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    Neues von der Medienmacht der SPD

    Neues von der Medienmacht der SPD

    Ansgar Neuhof

    Die SPD und der Madsack-Konzern – das ist eine lange und enge Beziehung. Eine Beziehung, über deren tatsächlichen Charakter die SPD die Öffentlichkeit im Unklaren läßt. Doch die SPD hat einen deutlich höheren Einfluss auf Madsack, als allgemein bekannt ist. Und überdies lassen sie sogar die mögliche Wertung zu, dass die SPD nicht nur einfach an Madsack beteiligt ist, sondern Madsack tatsächlich beherrscht, wenn auch nicht alleine.


    Der Madsack-Konzern ist einer der führenden deutschen Medienkonzerne. Ein anderer großer deutscher Medienkonzern ist die SPD. Die SPD verwaltet über die ihr zu 100 Prozent gehörende Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) zahlreiche Beteiligungen an Zeitungen und Radiosendern. Deutschlandweit ist die DDVG an diversen Verlagen und Medienkonzernen beteiligt. Zum Beispiel an der DDV Mediengruppe (u.a. Sächsische Zeitung), am Frankenpost-Verlag und am Madsack-Konzern (u.a. Hannoversche Allgemeine Zeitung, Leipziger Volkszeitung, Ostseezeitung).


    Das „Herz“ des Madsack-Konzerns ist die Verlagsgesellschaft Madsack. Rund 155 Unternehmen gehören laut Konzernabschluss 2017 dazu. Besondere Bedeutung kommt dem Umstand zu, dass Madsack das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) betreibt. Das ist eine Zentralredaktion in Hannover und Berlin, die deutschlandweit etwa 50 Zeitungen mit gemeinsamen überregionalen und internationalen Inhalten aus Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur beliefert. Darunter befinden sich die nicht nur die Madsack-Zeitungen, sondern auch Zeitungen, an denen die SPD/DDVG anderweitig beteiligt ist (z.B. Neue Westfälische zu 100 Prozent), sowie zahlreiche Zeitungen anderer Verlage wie insbesondere des Dumont-Konzerns (z.B. Berliner Zeitung, Berliner Kurier, Kölner Stadt-Anzeiger, Kölnische Rundschau). Circa sieben Millionen Leser täglich erreicht das RND.


    Der größte Eigentümer der Verlagsgesellschaft Madsack ist die SPD/DDVG mit einer Kommanditbeteiligung von 23,1 Prozent. Das ist die Zahl, die in den Medien zumeist kolportiert wird, wenn es um den Einfluss der SPD/DDVG bei Madsack geht. Doch sie spiegelt nicht den tatsächlichen Einfluss wieder. Denn die Verlagsgesellschaft Madsack ist eine GmbH & Co KG. Bei einer solchen Gesellschaft obliegen die Geschäftsführung und die wesentlichen strategischen Entscheidungen dem sogenannten Komplementär. Er bestellt die Geschäftsführer und kann ihnen Weisungen erteilen.


    40 Prozent Stimmrechte

    Dieser Komplementär ist hier die Dr. Erich Madsack GmbH. Ihr obliegt die Konzerngeschäftsführung. Sie leitet die Geschicke des Konzerns durch die von ihr bestimmten Geschäftsführer. An dieser Dr. Erich Madsack ist die SPD/DDVG formal mit 26 Prozent beteiligt. Was jedoch nahezu unbekannt ist: Die Stimmrechte der SPD/DDVG belaufen sich auf 40 Prozent.


    Grundlage der Stimmrechtsverhältnisse ist § 10 des Gesellschaftsvertrages, der eine wichtige und entscheidende Besonderheit enthält: Die Stimmrechte richten sich nicht nach der Beteiligungshöhe in der Madsack GmbH, sondern nach der Beteiligungshöhe in der Verlagsgesellschaft Madsack. Wörtlich lautet § 10:


    In der Gesellschafterversammlung der Dr. Erich Madsack GmbH wird nach dem Stimmenverhältnis abgestimmt, das der Kommanditanteilsbesitz den einzelnen Gesellschaftern in dem Falle gewährt, daß sie in der Gesellschafterversammlung der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. abstimmen. 0,001 Prozent des Gesamtkapitals der Kommanditgesellschaft gewähren eine Stimme.


    Diese Regelung führt dazu, dass der nur 26protzentige Anteil der SPD/DDVG an der Dr. Erich Madsack GmbH ihr einen Stimmrechtsanteil von immerhin 40 Prozent vermittelt.


