Ein Leserbrief:

Zwei-Klassen-Medizin

Zu den Privatpatienten zählen auch alle Asylanten, die aufgrund der Gesetzeslage nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden können und von den Gemeinden deshalb in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Als Patienten in den Kliniken genießen sie alle Privilegien der Privatpatienten - das ist Bundesminister Gröhe wohl entgangen.

Prof. Günter Beuche, Gießen






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