Es handelt sich hier natürlich um eine offizielle Variante. Inoffiziell bleibt die Vorgehensweise, wie eigentlich jeder, der in dieses Land kommt, zu einer Duldung mit anschließender dauerhafter Aufenthaltserlaubnis kommt. Inoffiziell bleibt nämlich der Faktor Zeit, der dank der durch die Grünen und Roten angestrengten Reformen an sich schon zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht führt, beispielsweise dann, wenn das Asylverfahren zu lange dauert (was ja derzeit eher die Regel als die Ausnahme ist). Auch die 3+2-Regelung der Bundesregierung unter Merkel hebt auf diese Zeitschiene ab, wenngleich sie offiziell nicht verlauten läßt, dass diese 5 Jahre ganz zufällig mit dem Passus des Ausländergesetzes übereinstimmen, das einem Ausländer, der sich 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, eine einklagbare und dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zugesteht.

(In Deutschland gezeugte bzw. geborene Kinder sind natürlich auch ein triftiger Grund, in Deutschland bleiben zu können. Dazu sei gesagt, dass fast jede Flüchtlingsfrau (auch nach Angaben der BA) im ersten Jahr in Deutschland bereits schwanger wird. Natürlich gehören auch in Fußballvereine integrierte Kinder und in den Schulunterricht integrierte Kinder zu den Ausreisehindernissen und Bleibegründen.)



Fehlende Papiere sind Hauptgrund für Duldung abgelehnter Asylbewerber

Wenn deutsche Behörden einem abgelehnten Asylbewerber eine Duldung erteilen, liegt das häufig an fehlenden Dokumenten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.


Ende Februar waren in Deutschland rund 240 000 Menschen ausreisepflichtig. 184 013 dieser abgelehnten Asylbewerber verfügten aber über eine Duldung. Das heißt, die Behörden sehen bei ihnen Gründe, die einer kurzfristigen Abschiebung entgegenstehen.


Nach Angaben der Bundesregierung lebte zum Stichtag 28. Februar 2019 mehr als 76 000 Ausländer in Deutschland, die wegen fehlender Reisedokumente eine Duldung erhalten hatten. Bei knapp 74 000 Geduldeten wurden im Ausländerzentralregister „sonstige Gründe“ angeführt. Dem Vernehmen nach spielen teilweise auch in diesen Fällen fehlende Papiere und ungeklärte Identitäten eine Rolle.


Rund 11 300 Ausländer durften wegen familiärer Bindungen zu einem Duldungsinhaber erst einmal in Deutschland bleiben. Zur Betreuung kranker Angehöriger, zur Beendigung einer Ausbildung oder aus anderen „dringenden humanitären oder persönlichen Gründen“ wurde in rund 12 000 Fällen von einer Abschiebung abgesehen. In 451 Fällen ordneten die Behörden die Abschiebung nicht an, weil der Ausländer für ein Strafverfahren in Deutschland bleiben sollte. 3681 Duldungen wurden aus medizinischen Gründen ausgesprochen.


Laut Ausländerzentralregister lebten Ende Februar rund 15 000 Afghanen, 13 538 Iraker und fast 11 000 Serben mit einer Duldung in Deutschland. Knapp 4 600 Geduldete durften aufgrund eines Abschiebungsstopps bleiben. Aktuell gilt beispielsweise ein Abschiebungsstopp nach Syrien.


Das Bundeskabinett hatte vor Ostern einen Gesetzentwurf für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Er sieht unter anderem eine kurze Haft für Ausreisepflichtige vor, um sie zu einem Besuch in der Botschaft ihres Herkunftslandes zu zwingen. Voraussetzung für diese „Mitwirkungshaft“ wäre demnach, wenn jemand einen ersten Termin zur Identitätsklärung in der Auslandsvertretung ohne triftigen Grund versäumt hat.

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