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    „Müssen davon ausgehen, dass Mädchen in den Ferien verstümmelt werden“ - Gesetz aus 2017 einmal umgesetzt

    Mal wieder die Unfähigkeit der Bundesregierung unter Merkel. Es ist hierbei zweitrangig, wo genau die Unfähigkeit liegt, denn sie beginnt erfahrungsgemäß irgendwann, endet aber nie.

    „Müssen davon ausgehen, dass Mädchen in den Ferien verstümmelt werden“

    Der Entzug des deutschen Passes droht jedem, der Mädchen zum Zweck der Genitalverstümmelung ins Ausland begleitet. Doch seit der Gesetzesänderung 2017 ist kein einziger Pass eingezogen worden. Für die FDP ist das Gesetz nur ein Feigenblatt.

    Als die Bundesregierung im Dezember 2016 das Passgesetz änderte, wertete sie diesen Schritt als wichtigen Schlag gegen die Genitalverstümmelung. Die Novelle sollte verhindern, dass junge Mädchen zu sogenannten Ferienbeschneidungen ins Ausland geflogen werden.


    „Weibliche Genitalverstümmelung verursacht unfassbare körperliche Qualen und seelisches Leid bei den betroffenen Mädchen und Frauen“, sagte die damalige Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Der drohende Passentzug für Personen, die die Mädchen zu dem Eingriff ins Ausland bringen, sei ein „bedeutender Schritt“, um junge Frauen besser zu schützen.


    Im Juli 2017 trat die Änderung des Passgesetzes in Kraft. Demnach droht Personen die Versagung und der Entzug des deutschen Passes, wenn sie Mädchen oder Frauen mit dem Ziel der Genitalverstümmelung ins Ausland begleiten. Die Bundesregierung erhoffte sich damit die Eindämmung des organisierten Beschneidungstourismus in den Schulferien.


    Doch das Instrument des drohenden Passentzugs hat sich offenbar als unwirksam erwiesen. Das ergibt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die WELT vorliegt. So ist der Bundesregierung seit Änderung des Passgesetzes kein einziger Fall bekannt, in dem einer Person wegen des Verdachts der Ausreise zum Zweck der weiblichen Genitalverstümmelung der Pass entzogen wurde.


    Auf die Frage, ob das Passgesetz bei der Bekämpfung von „Ferienbeschneidungen“ erfolgreich umgesetzt wird, antwortet das Familienministerium wörtlich: „Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, in dem die tatbestandlichen Voraussetzungen der Passentziehung wegen drohender Ferienbeschneidungen erfüllt waren und gleichwohl keine Passentziehung erfolgt wäre. Insofern geht die Bundesregierung von einer erfolgreichen Umsetzung aus.“



    Für die FDP ist das nur wenig glaubwürdig. Sie vermutet eher, dass das Gesetz nicht greift, weil es an der Umsetzung scheitert. Mit Blick auf die Einwanderung der vergangenen Jahre könne nicht davon ausgegangen werden, dass „Ferienbeschneidung“ plötzlich kein Problem mehr sei, heißt es in der Auswertung der Anfrage durch die Fraktion.


    „Es zeigt sich, dass die Bundesregierung die Dimension des Problems nicht erkannt hat“, sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding WELT. Dass bislang kein einziger Pass entzogen wurde, lasse keinesfalls darauf schließen, dass das Passgesetz wirksam sei, so Suding weiter.


    „Es ist völlig unrealistisch, dass allein die Änderungen im Passgesetz inzwischen alle Ferienbeschneidungen verhindern. Wir müssen daher davon ausgehen, dass weiterhin Mädchen in den Ferien verstümmelt werden.“ Insofern scheine das neue Passgesetz nur ein Feigenblatt zu sein, so Suding weiter. „Die Bundesregierung muss mehr dafür tun, die Mädchen und Frauen wirksam zu schützen. Die Genitalverstümmelung bringt unendliches physisches und psychisches Leid über die betroffenen Mädchen und Frauen.“


    Nach einer 2017 vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Studie leben in Deutschland geschätzt 50.000 genitalverstümmelte Frauen. Zwischen 1500 und 5700 in Deutschland lebende Mädchen sind akut davon bedroht, beschnitten zu werden. Die fünf Hauptherkunftsländer, aus denen die meisten der in Deutschland betroffenen Frauen und Mädchen stammen, sind Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien.


    2017 wurde kein Fall in der Statistik erfasst

    Die weibliche Genitalverstümmelung ist gemäß Paragraf 226a Strafgesetzbuch strafbar. Eine Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt nach Angaben der Bundesregierung allerdings nur bei Taten, die in Deutschland begangen wurden. „Im Berichtsjahr 2018 wurden in der PKS vier Fälle weiblicher Genitalverstümmelung erfasst, im Berichtsjahr 2017 wurde kein Fall erfasst“, heißt es dazu in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP.



    Unzufrieden sind die Liberalen auch darüber, dass es kein Register gibt, in der Ärzte aufgelistet sind, die auf die medizinischen Bedürfnisse von genitalverstümmelten Mädchen und Frauen spezialisiert sind.

    „Menschenrechtsorganisationen beschreiben immer wieder, dass das Fehlen medizinischer Kenntnisse ein Problem ist. Die betroffenen Frauen haben oftmals Angst vor medizinischen Untersuchungen, weshalb sie erst kurz vor einer anstehenden Geburt ärztliche Hilfe aufsuchen“, heißt es dazu bei der FDP. Für Betroffene, Betreuende, Sachbearbeiter und medizinisches Notfallpersonal seien aber aktuelle Informationen von Spezialisten in diesen Fällen sehr wichtig.


