Der deutsche Rechtsstaat in seiner Auflösung. Eine Bürgschaft verpflichtet den Bürgen, bei Ausfall zu zahlen, selbst wenn dieser Bürge intellektuell auf der Stufe eines Hilfsarbeiters steht.
Diejenigen, die für die Flüchtlinge gebürgt haben, sind intellektuell durchaus in der Lage, Verträge abzuschließen und Vorgelesenem zu folgen. Der Text wird in die Hand gegeben mit der Zeit, ihn durchzulesen, anschließend wird er vorgelesen und erläutert und noch einmal explizid auf die Folgen hingewiesen, und danach wird er gefragt, ob er auch wirklich verstanden hat, was er zu unterschreiben gedenkt.

Der Bürge wußte, was er unterzeichnete und spekulierte nur darauf, dass die Bürgschaft sowieso nicht zum Tragen kommt und die Folgelasten der von den Bürgen nach Deutschland eingeladenen Menschen vom Steuerzahler finanziert werden. Ein mieses Spiel, das nun aufgeht.

Flüchtlingsbürgen müssen nicht zahlen – dafür ist ja der Steuerzahler da

Diejenigen, die zur Party eingeladen haben, müssen die Sause nun doch nicht bezahlen. „Flüchtingshelfer“, die für ihre Gäste in Höhe von 21 Millionen Euro gebürgt haben, lassen sich den Spaß über Steuergeld bezahlen. Bund und Länder wollen die Kosten jeweils zur Hälfte übernehmen.

Flüchtlingshelfer haben Syrer eingeladen, nach Deutschland zu kommen und für diese gebürgt. Insgesamt belaufen sich die Erstattungsforderungen laut Bundesregierung auf 21 Millionen Euro, für die nun nicht die einladefreudigen Flüchtlingsjubler, sondern wieder einmal der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird.

Wie Medien berichten, haben Bund und Länder eine „Lösung“ gefunden. Diese erschöpft sich darin, dass mit Steuergeld die Forderungen der Arbeitsagentur an betreffende gutmenschliche Flüchtlingsbürgen beglichen werden sollen.
Stefan Liebich, außenpolitische Sprecher der Linkspartei, forderte Bund und Länder auf, ihre Verhandlungen schnell zu einem Ergebnis zu bringen. „Menschen haben in gutem Glauben anderen Menschen geholfen. Wir dürfen sie nicht finanziell überfordern“, so der Sozialist gegenüber dem ARD-Morgenmagazin.


Diejenigen, die bundesweit rund 20.000 Immigranten per Versprechen, für deren Kosten aufzukommen, nach Deutschland einluden, können sich nun entspannt zurücklehnen – den verursachten Schaden zahlen andere für sie. Viele dieser „gutmeinenden“ Einlader machten geltend, sie seien davon ausgegangen, dass die Bürgschaft endet, sobald der Asylsuchende eine Aufenthaltserlaubnis erhält (jouwatch berichtete).


2017 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Bürgen langfristig zahlen müssten. Juristisch umstritten war bislang, ob die Ausländerbehörden damals überhaupt ausreichend prüften, ob die Paten finanzstark genug waren oder ob diese beim Unterschreiben der Bürgschaften nur ihrem Gutmenschentum nachgegeben hatten.

https://www.journalistenwatch.com/20...-bund-laender/

Mal wieder wird Recht nicht angewendet, zum Schaden des deutschen Volkes.