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    Straßenbahn in Basel: Spätzüge eingestellt nach Angriffen mit Laserpointern auf Fahrer

    Infowars Europe fasst im Artikel Swiss City Ends Night Trams to France After "Life Threatening" Attacks Meldungen über zunehmende Verrohung selbst in der Schweizer Gesellschaft und im französisch-schweizerischen Grenzgebiet zusammen, z.B. bei Angriffen auf Straßenbahnfahrer.

    2. Mai 2019

    Teilweise Einstellung des Trambetriebs nach Gare de Saint-Louis

    In den vergangenen Tagen kam es wiederholt zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen auf der Tramlinie 3 auf französischem Boden. Bei einem Angriff mit einem Laserpointer wurde eine Wagenführerin verletzt. Zum Schutz der Sicherheit des Fahrpersonals und der Fahrgäste hat die BVB deshalb entschieden, den Trambetrieb zwischen Burgfelderhof und Gare de Saint-Louis ab 20.00 Uhr bis Betriebsschluss per sofort und ersatzlos einzustellen.

    Bis auf Weiteres wenden deshalb alle Kurse der Tramlinie 3 ab 20.00 Uhr bis Betriebsschluss beim Burgfelderhof. Auswirkungen auf den Fahrplan der betroffenen Tramlinie auf Schweizer Boden hat die Massnahme nicht. Die stundenweise Begleitung der Tramlinie 3 durch Sicherheitspersonal bleibt bis auf Weiteres erhalten.


    ***


    29. 4. 2019


    Mit Laser geblendet - «Tramfahrer weigern sich, diese Strecke zu fahren»

    Letzte Woche wurden zwei Tramchauffeure der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) Opfer einer Laser-Attacke. Die BVB unternehme zu wenig, findet ein Wagenführer.

    Als «heisses Eisen» werde die Strecke der Tramlinie 3 schon bezeichnet: Seit geraumer Zeit sei es dort nämlich zu mehreren Blend-Attacken mittels Laserpointern gekommen, erzählt ein Tramchauffeur, der bei den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) tätig ist. Mindestens ein BVB-Mitarbeiter sei dadurch bereits verletzt worden.

    Dabei ist es nicht das erste Mal, dass die Strecke der Tram-Linie 3 über die Grenze nach Saint-Louis (F) für Diskussionsstoff sorgt. Im vergangenen Jahr kam es bereits zu Steinwürfen gegen gegen die Scheiben der Trams, weswegen auf dem Streckenabschnitt zeitweise Sicherheitspersonal eingesetzt wurde. Die Laser-Angriffe bringen nun aber das Fass zum überlaufen: «Die Situation ist dermassen prekär, dass sich Tramfahrer inzwischen weigern, diese Strecke zu befahren», so der BVB-Angestellte gegenüber 20 Minuten.

    Dieser ist nun auch der Meinung, dass die BVB zu wenig unternehme, um den Attacken entgegen zu wirken: «Das Problem wird totgeschwiegen. Ich persönlich kenne zwei Chauffeure, die angegriffen wurden, einer von ihnen trug eine Verletzung am Auge davon. Im schlimmsten Fall können Betroffene durch diese Angriffe langfristig erblinden.»


    BVB besitzt Kenntnis

    Man wisse über die Vorfälle bescheid, so Benjamin Schmid, Mediensprecher der BVB: «Aus der vergangenen Woche sind uns zwei Fälle bekannt, bei denen unser Fahrpersonal mit Laserpointern angegriffen wurde.», Gemeinsam mit den geschädigten Mitarbeitern sei man nun dabei, Anzeige zu erstatten.

    Erste Massnahmen wurden bereits ergriffen: «Die Begleitung der Fahrzeuge durch Sicherheitspersonal wird umgehend erhöht. Gleichzeitig intensiviert die BVB gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Kantons den Kontakt mit den zuständigen französischen Behörden. Die Sicherheit unserer Fahrgäste und der Mitarbeitenden hat nach wie vor höchste Priorität», sagt er. Überdies sei die Leitstelle befugt, bei weiteren Vorfällen den Betrieb sofort einzustellen, so Schmid weiter.


