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    Faeser: Höchste Zeit für Demokratiefördergesetz

    Die Bundesregierung hat das Demokratiefördergesetz auf den Weg gebracht. Damit will der Bund Initiativen zur Stärkung der Demokratie langfristig finanziell unterstützen.
    Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein sogenanntes Demokratiefördergesetz beschlossen. Das neue Gesetz soll Vereine und Organisationen, die sich für die Stärkung der Demokratie und die Prävention von Extremismus einsetzen, künftig mit einer besseren finanziellen Grundlage ausstatten.
    Es solle eine "angemessene Finanzierung in diesem Bereich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes" sichergestellt werden, heißt es dazu aus dem Familienministerium. Nach der bisherigen Regelung sind vom Bund finanzierte Demokratieförderprojekte immer zeitlich befristet - weshalb sie für diejenigen, die sie umsetzen, oft unsichere Rahmenbedingungen bedeuten. Eine gesetzliche Grundlage, die diese Bedingungen regelt, existiert bislang nicht.
    Gesetz soll langfristige Förderung ermöglichen

    Mit dem Gesetz wird laut Ministerium ein "dauerhafter gesetzlicher Auftrag" des Bundes für die Erhaltung dieses zivilgesellschaftlichen Engagements angestrebt. Die Förderung werde künftig "längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter als bisher ausgestaltet sein, um mehr Planungssicherheit für die Zivilgesellschaft zu erreichen". Ein Kriterienkatalog soll festlegen, unter welchen Voraussetzungen gefördert wird.
    Neu ist unter anderem, dass künftig auch Erwachsene von der Demokratieförderung des Bundes profitieren sollen. Bislang adressierte beispielsweise das Bundesprogramm "Demokratie leben!" nur Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
    Das Gesetz wird schon seit mehreren Jahren diskutiert. Es war ursprünglich von der Großen Koalition geplant, allerdings stellte sich die Union seinerzeit quer. Sie fürchtete, es könnten linksextremistische Gruppierungen gefördert werden. Durch die Razzia in der "Reichsbürger"-Szene hat das Thema nun eine neue Aktualität.
    https://www.tagesschau.de/inland/inn...twurf-101.html

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser dringt vor dem Hintergrund des Kampfes gegen den Rechtsextremismus auf eine schnelle Verabschiedung des von der Regierung vorgelegten Demokratiefördergesetzes. Die SPD-Politikerin sagte der "Rheinischen Post", jetzt müsste all denen den Rücken gestärkt werden, die die Demokratie stark und lebendig machten. "Das sind unzählige zivilgesellschaftliche Initiativen in unserem Land. Um sie dauerhaft und verlässlich zu unterstützen, brauchen wir endlich das Demokratiefördergesetz, das wir schon vor einem Jahr vorgelegt haben", sagte Faeser. "Der Bundestag sollte es jetzt beschließen. Es ist höchste Zeit dafür."
    https://www.sueddeutsche.de/politik/...0205-99-871705

