Landgericht Oldenburg
Vergewaltiger spielt mit Gericht Katz und Maus


Der verurteilte Flüchtling aus Cloppenburg ist nicht zu seiner Berufungsverhandlung erschienen. Das Landgericht kann nur abwarten, ihm sind die Hände gebunden. Doch das dürfte bald ein Ende haben.


Oldenburg /Cloppenburg Ein wegen Vergewaltigung verurteilter syrischer Flüchtling aus Cloppenburg spielt zurzeit mit dem Oldenburger Landgericht Katz und Maus. Auch am Dienstag erschien der 25-Jährige nicht zu seiner von ihm selbst angestrengten Berufungsverhandlung. Aus prozessualen Gründen sind dem Landgericht die Hände gebunden. Es kann zurzeit nur abwarten. Doch das dürfte bald ein Ende haben.


Erstinstanzlich war der Angeklagte vom Amtsgericht in Cloppenburg wegen Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er soll den Feststellungen zufolge eine 19-jährige Frau aus Cloppenburg nach einem Disco-Besuch betäubt und vergewaltigt haben. Die Beweislage ist erdrückend. Die Rechtsmedizin konnte das Verletzungsbild klar einer Vergewaltigung zuordnen. Klar war auch, dass der Angeklagte Kontakt zu der Frau gehabt hatte. Danach war sie verletzt gewesen.


Gegen das Amtsgerichts-Urteil hatte der 25-Jährige Berufung eingelegt. Seinen Anwalt hatte er mit einer Vollmacht ausgestattet, so dass theoretisch in Oldenburg auch ohne ihn verhandelt werden könnte. Das war offenkundig das Ziel: in Abwesenheit freigesprochen zu werden. Doch damit war das Landgericht nicht einverstanden gewesen. Es hatte das persönliche Erscheinen des Angeklagten angeordnet. Doch der kommt einfach nicht. Er soll abgetaucht sein.


Weil der Anwalt des Angeklagten eine aktuelle Vollmacht hat, kann die Berufung des Angeklagten nicht einfach verworfen werden. Es bedarf laut Gesetz eines weiteren Termins, um dem Angeklagten doch noch die Chance zu geben, zu erscheinen. Da er nur öffentlich geladen werden kann, gelten längere Fristen als im Regelfall. Gerade wegen der längeren Fristen, die nicht eingehalten werden konnten, war ein erster Durchgang der Berufungsverhandlung schon geplatzt.


Am Dienstag also alles von vorne. Wieder war der Angeklagte nicht da. Und wieder ordnete das Gericht sein persönliches Erscheinen an. Und erneut muss noch einmal gewartet werden. Letzte Chance für den Angeklagten zu kommen, ist der 16. April. Kommt er auch dann nicht, kann seine Berufung verworfen werden. Dann haben die dreieinhalb Jahre Gefängnis Bestand. An allen Terminen, die der Angeklagte hat platzen lassen, musste das mutmaßliche Opfer anwesend sein.

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