    «Blendung kann zu schweren Unfällen führen»

    Die Zweckentfremdung von Laserpointern stelle eine erhebliche Gefahr dar, erklärt René Gsell, Kriminalkommissär der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. «Bei Blendung anderer Menschen zieht dies entsprechende strafrechtliche Folgen wegen (versuchter) Körperverletzung nach sich. Wird der Laserstrahl auf Verkehrsteilnehmer gerichtet, kann die Blendung zu schweren Unfällen führen, für die der Nutzer sowohl strafrechtlich wie zivilrechtlich haftet», so Gsell.


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    Auch interessant:

    16.1.2018

    St. Galler Gericht verschärft Strafmass - Türke (30) vergewaltigt Chat-Bekannte (16)

    Ein 30-jähriger Mann ist vom Kantonsgericht St. Gallen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er eine 16-Jährige vergewaltigt und mehrere minderjährige Mädchen missbraucht haben soll. Damit hat die zweite Instanz das Strafmass deutlich verschärft.

    Laut Anklage missbrauchte der in der Schweiz aufgewachsene, türkische Staatsangehörige zwischen Herbst 2013 und Winter 2014 zehn minderjährige Mädchen, die er im Internet kennengelernt hatte. Eines der Opfer vergewaltigte er. Es war erst knapp 16 Jahre alt. Das jüngste Mädchen war 13 Jahre alt, als sich der damals 26-Jährige an ihm verging. Einzelne Sex-Treffen filmte der Beschuldigte und schickte die Videos an andere Chat-Bekannte oder er drängte die Mädchen, ihm Nackt-Selfies zu schicken.

    Das Kreisgericht See-Gaster hatte den Beschuldigten im September 2016 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Dagegen appellierte die St.Galler Staatsanwaltschaft. Sie verlangte an der Berufungsverhandlung vom Montag eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren.


    Teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren

    Am Dienstag hat nun das Kantonsgericht St. Gallen sein Urteil schriftlich eröffnet. Er fällte Schuldsprüche wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, mehrfacher Pornografie, Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Ausweises, Übertretung der Verkehrsregelverordnung und weiterer Delikte. Wie die Vorinstanz sprach es den Beschuldigten auch von einigen Anklagepunkten frei.

    Das Kantonsgericht verurteilte den in der Schweiz aufgewachsenen türkischen Staatsangehörigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren, wobei er neun Monate im Gefängnis verbringen muss. Bei 27 Monaten wird der Vollzug mit einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben. Der Beschuldigte erhielt zudem eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 120 Franken und eine Busse von 600 Franken.


    Untersuchungskosten belaufen sich auf über 40'000 Franken

    Eine im Jahre 2013 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken hat das Kantonsgericht für vollziehbar erklärt. Dem Vergewaltigungsopfer hat der Beschuldigte 15'000 Franken und einem weiteren Opfer 3000 Franken als Genugtuung zu zahlen.

    Die Kosten der Untersuchung und der beiden Gerichtsverhandlungen betragen über 40'000 Franken. Den Grossteil davon muss der Verurteilte bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


    ***

    27.11.2018

    Nacht-Fahrt nach Frankreich - Zu viele Attacken auf Basler Trams

    Basler Trams wurden in Frankreich zu häufig angegriffen. Nun stoppt das Transport-Unternehmen die Linien abends an der Schweizer Grenze.

    Vandalen haben am Dienstag in Saint-Louis (F) mit einem Steinwurf eine Scheibe eines Basler 3er-Trams beschädigt. Die Linie blieb eine Stunde unterbrochen. Die Attacke war nicht die erste. Seit Anfang Monat fährt der 3er nachts dort mit Sicherheitspersonal.