    Nach Angaben der Bundesregierung hat die Bundesärztekammer im Jahr 2005 auf Anregung des Bundesgesundheitsministeriums in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe „Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung“ erarbeitet und 2016 zuletzt aktualisiert. Diese Empfehlungen enthielten Hinweise für behandelnde Ärztinnen und Ärzte, insbesondere zur Rechtslage, zu präventiven Maßnahmen sowie zum Umgang mit betroffenen Frauen. In der ärztlichen Fortbildung werde die Genitalverstümmelung „als Querschnittsthema in der ärztlichen Fortbildung, vorrangig in gynäkologischen, pädiatrischen und psychiatrischen Veranstaltungen“ behandelt.


    In den Integrationskursen wird das Thema jedoch nicht behandelt, wie die Bundesregierung auf Anfrage mitteilte. Diese Kurse dienten der Vermittlung von ausreichenden Deutschkenntnissen und von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Geschichte und der Kultur in Deutschland. „Die konkrete Aufklärung über weibliche Genitalverstümmelung ist kein expliziter inhaltlicher Bestandteil des Integrationskurses als Erstintegrationsangebot.“

    https://www.welt.de/politik/deutschl...stuemmelt.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Kommentare dazu. Zum ersten Kommentar wäre noch anzumerken, dass, sobald Deutschland ein Aufenthaltsrecht vergibt, die Reisen in die Länder der Verfolgung (genannt Herkunftsländer) beginnen. Umso erstaunlicher eigentlich, da sich ein deutscher Hartz IV Empfänger noch nicht einmal den Transfer zum Flughafen leisten kann, geschweige denn den Flug oder die vielen Geschenke, die sich mit den Verfolgten auf die Reise in die Länder der Verfolgung machen:

    PE
    Petronius
    vor 2 Stunden
    Das Thema ist mindestens 2 Jahre alt. Stand in der FAZ, bei uns Asyl, fahren in ihre Heimat in den Urlaub und lassen dann die verletzten Mädchen bei uns behandeln.Ein Danke dafür an die Steuerzahler, die jeden Mist mitmachen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: „Müssen davon ausgehen, dass Mädchen in den Ferien verstümmelt werden“ - Gesetz aus 2017 einmal umgesetzt

    „Die konkrete Aufklärung über weibliche Genitalverstümmelung ist kein expliziter inhaltlicher Bestandteil des Integrationskurses als Erstintegrationsangebot.“
    Worüber man nicht spricht, das gibt es auch nicht.
    Wir schweigen uns unser Weltbild zusammen. Es scheint immer etwas Befreiendes zu haben, wenn man sagen kann: „Davon weiß ich nichts."
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: „Müssen davon ausgehen, dass Mädchen in den Ferien verstümmelt werden“ - Gesetz aus 2017 einmal umgesetzt

    Der nächste Kommentar:

    Sigmund W.
    vor 2 Stunden
    Das sind eben solche Klein-Erna/-Fritzchen-Gesetze, am Besten noch mit selbstbeweihräuchernden Adjektiven in der Überschrift. Placebo-regieren ist die logische Konsequenz einer "Regierung aus äußeren Umständen".
    Aus dem Funklochland
    vor 3 Stunden
    Alles, alles ist unwirksam, was diese Regierung anpackt. Egal ob es um Mietpreisbremse, Rückkehrgesetz oder eben Genitalverstümmelung geht. Alles Dilettanten. Bei diesen Kompromiss-Regierungen kommt nun mal nichts Anderes raus. Zum Heulen ist das ...
    Max B.
    vor 4 Stunden
    Lehrerinnen haben schon vor eingen Jahren festgestellt,dass agile,geistig muntere Schülerinnen nach den Sommerferien-bei ihrer Oma in Nordafrik-,plötzlich apathisch wirkten und auch ihre körperliche Munterkeit verloren.
    Meldungen an die Schulleitung,wurden zur Kenntnis genommen.
    Es gibt allerdings auch Schulen,die ihren Pädagogen anhalten,ähnliche Beobachtungen weiterzumelden.
    Wie darauf reagiert wird...?
    Michael D.
    vor 4 Stunden
    Niemand aus den genannten 5 Ländern sollte sich bei uns aufhalten dürfen. Politisches Asyl im Sinne des GG trifft einfach nicht zu. Recht wird gebrochen um Merkel’s Agenda auf Biegen und Brechen umzusetzen. Wer allerdings seinen Pass abgeben sollte, wäre die Dame selbst, die seit Jahren unser Land Schritt für Schritt abzuschaffen versucht.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: „Müssen davon ausgehen, dass Mädchen in den Ferien verstümmelt werden“ - Gesetz aus 2017 einmal umgesetzt

    Alles, alles ist unwirksam, was diese Regierung anpackt.
    Wirkung zeigt alles, allerdings kennen wir die eigentlichen Ziele nicht und kommen deshalb zu abweichenden Schlußfolgerungen.
    Die Frage ist nämlich, wem diese Regierung zu Diensten ist.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #5
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    AW: „Müssen davon ausgehen, dass Mädchen in den Ferien verstümmelt werden“ - Gesetz aus 2017 einmal umgesetzt

    Michael D.
    vor 4 Stunden
    Niemand aus den genannten 5 Ländern sollte sich bei uns aufhalten dürfen. Politisches Asyl im Sinne des GG trifft einfach nicht zu. Recht wird gebrochen um Merkel’s Agenda auf Biegen und Brechen umzusetzen. Wer allerdings seinen Pass abgeben sollte, wäre die Dame selbst, die seit Jahren unser Land Schritt für Schritt abzuschaffen versucht.
    Wohl gesprochen
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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