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    Bundesregierung: Falsche Angaben im Asylverfahren nicht strafbar

    Federführend mal wieder die SPD in Person der Frau Barley.

    Dass bislang nur das Vorlegen falscher Papiere unter Strafe gestellt ist, liegt ausschließlich daran, dass Urkundenfälschung ganz allgemein in Deutschland strafbar ist. Da fällt es eben schwer, Ausnahmeregeln für "Flüchtinge" zu schaffen.


    Bundesregierung Falsche Angaben im Asylverfahren nicht strafbar

    Bislang ist nur das Vorlegen falscher Papiere unter Strafe gestellt. Wie WELT erfuhr, gibt es innerhalb der Regierung Streit über den Umgang mit diesem Problem. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister spricht von „Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat“.

    Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Wie WELT erfuhr, können Alter oder Identität damit weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen. Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes.


    Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab. Eine Neuregelung tauchte zuletzt auch nicht bei der Änderung des Asylgesetzes auf, die im Dezember in Kraft getreten ist.

    Das Haus von Ministerin Katarina Barley (SPD) wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern. Aus dem Ministerium von Horst Seehofer (CSU) hieß es, die Regel sei „Gegenstand von noch laufenden Gesprächen im Ressortkreis“.


    Deutliche Kritik kommt von Lorenz Caffier, Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer: „Das Fehlverhalten der Asylbewerber hat hier bisher keinerlei Konsequenzen, birgt aber hohe Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat.“ Der Bund müsse daher eine Lösung finden, dass Täuschungen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konsequent bestraft werden könnten. Die Innenminister der Länder würden die Tatenlosigkeit des Bundes „mit Sorge zur Kenntnis nehmen“.


    Caffier sagte weiter: „Die Mitwirkungspflicht von Asylbewerbern im Rahmen des Asylverfahrens insbesondere hinsichtlich der Klärung ihrer tatsächlichen Identität ist für die Sicherheitsbehörden von großer Bedeutung.“ Dazu gehöre „selbstverständlich auch die Möglichkeit, festgestellte Identitätstäuschungen entsprechend sanktionieren zu können“.

    Bereits Ende 2017 hatten sich auf Antrag von Nordrhein-Westfalen die Justizminister von Bund und Ländern mit dem Thema befasst. Man stellte fest, dass „im Asylverfahren auch wiederholte unzutreffende Angaben von Antragsstellerinnen und Antragsstellern zu Alter, Identität oder Staatsangehörigkeit nicht strafbar sind“. Die Innenministerkonferenz wiederum wurde aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu prüfen.


    Die Innenminister von Bund und Ländern mussten Ende des vergangenen Jahres dann aber zur Kenntnis nehmen, dass die Regierung in der Sache nicht entscheidend vorangekommen sei. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es dazu: „Es konnte keine Einigung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erzielt werden.“


    Das Haus von Minister Seehofer hält jedoch an seinem Willen fest, die Strafbarkeitslücke zu schließen: „Aus ordnungspolitischen Gründen besteht ein Interesse daran, Identitätstäuschungen sowie sonstige Falschangaben im Asylverfahren zu unterbinden.“
    Die Hintermänner erwischen?

    Kritiker einer solchen Strafbarkeit führten zwar an, dass die jeweiligen Personen dann weniger bereit seien, bei der Aufklärung von Straftaten anderer Personen zu helfen. „Vereinzelt wird vertreten, dass eine eigene Straflosigkeit sich positiv auf die Bereitschaft auswirken könnte, bei der Aufklärung von Straftaten Dritter mitzuwirken“, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. Aber: Diese Auffassung teile das Innenministerium nicht.





    Weiterhin legt mehr als die Hälfte der Asylbewerber keine Identitätspapiere vor. Nach Angaben der Bundesregierung waren es im ersten Halbjahr 2018 etwa 58 Prozent. Gründe dafür können der Verlust der Papiere sein – oder aber auch der Versuch, sich unter falscher Identität registrieren zu lassen, weil man sich etwa eine bessere Chance auf Asyl ausrechnet.



    Werden keine Ausweisdokumente vorgelegt, orientieren sich die Beamten vor allem an den Angaben des jeweiligen Bewerbers. Das Täuschen über die Identität führt dabei nicht automatisch dazu, dass ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird.


    Das BAMF erfasst bislang statistisch weder, wie viele Personen falsche Angaben im Asylverfahren machen, noch die Gründe für die Ablehnung eines Schutzstatus. Auch die Bundesregierung erklärte, es würden keine Statistiken über das Ausmaß von Falschangaben vorliegen.


    In der Opposition im Bundestag sieht man Handlungsbedarf: „Die zuverlässige Identitätsfeststellung ist von entscheidender Bedeutung für ein rechtsstaatliches Asylverfahren“, sagte Linda Teuteberg, migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. „Auch zur Vermeidung von Sozialmissbrauch sowie aus Sicherheitsgründen muss die Nutzung von Mehrfachidentitäten wirksam unterbunden werden.“

    https://www.welt.de/politik/deutschl...-strafbar.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Bundesregierung: Falsche Angaben im Asylverfahren nicht strafbar

    Was ist eine Bananenrepublik?

