Man beachte in diesem Artikel die Beispielrechnung der Flüchtlingsfamilie, die eine Wohnung für 3100,-- Euro bekam. Damit ist klar, dass für Flüchtlinge die strikten Obergrenzen für genehmigungsfähige Mietwohnungen (die für Langzeitarbeitslose bzw. Hartz-IV-Empfänger/Arbeitslosengeld II-Bezieher maßgeblich sind) nicht gelten, denn diese liegen doch einiges niedriger.

Raus aus der Flüchtlingsunterkunft 426 Menschen in Köln erhalten private Wohnung

Köln -
Die Kölner Sozialverwaltung hat im vergangenem Jahr 426 Menschen aus Flürchtlingsunterkünften herausgeholt und in privaten Wohnungen untergebracht. Das sogenannte Auszugsmanagement habe die Menschen aus 144 Haushalten vermitteln können, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung zur jüngsten Sitzung des Sozialausschusses. Durch die Vermittlung seien geflüchtete Menschen nicht nur besser in die deutsche Gesellschaft integriert worden, sondern die Stadt habe auch ihr Budget entlasten können.

Unter dem Strich habe die Verwaltung auf diese Weise insgesamt 1,6 Millionen Euro eingespart. So wird in einem Fallbeispiel einer Familie aus dem Irak nachgerechnet, dass die Unterbringung in einer Flüchtlingsunterkunft die Kommune mehr als 10 400 Euro pro Monat koste. Der finanzielle Aufwand für eine Privatwohnung beliefe sich dagegen auf lediglich gut 3100 Euro. Die meisten der vermittelten Menschen kamen aus Syrien, Afghanistan, Iran, Irak und Eritrea.

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