    Im einzelnen ergeben sich abweichend von der Kapitalbeteiligung in der GmbH folgende Stimmrechte in der Dr. Erich Madsack GmbH (die Beteiligungsverhältnisse in der Verlagsgesellschaft Verlagsgesellschaft Madsack KG sind hier einsehbar):


    1) SPD/DDVG: 39,74 Prozent
    2) Sylvia Madsack (Erbin des Verlagsgründers Erich Madsack): 35,98 Prozent
    3) Gebrüder Gerstenberg GmbH & Co KG: 12,49 Prozent
    4) Ulrike Naumann (Nachfolger von Ernst Naumann): 5,95 Prozent
    5) Michael Pfahler (Nachfolger von Heinz Pfahler): 5,84 Prozent
    Allerdings bedürfen die Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH zu Ihrer Wirksamkeit der Einwilligung des Aufsichtsrats bzw. der Gesellschafterversammlung der Verlagsgesellschaft. § 12 des Gesellschaftsvertrages bestimmt:


    Alle Beschlüsse bedürfen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Einwilligung des in § 17 des Gesellschaftsvertrages der Verlagsgesellschaft Madsack & Co bestellten Aufsichtsrats. Lehnt der Aufsichtsrat die Einwilligung ab, so entscheidet die Gesellschafterversammlung der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co.


    Die Tragweite dieses Einwilligungsvorbehalts ist unklar. Der Vorbehalt steht selbst wieder unter einem Vorbehalt „soweit dies gesetzlich zulässig ist“. Was im einzelnen gesetzlich zulässig ist und was nicht, bleibt offen. Es fehlt zudem an einer Regelung, was geschieht, wenn Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Verlagsgesellschaft jegliche Einwilligung ablehnen und die Dr. Erich Madsack GmbH dadurch handlungsunfähig würde. Ohnehin wäre eine Weisung der Gesellschafterversammlung auch ohne Einwilligung von den Geschäftsführern zunächst zu beachten, denn die etwaige Unwirksamkeit einer Weisung wegen fehlender Einwilligung müsste erst gerichtlich festgestellt werden.


    Inwieweit der Einwilligungsvorbehalt in der Praxis eine „Hürde“ darstellt, ist nicht ermittelbar. Feststellbar ist, dass im Madsack-Aufsichtsrat vor wenigen Jahren mindestens drei Mitglieder von fünf gleichzeitig mit DDVG/SPD-„Ticket“ saßen: der frühere DDVG-Konzerngeschäftsführer Friedhelm Haak, über Jahrzehnte zunächst Madsack-Geschäftsführer, später Aufsichtsratsvorsitzender, sowie die beiden SPD-Mitglieder Gerd Weiland und Jobst Plog. Derzeit ist mit Jens Berendsen der aktuelle DDVG-Geschäftsführer im Aufsichtsrat von Madsack.


    Die SPD/DDVG verfügt also im Madsack-Konzern über 40 Prozent der Stimmrechte. Das ist noch keine Mehrheit, erleichtert es aber ungemein, die eigenen Vorstellungen durchzusetzen zu können. Wie schon die frühere SPD-Schatzmeisterin Wettig-Danielmeier sagte (siehe hier): „Auch dort, wo wir nur 30% oder 40% der Anteile haben, kann in der Regel nichts ohne uns passieren.


    Gemeinsam sind sie stark

    Wie die Mehrheitsbildung im Madsack-Konzern in der konkreten Praxis erfolgt, ist nicht Gegenstand der medialen Berichterstattung, ebensowenig das Verhältnis der übrigen Gesellschafter zur SPD/DDVG. Der (inzwischen verstorbene) langjährige Gesellschafter Ernst Naumann galt zumindest als treuer und großzügiger Gönner der SPD, der mehrere hunderttausend DM an die Partei spendete.


    Eine besondere Bedeutung kommt der Gebrüder Gerstenberg GmbH & Co KG zu. Sie gibt die Hildesheimer Allgemeine Zeitung heraus (siehe hier). SPD/DDVG (40 Prozent) und Gerstenberg (12 Prozent) zusammen haben die Mehrheit der Stimmrechte an der Dr. Erich Madsack GmbH.


    Die Mehrheit der Stimmrechte zweier Gesellschafter zusammen vermittelt an sich noch keine beherrschende Stellung. Im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine gemeinsame Beherrschung erst vor, wenn die Gemeinsamkeit der Interessen der Gesellschafter so stark und dauerhaft ist, dass sie eine gleichbleibende einheitliche Willensbildung erwarten lasen. Für eine solche einheitliche Willensbildung bestehen durchaus Anhaltspunkte.

    Gemeinsame Beherrschung?

    Die Hildesheimer Allgemeine der Gebrüder Gerstenberg ist Mitglied im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie übernimmt also die überregionalen journalistischen Inhalte von Madsack. Zudem ist sie Partner im Madsack-Media-Store (siehe hier) und wurde bis vor kurzem von der Madsack-Druckerei in Hannover gedruckt (siehe hier). Die SPD/DDVG ist mit ihrer 100prozent-Beteiligung am Zeitungsverlag Neue Westfälische ebenfalls Partner im RND.


