DIE WELT berichtet:

Erschlichene Einbürgerung - 300 deutsche Neubürger sind den Pass wieder los

Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts 2009 haben mehr als 300 Eingebürgerte ihre deutsche Staatsangehörigkeit wegen Täuschung, Bestechung oder falschen Angaben wieder verloren. Das Gesetz soll demnächst zeitlich ausgeweitet werden.

Seit Februar 2009 kann eine Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland in den ersten fünf Jahren rückgängig gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass der Verwaltungsakt „durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden“ ist.

Das gilt auch dann, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird. Hat die Rücknahme der Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf den Status von Angehörigen, ist für diese eine „Ermessensentscheidung zu treffen“, auch unter Beachtung des Kindeswohls. Laut Bundesinnenministerium gab es in den vergangenen zehn Jahren rund 300 solcher Fälle.


Fristverlängerung auf zehn Jahre

Das Ministerium will spätestens im Frühherbst einen Entwurf für eine Reform des Gesetzes vorlegen, der eine Verlängerung der Frist von fünf auf zehn Jahre vorsieht. Die Umfrage eines Arbeitskreises der Innenministerkonferenz bei den Ländern ergab über 300 Verdachtsfälle, in denen sich erst nach mehr als fünf Jahren herausgestellt hatte, dass der Eingebürgerte falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hatte. Nicht alle Länder hatten konkrete Zahlen zu der Umfrage beigesteuert.

Laut Bundesinnenministerium erfahren die Behörden meist von der Täuschung, weil Eingebürgerte nach Ablauf der fünf Jahre selbst um eine Berichtigung ihrer Identität nachsuchen.

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"... erfahren die Behörden meist von der Täuschung, weil Eingebürgerte nach Ablauf der fünf Jahre selbst um eine Berichtigung ihrer Identität nachsuchen."

Soll das etwa heißen, dass die Behörden nicht von sich aus solche Fälle suchen und aufdecken?

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