Eine 45-jährige "Dame" aus der Gruppe der besonders guten Menschen konnte der Versuchung nicht widerstehen, sich von einem sehr jungen Afghanen besteigen zu lassen. Bis zum Alter von 14 Jahren gilt ein Mensch als Kind. 15 ist also noch sehr viel näher am Kind als am Erwachsenenalter.
Diese "Dame" wurde wegen Vergewaltigung angezeigt und kam vor Gericht. Interessantes Urteil: sie wurde freigesprochen. Und warum? Der 15-Jährige ist womöglich älter. Da reibt sich der erstaunte Leser verwundert die Augen. Es kommt nämlich gar nicht so selten vor, dass angeblich Minderjährige morden und vergewaltigen. Und obwohl diese angeblich Minderjährigen über starken Bartwuchs und grauem Haaransatz verfügen, zweifelt die Justiz grundsätzlich nie an der Altersangabe dieser Kriminellen.

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