    Manfred Haferburg

    In einer Bananenrepublik sind vor dem Gesetz einige gleicher als alle anderen. Bananenrepublik ist die Bezeichnung für Staaten, deren Rechtssystem nicht funktioniert, wirtschaftliche oder politisch-moralische Verhältnisse von Ineffizienz und Instabilität geprägt sind oder in denen staatliche Willkür herrscht. Soweit zur Definition mit Hilfe von Wikipedia.

    Welt-Online informiert: „Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Wie WELT erfuhr, können Alter oder Identität damit weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen. Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes“.

    Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab. Eine Neuregelung tauchte zuletzt auch nicht bei der Änderung des Asylgesetzes auf, die im Dezember in Kraft getreten ist. Das Haus von Ministerin Katarina Barley (SPD) wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern.

    Weiterhin legt mehr als die Hälfte der Asylbewerber keine Identitätspapiere vor.

    Nach Angaben der Bundesregierung waren es im ersten Halbjahr 2018 etwa 58 Prozent. Gründe dafür können der Verlust der Papiere sein – oder aber auch der Versuch, sich unter falscher Identität registrieren zu lassen, weil man sich etwa eine bessere Chance auf Asyl ausrechnet. Werden keine Ausweisdokumente vorgelegt, orientieren sich die Beamten vor allem an den Angaben des jeweiligen Bewerbers. Das Täuschen über die Identität führt dabei nicht automatisch dazu, dass ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird.
    Liebe Regierung, nur mal so zur Erinnerung:

    § 95 Aufenthaltsgesetz:


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


    1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,


    2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält, wenn


    a) er vollziehbar ausreisepflichtig ist,

    b) ihm eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und c) dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,


    3. entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiet einreist,


    4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 46 Abs. 2 Satz 1 oder 2 oder § 47 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 zuwiderhandelt,


    5. entgegen § 49 Abs. 2 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht, sofern die Tat nicht in Absatz 2 Nr. 2 mit Strafe bedroht ist,


    6. entgegen § 49 Abs. 10 eine dort genannte Maßnahme nicht duldet,

    6a. entgegen § 56 wiederholt einer Meldepflicht nicht nachkommt, wiederholt gegen räumliche Beschränkungen des Aufenthalts oder sonstige Auflagen verstößt oder trotz wiederholten Hinweises auf die rechtlichen Folgen einer Weigerung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme nicht nachkommt oder entgegen § 56 Abs. 4 bestimmte Kommunikationsmittel nutzt oder bestimmte Kontaktverbote nicht beachtet,

    7. wiederholt einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1 oder Absatz 1c zuwiderhandelt oder

    8. im Bundesgebiet einer überwiegend aus Ausländern bestehenden Vereinigung oder Gruppe angehört, deren Bestehen, Zielsetzung oder Tätigkeit vor den Behörden geheim gehalten wird, um ihr Verbot abzuwenden.

    (1a) Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich eine in § 404 Abs. 2 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder in § 98 Abs. 3 Nr. 1 bezeichnete Handlung begeht, für den Aufenthalt im Bundesgebiet nach § 4

    Gilt eigentlich der Artikel 20 des Grundgesetzes noch?

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Nun, bin ich kein Jurist. Aber selbst ich merke, das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland funktioniert irgendwie nur noch bedingt. Die Frage stellt sich: Wer kann die deutsche Regierung eigentlich dafür belangen, wenn sie sich nicht mehr an ihr eigenes Recht und Gesetz hält?


    Ich vermute, dass alle Zimmer in den Gefängnissen gerade ausgebucht sind und Abschiebeflüge für 165.000 Euro im Privatjet irgendwie nicht abgebildet werden können, da es Millionären und Politikern vorbehalten ist, im Privatjet zu jetsetten. Soviel Abstand muss schon sein, selbst zu denen, die erst kürzlich zu uns gekommen sind. Der geneigte Leser mag gerne weitere Gründe für die Nichteinhaltung bestehender Gestze durch dIe Regierung als Leserzuschrift anführen.

    Oder ist es viel simpler? Heißt die Abkürzung BRD womöglich neuerdings „Bananen Republik Deutschland“?

    https://www.achgut.com/artikel/was_i...ananenrepublik
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3
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    AW: Bundesregierung: Falsche Angaben im Asylverfahren nicht strafbar

    Unterm Strich lügen 98% der Asylbewerber. Das fängt mit dem Alter an, geht über die Herkunft und endet beim Fluchtgrund.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Bundesregierung: Falsche Angaben im Asylverfahren nicht strafbar

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Unterm Strich lügen 98% der Asylbewerber. Das fängt mit dem Alter an, geht über die Herkunft und endet beim Fluchtgrund.
    Damit sind sie für ein politisches Amt qualifiziert.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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