BR 3 bringt die Meldung, die eigentlich vom Ende her gelesen werden sollte, denn erst einmal wird die Identitätsprüfung gelockert.

Neue Arbeitsmarkt-Perspektiven für Flüchtlinge in Bayern

Abschiebungen gut integrierter Flüchtlinge, die eine Ausbildung in Bayern beginnen oder arbeiten möchten, sind bald Vergangenheit. Damit reagiert die Staatsregierung auf Forderungen bayerischer Unternehmen.
Flüchtlingen in Bayern wird ab sofort der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Die Bayerische Staatsregierung setzt damit eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. "Wir haben uns in der Asylpolitik eine Balance von Humanität und Ordnung zur Richtschnur gemacht.
Man spare sich das "Gut integriert", denn es ist nicht meßbar und es wird auch keine Prüfung vorgenommen.

So sollen Asylbewerber noch während ihres laufenden Verfahrens in den Genuß dieser Regel kommen, an deren Ende die dauerhafte und einklagbare Aufenthaltsgenehmigung steht, unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens (3+2 = 5; nach 5 Jahren erhält ein Ausländer eine dauerhafte und einklagbare Aufenthaltsgenehmigung, eine Muß-Regel laut Ausländergesetz). Was der BR 3 auch noch unterschlägt: Die Flüchtlinge haben nach Ende der Ausbildung - in der Regel stehen ihnen spezielle Ausbildungen mit heruntergefahrenen Anforderungen zur Verfügung - ein halbes Jahr Zeit, sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Nach diesem halben Jahr müssen sie bis zum Erreichen der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung noch eineinhalb Jahre arbeiten. Dies kann in irgendeinem Job sein, auch Teilzeit als Ausfahrer oder in einer Döner-Bude.

Die Koalition reagiert damit auch auf Kritik aus der Wirtschaft: Viele Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren - auch wegen des Fachkräftemangels - die hohen Hürden für Flüchtlinge auf dem Weg in eine Ausbildung kritisiert.
Viele Worte für die deutschen Leser.

Gut integrierte Flüchtlinge profitieren von neuen Regelungen

Die Ausländerbehörden erhielten Herrmann zufolge am Montag die notwendigen Vollzugshinweise und können nun direkt im Rahmen "ihres Ermessens" besondere Integrationsleistungen berücksichtigen, wenn sie darüber entscheiden, ob jemand eine Berufsausbildung beginnen darf. "Ich denke hier an besonders Engagierte, die beispielsweise überdurchschnittliche Schulleistungen vorweisen können. Auch wer ein besonderes bürgerschaftliches Engagement an den Tag gelegt hat, soll profitieren", sagte Herrmann. Auch schnelle Fortschritte beim Erwerb der deutschen Sprache oder Arbeitseinsätze vor einer Ausbildung zählen zu den Integrationsleistungen.
Identitätsprüfung besteht weiterhin, wird aber gelockert

"Auf diese Weise schaffen wir mehr Raum, jedem Einzelfall und seinen Besonderheiten gerecht zu werden. Nach wie vor bestehen wir auf eine saubere Klärung der Identität, schon aus Sicherheitsgründen", sagte Herrmann. Allerdings sei die Vorlage eines Passes nicht mehr zwingend. Akzeptiert würden auch andere behördliche Dokumente, sofern sie zum Nachweis der Identität taugten. Um die Planungssicherheit der Arbeitgeber zu verbessern, dürfen die Ausländerbehörden von nun an ohne weitere Einschränkungen Berufsausbildungen bereits bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erlauben.
Flüchtlinge mit Geduldeten-Status erhalten Bleibeperspektive

Gute Nachrichten gibt es Herrmann zufolge auch für besonders gut integrierte Geduldete, die ohne eigenes Verschulden nicht abgeschoben werden könnten, etwa weil der Herkunftsstaat die Aufnahme verweigert. "Dieser Personenkreis bekommt die Chance auf einen verlässlichen Status, darf weiter arbeiten und erhält eine dauerhafte Bleibeperspektive", sagte er. Damit schaffe Bayern als erstes Bundesland schon jetzt Klarheit für einen Personenkreis, der voraussichtlich ab Januar 2020 von der neuen "Beschäftigungsduldung" profitiert, die der Bundesgesetzgeber noch auf den Weg bringen wolle.


"Was bei all dem aber klar sein muss: Wer Gewalttaten verübt, mit Drogen handelt oder sonstige Straftaten begeht, hat keine Zukunft in unserem Land, sondern wird konsequent abgeschoben", so Herrmann.

Auch hier streiche man das "Gut integrierte", das eine Steigerung - die Botschaft ist schließlich brisant - durch "Besonders gut integrierte" erfahren hat. Weder gibt es hierzu eine Definition, noch eine Prüfung. Eine vage Formulierung für die Leser und Wähler, die besser nicht nachgefragt wird.



Und wir erfahren etwas von einer Beschäftigungsduldung, die aus Illegalen Legale machen soll. Das wollten die Bürger nicht und die Politiker wissen das auch. Trotzdem halten sie an ihrem Vorhaben fest und garnieren es mit den Begriffen "Arbeit", "Fachkräftemangel" und "besonders gut integriert".

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