    Am 14. Dezember hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) beschlossen. Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die verlässliche und bedarfsorientierte Förderung von Projekten zur Stärkung von Demokratie und gesellschaftlicher Vielfalt. Auch Extremismusprävention und der Ausbau von Angeboten für politische Bildung sind vorgesehen.
    Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Demokratie ist nicht selbstverständlich in Deutschland. Populisten und Extremisten lehnen demokratische Werte ab und versuchen besonders in Krisenzeiten, unsere offene, plurale Gesellschaft zu spalten. Angesichts von Hass, Hetze und Gewalt müssen wir uns gegen Angriffe wappnen und unsere Demokratie widerstandsfähiger machen. Mit dem neuen Demokratiefördergesetz wollen wir den Bund zum Kampf gegen Rassismus, Extremismus und Menschenfeindlichkeit verpflichten. So können wir die Menschen, die sich in Initiativen und Projekten für ein vielfältiges Zusammenleben in Deutschland einsetzen, besser unterstützen. Auch in der Krise brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Demokratie."
    Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir wehren uns angesichts der heutigen Bedrohungen mit aller Härte gegen Verfassungsfeinde. Und: Wir stärken unsere Demokratie von innen heraus. Unsere demokratische Zivilgesellschaft ist das stärkste Bollwerk gegen Extremismus. Deshalb ist unser zentrales Anliegen, mit dem Demokratiefördergesetz unsere demokratische Zivilgesellschaft langfristig und nachhaltig zu stärken. Bürgerinnen und Bürger, die gerade in Zeiten der Pandemie begonnen haben, an der Demokratie zu zweifeln, wollen wir wieder für die Demokratie gewinnen. Mit dem Demokratiefördergesetz werden wir das großartige demokratische Engagement, das es überall in unserem Land gibt, endlich auch als Bund verlässlich und umfassend fördern können. Unser Anspruch war, den Gesetzentwurf gemeinsam mit der demokratischen Zivilgesellschaft zu entwickeln. Für die sehr engagierte Beteiligung vieler Organisationen und von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bedanke ich mich deshalb sehr herzlich."
    Die wichtigsten Inhalte des Demokratiefördergesetzes:

    • Eines gesetzlichen Auftrag für den Bund schaffen, um zivilgesellschaftliches Engagement und politische Bildung in seiner Qualität zu erhalten und zu stärken. Damit soll der Bund sowohl zivilgesellschaftliche Maßnahmen fördern als auch eigene Maßnahmen durchführen können. Bislang gibt es kein Gesetz, das speziell für diese Arbeit einen rechtlichen und verbindlichen Rahmen vorgibt.
    • Durch das Gesetz können Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung längerfristiger, altersunabhängiger und bedarfsorientierter gefördert werden als bisher.
    • Das Gesetz sichert die Finanzierung der Maßnahmen nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes ab.
    • Die nach dem Demokratiefördergesetz geförderten Programme und vergleichbare Maßnahmen sollen weiterhin wissenschaftlich begleitet werden, um sie auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen.
    • Um Transparenz zu erhöhen und qualitative Weiterentwicklung sicher zu stellen, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einmal pro Wahlperiode einen Bericht über die Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen vorlegen.