    Der Stein flog am Dienstag kurz vor 11.00 Uhr beim Bahnhof Saint-Louis in die Scheibe des stehenden Trams, wie ein Sprecher der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Die BVB hätten darauf entschieden, die Linie nicht bis Saint-Louis zu bedienen, bis die lokalen Behörden den Vorfall geklärt haben. Kurz nach 12 Uhr fuhr die Linie 3 wieder fahrplanmässig über die Grenze.

    Der Vorfall war nicht der erste auf diesem Ausland-Abschnitt der Tramlinie 3. Schon «seit einigen Wochen» würden bei jener Endstation «vermehrt Fälle von Vandalismus» registriert. Deshalb fahren die 3er seit Anfang Monat abends ab 20 Uhr auf französischem Boden mit zwei Personen eines Sicherheitsdienstes an Bord.


    Schweizer Security-Firma

    Die Sicherheitsleute haben die BVB bei einer Schweizer Firma gebucht. Sie sind unbewaffnet im Tram unterwegs. Der Elsass-Einsatz entspricht laut dem Sprecher etwa dem Sicherheitsaufwand im üblichen Nachtnetz des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW).

    Seither habe sich die Situation «insbesondere tagsüber und unter der Woche» gebessert, wie weiter zu erfahren war. Die Bewachung der Basler Trams auf Elsässer Boden werde am Freitag- und Samstagabend bis auf weiteres weitergeführt. Die BVB stünden in engem Kontakt mit den dortigen Behörden.

    Während der Schaden an der Tramscheibe laut BVB «nicht sehr gross» ist, kostete das Sicherheitspersonal allein während den ersten beiden Wochen «einen hohen vierstelligen Betrag". Heruntergefahren auf das Wochenende fallen nun entsprechend tiefere Kosten an.[...]


    ***


    31.12.2015



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    5.3.2014

    Berner Polizei sucht Tram-Prüglerinnen

    Brutale Attacke im Tram: Eine Frau sass im 6er-Tram, als sie von zwei Geschlechtsgenossinnen attackiert wurde.


    ***

    24.11.2011

    Neuer Tram-Grüsel - Mann attackiert Frau sexuell

    Eine 62-jährige Frau ist gestern Abend in Basel Opfer eines sexuellen Angriff geworden. Weil sie sich heftig wehrte, machte sich der Täter aus dem Staub. Es werden Zeugen gesucht.

    Die Frau hatte bei der Haltestelle Dorenbach das Tram verlassen und ging durch die Oberwilerstrasse Richtung Kaltbrunnenstrasse, wie die Staatsanwaltschat heute mitteilte. Kurz nach 21 Uhr wurde sie unvermittelt von einem Unbekannten umklammert und gegen eine kleine Mauer gedrückt, worauf sie zu Boden stürzte.

    Der Täter legte sich darauf auf die Frau und versuchte, ihr die Hose zu öffnen. Wegen heftiger Gegenwehr liess er jedoch von seinem Opfer ab und ergriff die Flucht. Die Staatsanwaltschaft schliesst nicht aus, dass sich der Täter zuvor in jenem Tram der Linie 2 befunden hatte, mit dem die Angegriffene vom Bahnhof SBB zur Haltestelle Dorenbach fuhr, und die Frau danach verfolgte.

    Erst vor wenigen Tagen wurde ein 35-jähriger Türke zu 12 Monaten unbedingt verurteilt. Er hatte vier junge Frauen jeweils spätabends hinterrücks angefallen und sexuell genötigt. Erst durch eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern aus der Überwachungskamera eines Basler Trams konnte er überführt werden.


    ***


    25.10.2017

    Türke (33) wegen mehrfach versuchten Mordes verurteilt - 15 Jahre Knast für den Billard-Lounge-Schützen!

    Heute Mittwoch musste sich vor dem Bezirksgericht in Aarau der 33-jährige Asylbewerber Ergin T.* verantworten. Der Türke war wegen mehrfach versuchten Mordes, qualifiziertem Raub, Sachbeschädigung sowie wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte angeklagt. Am Mittag wurde das Urteil gesprochen: 15 Jahre Haft! Ausserdem muss er 10'000 Franken an Geram L.* zahlen. Auf diesen hatte Ergin T. dreimal geschossen.