    Sowohl die SPD/DDVG als auch Gerstenberg sind also an das RND gebunden. Sie beziehen beide für ihre eigenen (nicht zum Madsack-Konzern gehörenden) Zeitungen Leistungen von Madsack, die zum Erscheinen der Zeitungen unverzichtbar sind. Damit sind SPD/DDVG und Gerstenberg (über ihre Gesellschafterstellung hinaus) verbunden durch das dauerhaft gleichgerichtete Interesse am Wohlergehen ihrer eigenen Zeitungen, die nicht zum Madsack-Konzern gehören, aber von Madsack (RND) mit Inhalten beliefert werden. Ob man dieses gemeinsame Interesse als so stark ansieht, dass sie eine einheitliche Willensbildung erwarten lassen, ist eine Frage der juristischen und politischen Bewertung.


    Dass eine solche Erwartung nicht gänzlich unbegründet ist, zeigt folgende einfache Überlegung: Sowohl Gerstenberg als auch SPD/DDVG haben ein natürliches – gemeinsames – Interesse daran, dass ihre eigenen Zeitungen, die nicht zu Madsack gehören, möglichst niedrige Preise an Madsack für die Inanspruchnahme von Madsack-Leistungen bezahlen müssen. Die anderen Madsack-Gesellschafter dürften das gegenteilige Interesse an möglichst hohen Preisen haben.


    Im Jahre 2008 hatte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (zuständig für Fernsehzulassungen) allerdings noch keine Anhaltspunkte für eine gemeinsame beherrschende Stellung von DDVG und einem Mitgesellschafter bei Madsack feststellen können. Diese Bewertung ist jedoch nicht mehr aktuell. Denn damals existierte das erst 2013 gegründete RND noch nicht, das Zeitungen zweier Gesellschafter (DDVG und Gerstenberg) mit journalistischen Inhalten beliefert, die zusammen über die Stimmenmehrheit bei der Dr. Erich Madsack GmbH verfügen.

    Anmerkung: Wie geschildert ist Gerstenberg mit der Hildesheimer Zeitung sehr eng an Madsack gebunden. Madsack liefert für die Hildesheimer Allgemeine die überregionalen Inhalte (druckte zudem bis vor kurzem die Zeitungen) und betreibt den Media-Store für mobile Datennutzung. Angesichts dieser Abhängigkeit kann es sich Gerstenberg kaum erlauben, ernsthaft gegen die SPD/DDVG zu „opponieren“. Denn aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ist naturgemäß nicht auszuschließen, dass sich die SPD/DDVG anderweitig eine Mehrheit beschafft und über eine ihr genehme Geschäftsführung Druck auf Gerstenberg ausübt (vom Inaussichtstellen von Preiserhöhungen und anderen nachteiligen Vertragsänderungen bei anstehender Vertragsverlängerung bis hin zur Drohung, die Geschäftsverbindung aufzulösen). Damit erscheint Gerstenberg nicht wirklich frei in der Entscheidung, mit oder gegen die SPD/DDVG zu stimmen.


    Bewertung

    Der Anteilbesitz der SPD am Madsack-Konzern bedarf einer Neubewertung. Der von SPD und Medien (nicht nur von den Medien mit SPD-Beteiligung, sondern auch von der übrigen Presse) vebreitete bloße Hinweis auf die kapitalmäßige Minderheitsbeteiligung an den Madsack-Gesellschaften von 23 Prozent bzw. 26 Prozent führt die Öffentlichkeit über die wahren Machtverhältnisse in die Irre. Denn die Madsack-Konzerngeschäftsführung obliegt der Dr. Erich Madsack GmbH, und an ihr verfügt die SPD/DDVG über 40 Prozent der Stimmrechte.


    Diesem erhöhten Einfluss kommt besondere Brisanz zu, da rund 50 Zeitungen deutschlandweit mit sieben Millionen Lesern täglich ihre überregionalen Inhalte vom Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) des Madsack-Konzerns beziehen. Zu diesen Zeitungen zählen auch solche anderer Verlage und Konzerne.


    Es bestehen überdies Anhaltspunkte für dauerhaft gleichgerichtete Interessen der DDVG und der Gebrüder Gerstenberg GmbH & Co KG. Damit könnte die SPD/DDVG-Beteiligung an Madsack nicht mehr nur als bloße Minderheitsbeteiligung einzustufen sein, sondern als beherrschende. Diese Frage bedürfte einer genaueren Prüfung und weiterer Infomationen, so zum Beispiel zu den Abstimmungsregelungen im Gesellschaftsvertrag der Verlagsgesellschaft. Doch DDVG und Madsack haben hierzu keine Auskunft gegeben. Die Öffentlichkeit hat jedoch ein Recht darauf, über die wahren Machtverhältnisse vollständig informiert zu werden.


    Schließlich ist die SPD/DDVG kein normales Unternehmen, sondern eine politische Partei in Regierungsverantwortung. Bei ihr stellt sich in besonderer Weise die Frage nach dem Einfluss einer politischen Partei auf die Medien, deren Aufgabe doch eigentlich in der unabhängigen Information und Kontrolle über Staat, Politik und Parteien bestehen sollte.

    https://www.achgut.com/artikel/neues...nmacht_der_spd
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Neues von der Medienmacht der SPD

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