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuell...hlossen-207614

    Gesetzentwurf
    der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokra-
    tieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politi-
    schen Bildung
    (Demokratiefördergesetz – DFördG)
    A. Problem und Ziel
    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein weltoffenes Land mit einer starken, wehrhaften De-
    mokratie. Das Grundgesetz garantiert allen Menschen ein Leben in Würde und Freiheit, mit
    Gleichheits- und Freiheitsrechten, der Achtung ihrer Menschenrechte und der Gewährleis-
    tung von Rechtsstaatlichkeit. Diese gehören zu den Grundpfeilern der Demokratie in
    Deutschland, deren Fortbestand keineswegs selbstverständlich ist. Sie müssen immer wie-
    der von Neuem mit Leben gefüllt, gelebt und erlernt, gestärkt, geschützt und gefördert wer-
    den. Deutschland braucht ein breites Engagement für die Demokratie sowie überzeugte
    Demokratinnen und Demokraten. In den vergangenen Jahren ist das Modell einer offenen,
    pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft in einem gewaltengeteilten, demokratischen
    Rechtsstaat zunehmend unter Druck geraten.
    Die Bundesregierung ist daher entschlossen, die Demokratie in Deutschland als Gesell-
    schaftsform und Grundlage des Zusammenlebens zu schützen, weiter zu gestalten und für
    aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu stärken.
    Die Gestaltung und Förderung der Demokratie sowie die Achtung von Recht und Rechts-
    staatlichkeit ist aber nicht allein staatliche Aufgabe, sondern ein gemeinsames Anliegen
    des Staates und einer lebendigen, demokratischen Zivilgesellschaft. Die Demokratie lebt
    von engagierten Menschen, die in ganz Deutschland ihre Interessen in den verschiedenen
    demokratischen Institutionen, Parteien und Wählervereinigungen vertreten oder sich in
    zahlreichen Initiativen, Vereinen und Organisationen für ein vielfältiges, pluralistisches und
    gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander einsetzen im Bereich der Demokratieförde-
    rung und -stärkung, der politischen Bildung sowie bei der Auseinandersetzung mit und der
    Prävention jeder Form des politischen oder religiös begründeten Extremismus und grup-
    penbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Demokratiefeindlichkeit.
    In den vergangenen Jahren haben insbesondere die rechtsextremistischen Straf- und Ge-
    walttaten immer weiter zugenommen. Daneben zeigen unter anderem Rassismus, Antise-
    mitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit, Frauenfeind-
    lichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und Extremismen wie Rechtsextremismus, is-
    lamistischer Extremismus, Linksextremismus sowie Hass im Netz, Desinformation und Wis-
    senschaftsleugnung und die gegen das Grundgesetz gerichtete Delegitimierung des Staa-
    tes die Vielzahl demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene auf. Durch sie wird das
    friedliche und respektvolle Zusammenleben in unserem Land in besorgniserregender Art
    und Weise beschädigt. Sie betreffen nicht nur Einzelne, sondern greifen die demokratisch
    verfasste, offene, pluralistische, freie und vielfältige Gesellschaft als Ganze an. Dabei neh-
    men die Verbreitung von Verschwörungsideologien, Desinformation und Wissenschafts-
    leugnung, eine sich zunehmend radikalisierende Szene (etwa vor dem Hintergrund der öf-
    fentlichen Coronamaßnahmen), die neue Bündnisse zwischen verschiedenen radikalisier-
    ten Milieus schafft, aber auch Hass und Hetze im Internet sowie multiple Diskriminierungen
    und Bedrohungen immer weiter zu.
    - 2 -
    Die Bekämpfung jeder Form des politisch oder religiös begründeten Extremismus und grup-
    penbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Demokratiefeindlichkeit ist daher ebenso
    wie der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
    Deutschland und die Vermittlung demokratischer, freiheitlicher Werte sowie die Vermittlung
    von Recht und Rechtsstaatlichkeit eine gesamtgesellschaftliche und dauerhafte Aufgabe
    von zentraler politischer Bedeutung.
    Der Staat kann das zivilgesellschaftliche Engagement im Bereich der Demokratieförderung,
    Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung nicht verordnen. Er kann
    es aber mithilfe guter Rahmenbedingungen fördern und ermöglichen. Der Bund steht dabei
    in einer besonderen Verantwortung,
    da die zu beobachtenden menschen- und demokratie-
    feindlichen Phänomene nicht lokal oder regional begrenzt sind, sondern bundesweit und
    zum Teil sogar international auftreten, sodass auch die Antwort darauf überregional sein
    muss. Zudem richten sich diese Phänomene gegen die vom Grundgesetz geschützte Ge-
    sellschaftsordnung und die ihr wesenseigenen freiheitlichen und demokratischen Werte, die
    die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes ausmachen.
    Um sowohl den gesellschaftlichen Entwicklungen als auch der Situation der zivilgesell-
    schaftlich engagierten Menschen Rechnung zu tragen, sollen daher mit einem Demokra-
    tiefördergesetz im Rahmen der verfassungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben Projekte
    im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politi-
    schen Bildung verlässlich unterstützt werden
    . Im Zentrum steht dabei insbesondere die not-
    wendige Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene
    nachhaltige Absicherung der Fördermaßnahmen. Dazu gehören unter anderem auch Maß-
    nahmen der zivilgesellschaftlichen Beratungs-, Präventions- und Ausstiegsarbeit, des „Em-
    powerments“
    von Selbstorganisationen und Betroffenengruppen im Sinne der Selbstbefä-
    higung, Selbstermächtigung und Selbstbestimmung sowie Maßnahmen zum Schutz vor
    Angriffen auf Engagierte.
