtlingsheim erspart.
Das Entsetzen war groß bei einer sechsköpfigen Familie aus einem Stuttgarter Außenbezirk. Wegen Eigenbedarfs hatte der Vermieter die Wohnung gekündigt.Trotz Fristverlängerungen und intensiver Suche hatten die Normalverdiener aber keinen Ersatz gefunden. Auch die Stadt konnte nicht helfen: Selbst sogenannte Fürsorgeunterkünfte, in denen Notfälle vorübergehend untergebracht werden können, sind voll belegt.
Der Grund: Immer mehr Menschen stehen in Stuttgart auf der Straße. Beim Sozialamt hieß es deshalb, der letzte Ausweg könnte eine Unterbringung in einer Flüchtlingsunterkunft sein.
Zu diesem Mittel hat die Stadt seit 2017 in fünf Fällen bereits gegriffen. Der sechsköpfigen Familie bleibt der harte Gang ins Asylheim jetzt aber erspart. „In einzelnen Fällen kann die Stadt Wohnraum außerhalb von Fürsorgeunterkünften anbieten“, sagt Ordnungsbürgermeister Martin Schairer. Dies sei jetzt auch bei der betroffenen Familie so: „Durch das Sozialamt konnte sie in eine Wohnung vermittelt werden.“ Noch dazu in der Nähe ihrer bisherigen.
Beschlagnahmen sind unwahrscheinlich
Der Ordnungsbürgermeister ist deshalb im Spiel, weil sich der Stuttgarter Mieterverein anlässlich des Falles in einem Schreiben an ihn gewandt hatte. Der Vorsitzende Rolf Gaßmann forderte darin, die bisherige Wohnung der Familie für bis zu sechs Monate zu beschlagnahmen, um ihr mehr Zeit zu verschaffen. Das Polizeirecht lässt solche drastischen Maßnahmen bei einer Bedrohungslage zu. Andere Gemeinden haben davon schon Gebrauch gemacht. Der Vermieter erhält in diesem Fall die Miete weiter, hat ansonsten aber vorübergehend auf seine Wohnung keinen Zugriff. „Wir haben immer mehr solch dramatische Fälle. Gerade Familien sind Leidtragende der Wohnungssituation“, so Gaßmann.
Schairer hat dem Mieterverein jetzt geantwortet – und äußert sich zurückhaltend. „Grundsätzlich besteht für die Landeshauptstadt die Möglichkeit, Wohnraum zu beschlagnahmen“, heißt es in dem Schreiben. Dies sei aber an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Stadt müsse zuvor sämtliche andere Möglichkeiten ausgeschöpft haben, für ein Obdach zu sorgen. Das versuche man auch in allen Fällen, bis hin zur Anmietung von Hotelzimmern. „Wir werden auch weiterhin jede Möglichkeit ausschöpfen, um von Obdachlosigkeit bedrohte Personen mit einer Ersatzunterkunft zu versorgen“, schreibt Schairer. Die Beschlagnahme von Wohnungen werde dabei „aber zum letztmöglichen Mittel zählen“.
https://www.stuttgarter-nachrichten....dfca06ac5.html
So weit ist es also schon gekommen.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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