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    "Erschlichene Einbürgerung 300 deutsche Neubürger sind den Pass wieder los" - DIE WELT

    DIE WELT berichtet:

    Erschlichene Einbürgerung - 300 deutsche Neubürger sind den Pass wieder los

    Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts 2009 haben mehr als 300 Eingebürgerte ihre deutsche Staatsangehörigkeit wegen Täuschung, Bestechung oder falschen Angaben wieder verloren. Das Gesetz soll demnächst zeitlich ausgeweitet werden.

    Seit Februar 2009 kann eine Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland in den ersten fünf Jahren rückgängig gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass der Verwaltungsakt „durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden“ ist.

    Das gilt auch dann, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird. Hat die Rücknahme der Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf den Status von Angehörigen, ist für diese eine „Ermessensentscheidung zu treffen“, auch unter Beachtung des Kindeswohls. Laut Bundesinnenministerium gab es in den vergangenen zehn Jahren rund 300 solcher Fälle.


    Fristverlängerung auf zehn Jahre

    Das Ministerium will spätestens im Frühherbst einen Entwurf für eine Reform des Gesetzes vorlegen, der eine Verlängerung der Frist von fünf auf zehn Jahre vorsieht. Die Umfrage eines Arbeitskreises der Innenministerkonferenz bei den Ländern ergab über 300 Verdachtsfälle, in denen sich erst nach mehr als fünf Jahren herausgestellt hatte, dass der Eingebürgerte falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hatte. Nicht alle Länder hatten konkrete Zahlen zu der Umfrage beigesteuert.

    Laut Bundesinnenministerium erfahren die Behörden meist von der Täuschung, weil Eingebürgerte nach Ablauf der fünf Jahre selbst um eine Berichtigung ihrer Identität nachsuchen.

    ***

    "... erfahren die Behörden meist von der Täuschung, weil Eingebürgerte nach Ablauf der fünf Jahre selbst um eine Berichtigung ihrer Identität nachsuchen."

    Soll das etwa heißen, dass die Behörden nicht von sich aus solche Fälle suchen und aufdecken?

    ***

    Auch interessant:

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    ***

  2. #2
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    AW: "Erschlichene Einbürgerung 300 deutsche Neubürger sind den Pass wieder los" - DIE WELT

    Soll das etwa heißen, dass die Behörden nicht von sich aus solche Fälle suchen und aufdecken?
    Mit Sicherheit nicht, es sei denn, man könne Zusammenhänge mit der AfD oder populistische Tendenzen vermuten.
    Ansonsten gilt es für Behörden eher zu vertuschen statt aufzudecken, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Arbeit.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: "Erschlichene Einbürgerung 300 deutsche Neubürger sind den Pass wieder los" - DIE WELT

    "... erfahren die Behörden meist von der Täuschung, weil Eingebürgerte nach Ablauf der fünf Jahre selbst um eine Berichtigung ihrer Identität nachsuchen."
    Ja, hier spielt der Zufall eine große Rolle. Also muss erst einmal ein Zufall - und zwar ein höchst unwahrscheinlicher - der Behörde Kenntnis verschaffen. Wir machen uns an dieser Stelle lieber kein Bild, wie dieser unwahrscheinliche Zufall aussehen könnte oder ausgesehen hatte. Dann muss dem Zufall natürlich Nachdruck verliehen werden, denn wenn der Zufall etwas aufdeckt, heißt dies noch lange nicht, dass die Behörde, die davon Kenntnis erhielt, auch tätig wird oder den Zufall wenigstens einmal notiert. Der Zufall muss also recht hartnäckig daherkommen, wenn er nicht zufällig auf einen Beamten trifft, der diesen Zufall überhaupt zur Kenntnis nehmen will. Und einen Beamten zu treffen, der diesen Zufall überhaupt zur Kenntnis nehmen will, um tätig zu werden, ist schon ein arger Zufall. Politisch stünde ein solcher Beamter sowieso nicht auf der richtigen Seite, also moralisch natürlich.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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