    Bereits der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich da-
    her im August 2013 in seinen Empfehlungen für die Schaffung einer derartigen bundesge-
    setzlichen Grundlage ausgesprochen. Auch die Zivilgesellschaft hat im Vorfeld des Gesetz-
    gebungsverfahrens wiederholt die Bedeutung eines solchen Gesetzes für die Stärkung ih-
    rer Arbeit hervorgehoben.
    B. Lösung; Nutzen
    Zur Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von
    Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von ge-
    sellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe wird der Bund zukünftig auf Grundlage eines ausdrück-
    lichen gesetzlichen Auftrags bundeseigene Maßnahmen durchführen
    sowie Maßnahmen
    Dritter fördern
    , sofern sie von überregionaler Bedeutung sind und in erheblichem Bundes-
    interesse liegen. Die gesetzliche Verankerung gewährleistet die notwendige Verbesserung
    der rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene nachhaltige Absicherung
    der Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprä-
    vention und politischen Bildung. Damit geht ein Zuwachs an Planungssicherheit für den
    Bund und die Zivilgesellschaft einher.
    Der Zuwachs an Planungssicherheit ermöglicht es, mit dem Gesetz einen wirkungsvollen
    Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements im Bereich der Demokratieför-
    derung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention, politischen Bildung sowie der Vermitt-
    lung rechtstaatlicher, demokratischer und freiheitlicher Werte und des Empowerments zu
    leisten. Damit trägt das Gesetz dazu bei, der Entstehung demokratiefeindlicher Phänomene
    und extremistischer Tendenzen frühzeitig entgegenzuwirken, Radikalisierungsprozesse
    rechtzeitig zu unterbrechen und umzukehren sowie wichtige Beratungsleistungen in diesem
    Themenfeld weiter auszubauen.
    - 3 -
    Des Weiteren wird durch eine längerfristige Förderung von Maßnahmen gewährleistet, dass
    zivilgesellschaftliche Akteure bereits bewährte Strukturen nicht nur aufrechterhalten, son-
    dern vor allem auch weiterentwickeln können, um den sich teils wandelnden gesellschaftli-
    chen Herausforderungen Rechnung tragen zu können.
    C. Alternativen
    Keine.
    Die notwendige Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbun-
    dene nachhaltige Absicherung von Maßnahmen in diesem Themenfeld kann nur durch die
    Schaffung einer fachgesetzlichen Grundlage und die Verankerung eines gesetzlichen Auf-
    trags des Bundes erreicht werden.
    Das Demokratiefördergesetz als materielles Gesetz be-
    kräftigt die Rolle des Bundes in der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremis-
    musprävention und politischen Bildung, regelt die Eckpfeiler der Förderbedingungen und
    stärkt die Zivilgesellschaft nachhaltig, da der Gesetzgeber diese Tätigkeiten als dauerhafte
    Aufgaben auch des Bundes
    bestätigt.
    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
    Der Bund stellt die angemessene Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung der Demo-
    kratie, zur politischen Bildung, zur Prävention
    jeglicher Form von Extremismus und grup-
    penbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt
    und Teilhabe nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes sicher. Das Gesetz bein-
    haltet keinen Anspruch auf Förderung und auch keine Verpflichtung zur Förderung von
    Mehrbedarfen bei zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Trägern durch den Bund. Es
    trifft keine Vorentscheidungen zu Förderhöhen, möglichen Zuwendungsempfängern und
    konkreten Kostenpositionen. Die Mehrbedarfe an Sach- und Personalmitteln sollen in den
    jeweiligen Einzelplänen vollständig und auf der Grundlage des geltenden Finanzplans dau-
    erhaft gegenfinanziert werden.
    Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind für die Länder nicht zu erwarten.
    E. Erfüllungsaufwand
    E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
    Da mit dem Gesetz ein allgemeiner Auftrag des Bundes zur Demokratieförderung, Vielfalt-
    gestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung, nicht jedoch zur Durchführung
    konkreter Maßnahmen geschaffen wird, entsteht kein unmittelbarer Erfüllungsaufwand der
    Bürgerinnen und Bürger.
    Ein Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger durch die Förderung von Maßnahmen
    Dritter entsteht vielmehr nur mittelbar, da diese Förderung beispielsweise der Einrichtung
    von Förderprogrammen und Förderlinien nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsgesetze
    bedarf. Legt man die bisherigen Förderprogramme und Förderlinien des Bundes zugrunde,
    entsteht für die Bürgerinnen und Bürger ein jährlicher Zeitaufwand in Höhe von rund 140
    Tausend Stunden. Der jährliche Sachaufwand beträgt 28 Tausend Euro.
    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
    Keiner.
    Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
    Keine.
    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
    Da mit dem Gesetz ein allgemeiner Auftrag des Bundes zur Demokratieförderung, Vielfalt-
    gestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung, nicht jedoch zur Durchführung
    konkreter Maßnahmen geschaffen wird, entsteht kein unmittelbarer Erfüllungsaufwand der
    Verwaltung.
    Ein Erfüllungsaufwand der Verwaltung durch die Förderung von Maßnahmen Dritter ent-
    steht vielmehr nur mittelbar, da diese Förderung beispielsweise der Einrichtung von För-
    derprogrammen und Förderlinien nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsgesetze bedarf.
    Legt man die bisherigen Förderprogramme und Förderlinien des Bundes zugrunde, entsteht
    für die Verwaltung des Bundes ein durchschnittlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund
    10 Millionen Euro.

    Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung für eigene Maßnahmen des Bundes, die zukünftig
    auf Grundlage dieses Gesetzes möglich sein werden, hängt von der Entscheidung des
    Haushaltsgesetzgebers ab.
    Es lässt sich daher, ohne dieser Entscheidung vorzugreifen,
    nicht ermitteln, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlicher Erfüllungsaufwand ent-
    steht.
    F. Weitere Kosten
    Keine.
    Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demo-
    kratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und
    politischen Bildung
    (Demokratiefördergesetz – DFördG)
    Vom ...
    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
    § 1
    Anwendungsbereich
    (1) Dieses Gesetz dient der Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusam-
    menhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements im gesamten Bundesgebiet zur
    Wahrung der Normen und Werte des Grundgesetzes und zur Erhaltung der freiheitlichen
    demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
    (2) Der Bund ergreift hierzu eigene und fördert zivilgesellschaftliche Maßnahmen mit
    gesamtstaatlicher Bedeutung zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie, zur politischen
    Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Men-
    schenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe.
    § 2
    Gegenstand der Maßnahmen
    Gegenstand der Maßnahmen nach § 1 Absatz 1 und 2 sind insbesondere
    1. die Stärkung und Förderung demokratischer Werte, demokratischer Kultur, demokrati-
    schen Bewusstseins, des Verständnisses von Demokratie, ihrer Funktionsweisen und
    ihrer Bedeutung für die Freiheit,
    2. die Förderung der Auseinandersetzung mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der
    Rolle des Rechts als Grundvoraussetzung einer funktionsfähigen und lebendigen De-
    mokratie,
    3. die Förderung des Verständnisses für politische Sachverhalte und die Stärkung der
    Bereitschaft zum demokratischen Engagement durch Maßnahmen der politischen Bil-
    dung,
    4. die Verhinderung der Entstehung jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezo-
    gener Menschenfeindlichkeit sowie der damit verbundenen Diskriminierungen und die
    Entgegnung auf diese,
    5. die Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt, die Anerkennung von Diversität sowie die
    Förderung eines respektvollen, die Gleichwertigkeit aller Menschen anerkennenden
    Umgangs und der Selbstbefähigung, Selbstermächtigung und Selbstbestimmung der
    von Diskriminierung betroffenen Gruppen,
    - 6 -
    6. die Stärkung und Förderung des Wissenstransfers, der Qualifizierung sowie der Ver-
    netzung der Träger der Maßnahmen in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfalt-
    gestaltung, Extremismusprävention und politische Bildung,
    7. die Stärkung überregionaler Strukturen, die betroffene Personen, Verbände und Insti-
    tutionen im Umgang mit jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Men-
    schenfeindlichkeit sowie damit verbundenen Diskriminierungen beraten und unterstüt-
    zen,
    8. die Stärkung überregionaler Strukturen, die Opfer von politisch und ideologisch moti-
    vierter Gewalt sowie Betroffenen von Diskriminierung im gesamten Bundesgebiet be-
    raten und unterstützen sowie
    9. die Stärkung überregionaler Strukturen, die Personen, die sich aus extremistischen
    Gruppen lösen wollen, beraten und unterstützen.
    § 3
    Eigene Maßnahmen des Bundes
    (1) Der Bund führt eigene Maßnahmen nach diesem Gesetz durch. Hierzu gehören
    insbesondere das Bereitstellen von Informationsangeboten und anderer Wissensformate,
    die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Or-
    ganisationen.
    (2) Maßnahmen des Bundes richten sich sowohl an die Allgemeinheit als auch gezielt
    an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den Bereichen der Demokratieförderung
    , Viel-
    faltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung.
    § 4
    Förderung von Maßnahmen Dritter
    (1) Der Bund fördert Maßnahmen Dritter nach diesem Gesetz, sofern sie von überre-
    gionaler Bedeutung sind und ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Nach Satz 1 können
    insbesondere auch auf einen längeren Zeitraum angelegte Maßnahmen gefördert werden.
    (2) Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird durch dieses Gesetz nicht begründet. Die
    jeweils zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermes-
    sens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
    (3) Die zuständigen obersten Bundesbehörden erlassen Richtlinien für die nach die-
    sem Gesetz geförderten Programme und vergleichbare Maßnahmen; diese regeln die nä-
    heren Einzelheiten der Förderung (Förderrichtlinien). Die Expertise von Zivilgesellschaft
    und Wissenschaft soll zuvor in geeigneter Form einbezogen werden.
    §5
    Fördervoraussetzungen
    (1) Der Bund kann sowohl juristische Personen des öffentlichen Rechts als auch des
    privaten Rechts finanziell fördern. Die Förderung erfolgt insbesondere durch Zuwendungen.