    Maskiert und bewaffnet

    Der Asylbewerber stürmte in der Nacht auf Sonntag, den 19. Juni 2016, um 1.30 Uhr in eine Billard-Lounge in der Aarauer Telli. Maskiert und mit gezücktem Revolver. Sofort war klar: Das ist kein Gast!

    Der Räuber ging in den Automatenraum und bedrohte dort vier Gäste. Zwei von ihnen rückten ihr Portemonnaie raus mit 500 Franken. Dann wollte Ergin T. auf die Angestellte los.

    Doch diese war mit einem anderen Gast bereits aus dem Lokal geschlichen. Der Gast Geram L.* kehrte jedoch zurück, stellte sich mit einem Stein bewaffnet vor die Tür und rief, dass die Polizei unterwegs sei.

    Da schoss der Räuber in Richtung Tür und lief ins Freie. Dort schoss er noch zwei Mal auf den flüchtenden Geram L.*, heisst es in der Anklageschrift. Aus 10 bis 30 Metern. Nur mit ganz viel Glück traf keine Kugel den Flüchtenden.
    Polizisten bedroht

    Obwohl Ergin T. sofort abhaute, konnten ihn zwei Polizisten rund eine Stunde nach dem Überfall stoppen. Bei der Kontrolle zog der Räuber den Revolver aus dem Hosenbund und richtete ihn auf einen der Polizisten.

    Dieser wich zurück und zog seinerseits seine Waffe. Der andere Polizist zielte gleichzeitig mit der Maschinenpistole auf den Kopf des Räubers. Dieser kam zum Glück zur Besinnung und legte den Revolver darauf auf den Boden.

    Für seine Taten soll Ergin T. 13 Jahre ins Gefängnis. Das fordert die Staatsanwaltschaft. Unter anderem wegen mehrfach versuchten Mordes.


    «Ich wollte nicht töten»

    Vor Gericht versuchte sich T. herauszureden. «Ich hatte nie die Absicht jemanden zu töten. Ich wollte nur das Geld.» So habe er gar nicht auf Personen geschossen. Als der Gast in der Tür stand, habe er auf einen Automaten geschossen. Im Freien habe er dann nur zwei Mal in die Luft geschossen.

    «Wenn ich ihn töten wollte, hätte ich es gekonnt», sagte T. vor Gericht. Tatsächlich hatte T. in der Türkei bereits einen Menschen getötet. Dafür wurde er zu 15 Jahren Haft verurteilt. Als er nach sechs Jahren Urlaub erhielt, floh er aus dem Land – aus Angst vor Blutrache.

    In der Schweiz wurde sein Asylgesuch 2012 abgelehnt. Darauf ging er nach Deutschland. Doch auch dort wurde er nicht als Flüchtling akzeptiert. Darum kehrte er illegal in die Schweiz zurück.

    Hier machte er sich einige Male strafbar, unter anderem wegen Körperverletzung. Bis vor dem Raub lebte er in einer Unterkunft in Rupperswil AG. Darum gibt T. auch «dem System» die Schuld für sein Handeln. «Ich habe kein Geld und keinen Job. Zudem kam ich in der Unterkunft in Kontakt mit Drogen», jammert er vor Gericht. Ohne Erfolg: Er muss für 15 Jahre in den Knast.


    ***


    15.2.2017

    «Litauer» war ein Türke - Grenzwächter fassen gesuchten Einbrecher

    Erwischt wurde der Türke (38), als er vor wenigen Tagen auf einer Nebenstrasse von Frankreich in die Schweiz einreiste. Unterwegs war er mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug, wie das Basler Grenzwachtkommando am Mittwoch mitteilte.

    Bei der Kontrolle wies sich der Mann mit gefälschten litauischen Papieren aus, die er nach eigenen Angaben in Belgien gekauft hatte, um in die Schweiz einzureisen. Unter seiner richtigen Identität wird der Türke, der verschiedene falsche Namen verwendet, zur Verbüssung einer Haftstrafe im Kanton Jura gesucht. Verurteilt worden war er wegen Diebstahls und Sachbeschädigung, wie es im Communiqué heisst.


