mit Achgut-Autor Steinhövel hat die Internationale der totalitären Kräfte einen gewichtigen Gegner, der ihnen noch so manche verdiente Schmach zukommen lassen wird.
Im vorangehenden Eilverfahren hat das Landgericht diese Aussage zwar als “Schmähkritik und einen Verstoß gegen § 185 Strafgesetzbuch“ (Beleidigung) erachtet. Aber Facebooks Expertentruppe weiss es besser:

“Der Nutzer, der den Kommentar gepostet hat, versuchte, den Artikel als Gelegenheit zu nutzen, den Kläger aufgrund seiner einseitigen politischen Aussage zu kritisieren, weil er den türkischen Präsidenten als ‘Diktator’ beleidigte und Herrn Ozil beschuldigte, sich mit einem Diktator ablichten zu lassen. Und in der Tat wurde Präsident Erdogan vom türkischen Volk zum Präsidenten der Türkei gewählt, wie der streitgegenständliche Kommentar richtig sagt.”

Ah, ein zulässiger Kritikversuch war das also. Facebook stramm in Sachen Meinungsfreiheit auf Seiten des lupenreinen türkischen Demokraten. Erdogan “Diktator” zu nennen, ist also eine Beleidigung, “Fuck you”, “elender Heuchler” und “Arschkriecher” hingegen nicht. Verfasser des Posts, für den auch Facebook haftet, war übrigens “Blutwurst”-Mehmet, bei dem wir zwischenzeitlich schon mit der einen oder anderen einstweiligen Verfügung vorstellig wurden. Dass Facebook Hamed Abdel-Samad kürzlich wegen Hassrede gesperrthat, weil der Begriffe wie “Feigling” und “Heuchler” verwendete, mag man da schon gar nicht mehr erwähnen. Man erschiesst ja auch keinen angetrunkenen Hamster mit dem Repetiergewehr und brüstet sich damit.

Ach ja, in Sachen Hamed ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.