    (2) Juristische Personen des privaten Rechts müssen
    1. die Ziele des Grundgesetzes achten; sie fördern diese Ziele auch bei der Umsetzung
    der nach diesem Gesetz durchgeführten Maßnahmen und gewährleisten eine entspre-
    chende Arbeit,
    2. von der deutschen Finanzverwaltung als steuerbegünstigt im Sinne der §§ 51 bis 68
    der Abgabenordnung anerkannt sein, ersatzweise entweder bis zur Erlangung der
    Steuerbegünstigung den Nachweis der Stellung eines erfolgsversprechenden Antrags
    auf Anerkennung der Steuerbegünstigung erbringen oder darlegen, dass der Gesell-
    schaftsvertrag oder die Satzung grundsätzlich mit den Anforderungen der Steuerbe-
    günstigung vereinbar ist, und
    3. Gewähr für die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel bieten und zur Offen-
    legung der Finanzen, der Arbeitsergebnisse sowie der Maßnahmen imstande und be-
    reit sein.
    (3) Nähere Einzelheiten werden in den jeweiligen Förderrichtlinien geregelt.
    § 6
    Finanzierung der Maßnahmen und Geltung der Bundeshaushaltsordnung
    (1) Die Finanzierung der in § 3 und § 4 genannten Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe
    der jeweiligen Haushaltsgesetze.
    (2) Die Regelungen der Bundeshaushaltsordnung bleiben unberührt.
    § 7
    Zuständigkeit und Zuwendungsbescheid
    (1) Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt den obersten Bundesbehörden im Rah-
    men der jeweiligen Ressortzuständigkeit. Diese können Aufgaben auf nachgeordnete Bun-
    desoberbehörden übertragen.