    ***


    22.5.2017

    Türke verprügelt anderen Autofahrer mit Schlagstock - Abrechnung an der Tankstelle!

    Über drei Jahre hat es gedauert, bis Salim U. (28) endlich vor Gericht erscheinen musste. Der Türke hat einen anderen Autofahrer traktiert – mit einem Schlagstock. Doch ins Gefängnis muss er nicht.

    Salim U.* (28) brannten alle Sicherungen durch. Der Türke hat einen Autofahrer nach einem Streit mit einem Schlagstock traktiert. Doch das Bezirksgericht Zofingen AG schickt ihn dafür für keinen einzigen Tag in den Knast. U. muss nur eine Busse zahlen.

    Dabei war die Tat kein Lausbubenstreich. 8. März 2014, 17 Uhr: Auf der Hauptstrasse zwischen Aarburg AG und Olten SO provozieren sich ein Audi und ein Mercedes. In Olten stoppen die Autos – es kommt zum Streit. Mittendrin: Der Lenker des Audis mit seinem Kumpel U. und ihre Kontrahenten, zwei Brüder im Mercedes. Nach einem Wortgefecht löst sich der Disput wieder auf.


    Weg mit Auto versperrt

    Doch kurz darauf treffen sich die Sreithähne wieder. Bei einer Tankstelle in Aarburg. Jetzt versperrt der Kumpel von U. mit seinem Auto den Brüdern den Weg. Die Lage eskaliert. U. stürmt auf einen der Brüder zu. Der schubst ihn weg.

    Jetzt lässt U. laut Anklage einen Teleskopschlagstock ausfahren und schlägt seinem Widersacher auf den Kopf! Dieser erleidet eine Quetschwunde und bricht sich bei der Abwehr einen Finger. U. sagt: «Ich schlug ihn nur auf die Hand. Dabei muss ein Teil des Stocks abgebrochen und an seinen Kopf geflogen sein.»


    Täter plädiert auf Notwehr

    Zu BLICK sagt U.: «Ich hatte nur zur Verteidigung einen Schlagstock und habe heute keinen mehr.» Vor Gericht plädiert der Take-away-Angestellte auf Notwehr.

    Nach der Verhaftung werden bei U. zwei weitere Schlagwaffen sichergestellt. Und: Er war in eine Messerstecherei verwickelt, kiffte und wurde 2014 mit Gras am Steuer erwischt. Doch vor Gericht ist das Kiffen verjährt. Und für die Messerstecherei fehlen die Beweise.

    Doch für die Waffendelikte, das Fahren unter Drogen und die Schlagstock-Attacke wird U. verurteilt. Er fasst eine bedingte Geldstrafe von 11’775 Franken und eine unbedingte Busse von 750 Franken. Nach dem Urteil lächelt Salim U.


    ***


    22.2.2008

    Bern - Mord an Landsmann - Türke muss ins Gefängnis

    BERN - Ein 50-jähriger Türke ist in Bern wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt worden.

    Er hatte 1994 in Bern einen Landsmann erschossen.

    Der Präsident des Kreisgerichts Bern-Laupen, Jean-Pierre Vicari, sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte den damals 29-jährigen Türken an der Könizsstrasse aus nächster Nähe mit vier Schüssen von hinten tötete: «Die kaltblütige Tat trägt die Handschift einer Exekution», sagte Vicari.

    Das Motiv bleibe auch 14 Jahre nach der Tat weiterhin im Dunkeln. Der Täter weist bis heute die Schuld von sich.

    Laut Gericht kommt möglicherweise eine politisch motivierte Tat in Frage. Sowohl das Opfer als auch der Täter standen der MLSPB, einer militanten linksgerichteten türkischen Organisation, nahe.

    Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen. Am Tatort waren indes keine Spuren des Angeschuldigten zu finden. Die Wittwe des Opfers hatte von zu Beginn an gesagt, dass der 50-Jährige der Täter sei. Sie hatte die Tat aus nächster Nähe miterlebt.

