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    Was ist ein “Flüchtlingsbürge”?

    Was ist ein “Flüchtlingsbürge”?

    Mein Blick fällt auf die Überschrift einer Randnotiz auf Seite 4 des heutigen Tagesspiegels. Ich bleibe bei dem Wort “Flüchtlingsbürger” hängen und überlege, was das wohl sein mag, ein Flüchtlingsbürger. Wahrscheinlich wieder so ein neues politisch korrektes Wort, vielleicht für einen Flüchtling, der bereits eingebürgert wurde … aber warum wird nur die männliche Form verwendet …?
    Das Problem löst sich schnell, als meine Frau sagt “da steht doch gar nicht ‘Flüchtlingsbürger’, sondern ‘Flüchtlingsbürge'”, also ohne “r” am Ende!
    Neugierig geworden lese ich die kurze dpa-Meldung [1] durch:



    Staat übernimmt Kosten von ‘Flüchtlingsbürgen’ anteilig



    Bund und Länder wollen ‘Flüchtlingsbürgen’ finanziell unter die Arme greifen, die von den Behörden falsch informiert wurden. Er sei froh, dass es nun eine Lösung gebe, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Donnerstag in Berlin. Die Hilfe werde mit einem ‘niedrigen zweistelligen Millionenbetrag’ zu Buche schlagen.



    ‘Flüchtlingsbürgen’ sind Menschen, die sich bei der Ausländerbehörde verpflichtet haben, die Lebenshaltungskosten für einen Flüchtling zu übernehmen.
    Diese Verpflichtungserklärungen hatten in den Jahren 2015 und 2016 Tausenden geholfen, ein Visum zu erhalten und so legal nach Deutschland zu reisen. Die genaue Zahl der ‘Flüchtlingsbürgen’ ist öffentlich nicht bekannt.”


    Mehr als ein Grund, sich die Augen zu reiben:


    Da gibt es also Leute, die ihr Gutmenschentum vor sich und anderen unter Beweis stellen wollten, indem sie durch ihre Bürgschaft, die Unterhaltskosten zu bezahlen, die Einreise von Flüchtlingen legalisierten. Sie geben damit zwar einerseits ein überzeugendes Beispiel für die Aufforderung der Kanzlerin, “illegal” durch “legal” [2] zu ersetzen, andererseits haben sie die guten Sitten vergessen und waren höchst erschrocken, als sie die verbürgte Summe am Ende tatsächlich zahlen sollten.


    Die nun gefundene “Lösung” bürdet die Rückzahlung (zumindest einen nicht genannten Anteil davon) kurzerhand der Allgemeinheit auf, hier “Staat” genannt, tatsächlich ist das natürlich der Steuerbürger. Das gewöhnlich vor allem auf Banken gemünzte Prinzip “Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren” feiert hier fröhliche Urständ. Zur Erinnerung: Der Gewinn ist hier das Seelenheil des Gutmenschen.


    “Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt” versprach einst Johann Tetzel den Käufern seiner Ablasszettel. Er hätte sich wohl kaum auf eine Bürgschaft anstelle des Geldes eingelassen, so wie das die neuzeitlichen Ablassnehmer tun.


    Bemerkenswert an der Meldung ist auch der abschließende Satz “Die genaue Zahl der ‘Flüchtlingsbürgen’ ist öffentlich nicht bekannt.”, denn er sagt ja, dass die “genaue Zahl” dem Amte durchaus bekannt ist, aber eben nicht gegenüber dem zahlenden Steuerbürger öffentlich gemacht werden soll.


    Grundsätzlich sollte doch jedem klar sein, dass eine Bürgschaft eine ernste Sache ist.


    In Wikipedia lesen wir dazu [3]:


    Die Bürgschaft ist in Deutschland ein Vertrag gemäß § 765 BGB zwischen dem Bürgen und einem Gläubiger, durch den der Gläubiger seine Forderungen gegenüber seinem Schuldner für den Fall von dessen Zahlungsunfähigkeit absichern kann.


    Es gibt dort Kapitelüberschriften wie “Ausübung von Druck auf Bürgen” und “Rückgriff (Regress) des Bürgen gegen den Hauptschuldner”, aber lassen wir das …
    In “grauer Vorzeit” wurde in der Schule noch ein Gedicht des großen deutschen Dichters Friedrich Schiller auswendig gelernt; ein Gedicht [4] mit dem Titel “Die Bürgschaft”, das er im Revolutionsjahr 1789 schrieb, und in dem es drastisch heißt:


    Ich lasse den Freund Dir als Bürgen/
    ihn magst Du, entrinn ich, erwürgen.

    Nun, heute wird nicht der Bürge erwürgt, sondern der Bürger.



    https://vera-lengsfeld.de/2019/01/27...htlingsbuerge/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Was ist ein “Flüchtlingsbürge”?

    Das war zu erwarten. Das gleiche wurde ja schon vor 25 Jahren mit den Balkanflüchtlingen so gehandhabt. Da gab es auch jede Menge "Bürgen", die Verträge abgeschlossen haben und als sie zahlen sollten und nicht konnten oder wollten, übernahm der Staat die Kosten.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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