Ermunterung zum Regelverstoß

Seit Wochen finden im In- und Ausland – nach Vorbild der schwedischen Schülerin Greta Thunberg – freitags politische Schüler-Demonstrationen gegen den „Klimawandel“ statt. Obwohl die Schüler massenhaft und wiederholt unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, war die bisher übliche Reaktion: „Eigentlich gibt es dafür einen Tadel, aber hier sehen wir mal davon ab“, was der „Tagesspiegel“ – wohl zu Recht – als „Aufmunterung zum Weitermachen“ interpretiert.


Auch der Kieler Landtag gibt grünes Licht: „Regeln sind dazu da, auch mal gebrochen zu werden. Unter diesem Motto hat die Kieler Jamaika-Koalition … den wöchentlichen Klima-Demonstrationen schleswig-holsteinischer Schüler und dem damit verbundenen Schulschwänzen ihren Segen gegeben.“ Man „begrüßt“ die Demonstrationen als „gelebte politische Beteiligung“. Nur am Rande sei bemerkt, dass die Schüler der Demonstration fernblieben, als diese am 16. Februar, also sonnabends und damit außerhalb der Schulzeit stattfand. Schulrechtliche Konsequenzen wurden zwar nicht ausgeschlossen, müssten „aber verhältnismäßig“ sein. Die „Welt“ interpretiert: „Es wird bei erhobenem Zeigefinger bleiben – möglicherweise mit Augenzwinkern.“


SPD-Abgeordnete betonen sogar ein „Recht“ der Schüler zum Schwänzen, um an den Demonstrationen teilzunehmen. Noch deutlicher wurde laut „Kieler Nachrichten“ die Grünen-Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben: „Wenn es sein muss, werden Regeln auch gebrochen.“ Denn nur so könne die Welt verändert werden. Ähnlich der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU): „Das Spiel mit dem Regelbruch gehört zum Erwachsenwerden“; er sei daher „nicht gleich für Sanktionen“, so „op-online“.


Mit Urteil des Amtsgerichts Meldorf wurde dagegen ein Elternpaar wegen „vorsätzlicher Verhinderung des Schulbesuchs“ nach Paragraf 144, 26 Schulgesetz Schleswig-Holstein (Ordnungswidrigkeit) zu Geldbußen verurteilt, weil sie ihren 13-jährigen Sohn ein einziges Mal, nämlich am Tage, an dem dessen Erdkunde-Klasse eine Moschee besuchte, aus weltanschaulichen Gründen zu Hause behielten. Sie wollten nicht, dass der Sohn von einem „Moschee-Vertreter“ im islamischen Glauben unterwiesen wird. Ihr Antrag auf Unterrichtsbefreiung „aus wichtigem Grund“ (Paragraf 15 Schulgesetz) wurde von der Schulleiterin abgelehnt. Diese verständigte stattdessen das Landratsamt, das gegen beide Eltern Bußgeldbescheide über je 150 Euro zuzüglich Gebühren verhängte – vom Amtsgericht erstinstanzlich dem Grunde nach bestätigt, allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Vorgang erregte national und international große mediale Aufmerksamkeit.


Merkwürdig, was sich jetzt offenbart: Anlässlich der FridayforFuture-Demos zieht niemand Bußgelder auch nur in Erwägung. Und dasselbe Gymnasium, das Bußgelder fürs Moschee-Schwänzen für richtig hielt, will allgemeines Fernbleiben zur Teilnahme an Klima-Demonstrationen zumindest „einmalig dulden“, so der (neue) Schulleiter.


Nach alledem ist das aberwitzige Gerichtsurteil gegen die Eltern des Moscheeschwänzers aufzuheben. Das Ansehen des Rechtsstaats würde ansonsten schwer geschädigt. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet: „Niemand darf wegen … seiner … religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Im krassen Gegensatz dazu die Wirklichkeit: Wer im Rahmen des „Erdkundeunterrichts“ einmalig einer Moschee fernbleibt, weil er sich nicht islamisieren lassen will, wird sofort mit Geldbuße bestraft, während Schülern, die wiederholt aus politisch genehmen Gründen fernbleiben, allseits applaudiert wird. Wird nun auch das Schulrecht willkürlich nach übergesetzlichen Grundsätzen politischer Korrektheit ausgelegt? Damit würde die vom Bundesinnenminister und namhaften Staatsrechtlern schon bei der Asylpolitik festgestellte Herrschaft des Unrechts auch im Schulwesen einkehren. Von weltanschaulicher „Neutralität“ des Staates und Unparteilichkeit bliebe nichts übrig.

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