    (2) Im Zuwendungsbescheid ist die Rückforderung nicht zweckentsprechend verwen-
    deter Fördermittel sicherzustellen.
    § 8
    Wissenschaftliche Begleitung und Berichterstattung
    (1) Die nach diesem Gesetz geförderten Programme und vergleichbaren Maßnahmen
    werden in Verantwortung der Zuwendungsgeber wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
    Dabei sollen insbesondere die Umsetzung sowie die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der
    Maßnahmen untersucht werden.
    (2) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperi-
    ode einmal über Schwerpunktsetzung, Durchführung und Wirksamkeit der nach diesem
    Gesetz durchgeführten Maßnahmen sowie über deren Verteilung auf die Ressorts. In die
    Berichte fließen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung nach Absatz 1 ein.
    - 8 -
    § 9
    Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    https://www.bmfsfj.de/resource/blob/...esetz-data.pdf
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Faeser: Höchste Zeit für Demokratiefördergesetz

    Wie viele linke Gruppen sollen denn noch finanziert werden? Demokratie bedeutet nicht, dass die SPD mit wechselnden Koalitionspartnern regiert. In sofern sollten die linken Politiker dieses Landes sich erst einmal mit ihrem mangelnden Demokratieverständnis auseinandersetzen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Faeser: Höchste Zeit für Demokratiefördergesetz

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Wie viele linke Gruppen sollen denn noch finanziert werden? Demokratie bedeutet nicht, dass die SPD mit wechselnden Koalitionspartnern regiert. In sofern sollten die linken Politiker dieses Landes sich erst einmal mit ihrem mangelnden Demokratieverständnis auseinandersetzen.
    Vor allem ermächtigt sich der Staat selber bzw. die an der Regierung beteiligten Parteien (Landesregierungen eingeschlossen) zum Handeln in eigener Sache. Und das hat nicht nur ein "Geschmäckle".
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Faeser: Höchste Zeit für Demokratiefördergesetz

    Schon der Name dieses Gesetzes sollte einem zu Denken geben. Und es steckt genau das drin, was man vermutet.

    Tatsächlich ist es ein Demokratieeinschränkungsgesetz.

    Höchste Zeit, dass der Verfassungsschutz auf die echten Verfassungsfeinde schaut, die aktiv die geltende Ordnung abschaffen.
    Geändert von abandländer (06.02.2024 um 19:11 Uhr)
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  5. #5
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    AW: Faeser: Höchste Zeit für Demokratiefördergesetz

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    Schon der Name dieses Gesetzes sollte einem zu Denken geben. Und es steckt genau das drin, was man vermutet.

    Tatsächlich ist es ein Demokratieeinschränkungsgesetz.

    Höchste Zeit, dass der Verfassungsschutz auf die echten Verfassungsfeinde schaut, die aktiv die geltende Ordnung abschaffen.
    Wie Realist an anderer Stelle schon treffend anmerkte, wird von den Linken und Grünen immer von "unserer Demokratie" gesprochen und niemals von der Demokratie als Ganzes.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #6
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    AW: Faeser: Höchste Zeit für Demokratiefördergesetz

    Unsere Demokratie?

    Ich frage mich was das ist, wenn vor der Wahl alles versprochen wird und nach der Wahl nichts eingehalten, im Gegenteil, gegen den Willen des Grossteils der Bürger gehandelt wird.

    Man hat sich mit Unwahrheiten an die Macht gemogelt, um dann gegen den Souverän zu handeln?

    Und wenn der Bürger dagegen demonstriert, weil er sich veräppelt fühlt, dann ist er rechtsextrem.