    Der Verurteilte muss alle Verfahrenskosten zahlen. Das sind insgesamt rund 53 000 Franken. Zudem muss er der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern rund 252.858 Franken zurückzahlen, welche die Behörde der Wittwe an Schadensersatz- und Genugtuungsgeldern geleistet hat.

    Der Täter konnte sich nach Frankreich absetzen, wo er erst 2006 verhaftet und in der Folge ausgeliefert wurde.


    ***


    8.12.2009

    Youtube-Raser verurteilt - Mit 200 km/h rechts überholt – aus «Dummheit»

    Ein 20-jähriger Türke nimmt im Herbst 2007 seinen BMW 325i, fährt auf die Oberlandautobahn zwischen Hinwil und Dürnten und drückt gehörig auf die Tube: Mit knapp 200 km/h überholt er rechts einen Toyota, anschliessend links einen VW Polo und wieder rechts einen VW Corrado.Woher die Anklage des Bezirksgericht Hinwil das so genau weiss? Der Türke lässt seine Raser-Fahrt von einem Kollegen auf dem Beifahrersitz filmen – und stellt den Prahler-Film nachher auf Youtube. Dort findet ihn aber die Kapo Zürich.«Aus Blödheit»Gestern stand der Türke vor dem Richter. Und der wollte von ihm wissen, wie man auf so eine Wahnsinnsidee komme. Was der Raser, der von Sozialhilfe lebt, gemäss «Zürcher Oberländer» so beantwortete: «Es war Blödheit, Dummheit. Eigentlich mache ich solches Zeugs nicht. Und ich würde es auch nie mehr machen.»Der Richter hakt nach: «Weshalb macht man so etwas?» – «Weiss nöd», antwortet der Türke. «Sind Sie lebensmüde?», bohrt der Richter weiter. Antwort: «Nein.»Er ist der einzige, der von der Raserei jener Nacht vor dem Richter steht. Beteiligt waren aber insgesamt sechs Bleifüsse. Man habe beschlossen, ein Rennen zu machen, so der junge Mann vor Gericht. Aber er verrate keine Kollegen.Bedingte GeldstrafeDa er sich voll geständig zeigte, lautete das Urteil: Schuldig der mehrfachen vorsätzlichen groben Verkehrsregelverletzung und – selten gehört – der «unerlaubten Durchführung einer motorsportlichen Veranstaltung.» Der heute 22-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 500 Franken. Auch die Verfahrenskosten muss er übernehmen: 3700 Franken kostet ihn sein Raser-Filmchen zusätzlich.Die abschliessenden Worte des Richters: Er habe sich «völlig irrsinnig und rücksichtslos» verhalten. Und auf der Strasse habe ein solches «postpubertäres Macho-Verhalten» keinen Platz. Dort ist der Türke sowieso nicht mehr: Sein Billet hat er schon lange nicht mehr.


    Raser auch auf der A2

    Gestern Abend hat die Basler Polizei einen Raser aus dem Verkehr gezogen, der genau wie der bereits verurteilte Youtube-Raser mit 200 Sachen auf der Autobahn unterwegs war. Auch er ist ein 20-jähriger Türke, auch er überholte mehrere Autos rechts. Die Polizei beschlagnahmte das Fahrzeug des Rasers. Der Lenker musste zudem seinen erst auf Probe ausgestellten Führerausweis abgeben.

    ***

  2. #2
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    AW: Straßenbahn in Basel: Spätzüge eingestellt nach Angriffen mit Laserpointern auf Fahrer

    Die BVB unternehme zu wenig, findet ein Wagenführer.
    „Toleranz" und Laissez-faire lähmen unsere Gesellschaft.
    Systematische Kontrollen, Überwachung aller neuralgischen Punkte sowie konsequente und strenge Strafverfolgung würden dem Spuk bald ein Ende machen.
    Aber das alles ist den meisten entweder zu mühsam oder zu wenig lukrativ.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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