Begründung des SPD-Arbeitsministers Heil ist der Fachkräftemangel. Gäbe es den jedoch, benötigte man nicht die Abschaffung der Vorrangprüfung, weil sich in diesem Fall ja tatsächlich kein deutscher Arbeitnehmer für eine solche Stelle finden ließe.

Stattdessen erhöht Heil die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt zu Lasten der Arbeitnehmer, die Heil mit seiner SPD ja eigentlich vertreten will. Besonders schäbig ist die zusätzliche Wettbewerbsverzerrung durch die Sonderregeln zu Lasten der deutschen Arbeitnehmer, denn die Beschäftigung von Flüchtlingen wird mit Subventionen aus der Arbeitslosengeldkasse an die Arbeitgeber gefördert. Sie erhalten 50 Prozent des Bruttolohnes von der BA zuzüglich anderer Hilfen, so dass eine Gesamtsubvention von ca. 70-75 Prozent (je nach Region und Hilfen) für den Arbeitgeber herausspringt. Wenn er Flüchtlinge einstellt....

Damit nun auch noch die letzten Hürden fallen, soll die Vorrangprüfung weg. Keine bürokratische Hürde mehr für Arbeitgeber.

Fachkräftemangel
Arbeitsminister Heil will Vorrangprüfung für Asylbewerber dauerhaft aussetzen


Bisher muss die Arbeitsagentur bei der Vermittlung von Flüchtlingen prüfen, ob es auch geeignete deutsche Bewerber gibt. Diese Regelung kippt.

Jobbörse für Geflüchtete und ausländische Arbeitssuchende Geflüchtete und ausländische Arbeitssuchende bei Europas größter Berufsmesse für Zuwanderer mit Bleibeperspektive in Berlin. Die Bundesregierung will die Vorrangprüfung abschaffen.


Berlin
Die Bundesregierung will die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen dauerhaft abschaffen. „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Absicht, im Einvernehmen mit den Ländern die Aussetzung der Vorrangprüfung durch Ministerverordnung in allen Agenturbezirken zu entfristen“, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage des Handelsblatts mit. Dazu habe das Ministerium die Länder um Stellungnahme gebeten. Die Abstimmung mit den anderen Ressorts solle „zeitnah“ eingeleitet werden.


Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, und Geduldete dürfen nach bestimmten Aufenthaltsfristen in Deutschland arbeiten. Ursprünglich musste in den ersten 15 Monaten aber die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüfen, ob es für die Stelle nicht auch einen geeigneten deutschen Bewerber oder EU-Bürger gibt.


Diese Pflicht zur sogenannten Vorrangprüfung hatte die Bundesregierung im August 2016 per Verordnung aufgehoben. Sie stellte den Ländern damals aber frei, einzelne Regionen auszunehmen – etwa, weil die Arbeitslosigkeit dort weiter hoch ist. 23 der insgesamt 156 Agenturbezirke der BA hielten an der Vorrangprüfung fest, sie liegen in Bayern, im Ruhrgebiet und in Mecklenburg-Vorpommern.


Allerdings hatte die Bundesregierung die Aussetzung bis zum August dieses Jahres befristet. Diese Befristung soll nun aufgehoben werden. Das Ministerium weist aber darauf hin, dass die Vorrangprüfung „jederzeit per Verordnung ganz oder teilweise wieder eingeführt werden“ könne, etwa wenn die Arbeitsmarktlage dies geboten erscheinen lasse.
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An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verabschieden, der Flüchtlingen und generell Ausländern besseren Zugang zur Ausbildungsförderung verschaffen soll. Sozialverbände wie der Paritätische Gesamtverband hatten darauf hingewiesen, dass diese Förderung wenig bringe, wenn gleichzeitig der Zugang zum Arbeitsmarkt durch Wiedereinführung der Vorrangprüfung erschwert würde.



https://www.handelsblatt.com/politik...3qEkOGlY5b-ap1