    Es gibt keinerlei Verpflichtungen, in anderen „Berufen“ müssen die Angestellten einen Vertrag unterzeichnen. Die ‚Regierenden‘ wurden aus einem Grund für das Amt gewählt, weil sie behaupteten, sie würden das Leben der Bürger besser machen, oder so … Bei Nichterfüllung keine Konsequenzen?
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  7. #7
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    AW: Faeser: Höchste Zeit für Demokratiefördergesetz

    Wie soll eine echte Demokratie auch funktionieren, wenn jene, die heute regieren, in jüngeren Jahren Linksextremisten waren? Die Grünen sind aus dem Maoismus hervorgegangen, viele SPD-Politiker haben Kreide gefressen, waren früher überzeugte Kommunisten. Nancy Faeser, Olaf Scholz und natürlich Steinmeier haben vor 30 Jahren noch aktiv die freiheitlich, demokratische Grundordnung abgelehnt. Nun also sind die antidemokratischen Elemente an der Macht und dank willfähriger Medien können sie tun und lassen was sie wollen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #8
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    AW: Faeser: Höchste Zeit für Demokratiefördergesetz

    Offenbar sind die Medien deren Genossen.

    Es hiess, als der Kommunismus zusammenbrach, dass sich die Öffentlichkeit einig war, dass der Sozialismus ein Irrtum ist, um gleich danach wieder mehr Sozialismus zu fordern.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  9. #9
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    AW: Faeser: Höchste Zeit für Demokratiefördergesetz

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    Offenbar sind die Medien deren Genossen.

    Es hiess, als der Kommunismus zusammenbrach, dass sich die Öffentlichkeit einig war, dass der Sozialismus ein Irrtum ist, um gleich danach wieder mehr Sozialismus zu fordern.
    Ab dem 9. November 1989 wimmelte es in Westberlin nur so vor Trabbis. Ich kam auch mit oft sehr jungen Leuten aus der DDR ins Gespräch und zu meinem Erstaunen sagten alle mit denen ich sprach....der Sozialismus ist gar nicht so schlecht.... Das muss man sich vorstellen. Der Sozialismus ist krachend gescheitert und diese Leute kapierten nicht warum. Der Unrechtsstaat DDR ist nur unzureichend aufgearbeitet worden. Viele linke Kräfte haben das verhindert und statt dessen für eine Verklärung der damaligen Zeiten gesorgt. Schon Anfang der 70er Jahre geriet die DDR ins schlingern. Dank Willy Brandts brüderlicher Hilfe strömten jährlich bis zu 20 Milliarden DM in die DDR. Devisen, die das Land vor dem vorzeitigen Untergang bewahrten. Damit war die DDR verglichen mit ihren sozialistischen Bruderländern massiv im Vorteil. Die SED konnte die Gelder gut gebrauchen um den Sozialstaat überhaupt zu finanzieren. Sie verkaufte ihren Bürgern diese sozialistischen Segnungen als Ergebnis ihrer Politik. Die DDR-Bürger verglichen die DDR gerne mit den anderen Ostblockländern und blickten überheblich auf Polen, Rumänien oder Russland herab. Dass es der DDR soviel besser ging, als den anderen Ländern hielten sie für das Ergebnis ihrer Arbeit. Dabei wäre ohne den Devisenzufluss die DDR auf dem Stand von den anderen sozialistischen Ländern zu finden gewesen. Wurde das in den Medien je thematisiert? Nein, natürlich nicht und so konnte der Mythos der Sozialismus deutscher Prägung sei allen anderen überlegen am Leben bleiben.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #10
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    AW: Faeser: Höchste Zeit für Demokratiefördergesetz

    Viele Westdeutsche, oder solche die es in den Westen geschafft hatten, hatten auch noch Verwandte „drüben“ und schickten regelmässig Pakete mit Produkten, die es im Sozialistischen Paradies für Nichtfunktionäre nicht gab.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


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