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Wie das Asylsystem bei der illegalen Zuwanderung aus Nigeria versagt
Wie das Asylsystem bei der illegalen Zuwanderung aus Nigeria versagt
Nigeria ist aktuell das drittwichtigste Herkunftsland von Asylbewerbern. Die meisten Anträge werden abgelehnt. Doch nur rund zwei Prozent der Abgelehnten werden abgeschoben. Das hat mehrere Gründe.
Der deutsche Staat setzt der illegalen Einwanderung nach wie vor wenig entgegen. Weder bei der Einreise – die Grenzen sind weiter offen für fast jeden, der von sich sagt, Schutz zu suchen. Noch bei der Abschiebung derjenigen, die dann als nicht schutzberechtigt eingestuft werden.
In dieser Problemlage lohnt sich der Blick auf einzelne Gruppen, deren Zuzug immer weiter ansteigt. Zum Beispiel die Nigerianer, die inzwischen nach den Syrern und Irakern auf Platz drei der wichtigsten Nationalitäten unter den Asylbewerbern stehen.
Im zurückliegenden Januar wurden 1248 Asylanträge von Nigerianern gestellt, im gesamten Jahr 2018 waren es 10.168 Anträge – nach 7811 im Jahr 2017 (jeweils Erstanträge). Doch was wird aus diesen meist unerlaubt eingereisten Antragstellern? Wie viele von ihnen werden am Ende tatsächlich als Flüchtlinge anerkannt, wie viele der Abgelehnten werden abgeschoben – und was passiert mit den übrigen?
Zunächst: Wie entscheidet eigentlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über diese Anträge? 2017 und 2018 gab es deutlich mehr Asylentscheide als Asylanträge, nämlich 23.252 beziehungsweise 13.035. Grund: Wegen der Behördenüberlastung der Vorjahre wurden viele Verfahren erst lange nach der Antragstellung entschieden.
Von diesen mehr als 36.000 Nigerianern erhielten 2017 und 2018 zusammengenommen gerade einmal 79 (36 und 43) Nigerianer Asyl. Es handelt sich also um Personen, die nach Einschätzung des BAMF von individueller Verfolgung bedroht sind und vor ihrer Einreise nach Deutschland nicht bereits anderswo in Sicherheit waren.
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https://www.welt.de/politik/deutschl...a-versagt.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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