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Gesundheitsministerium soll über Kassenleistungen entscheiden können
Gesundheitsministerium soll über Kassenleistungen entscheiden können
Jens Spahn will, dass sein Ressort teilweise allein festlegen kann, welche Behandlungen Kassen bezahlen
Etwa das Absaugen bei krankhaften Fettverteilungsstörungen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will sein Ministerium künftig in bestimmten Fällen allein entscheiden lassen, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Krankenkassen bezahlen müssen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf Spahn.Bisher entscheiden die Selbstverwaltung der Ärztinnen, Ärzte, Krankenhäuser und Kassen darüber.Die Zustimmung des Bundesrats soll das Ministerium ebenfalls nicht mehr benötigen.
In dem Antrag heißt es dem Bericht zufolge, das Ministerium solle Methoden in die Versorgung aufnehmen können, für die die Selbstverwaltung keine Regelung getroffen habe, oder für die sie "die Anerkennung eines diagnostischen oder therapeutischen Nutzens bisher abgelehnt hat". Auch wenn es für neue Methoden kaum wissenschaftliche Belege gebe, soll demnach eine Erstattung in Betracht kommen, wenn es keine zumutbare Alternativbehandlung gebe.
Dafür will Spahn einen Ergänzungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz einbringen, über das derzeit der Bundestag berät.CSU warnt vor Kosten in Milliardenhöhe
Als Beispiel für eine Leistung, die Spahn von den Kassen bezahlen lassen will, nannte der Gesundheitsminister in dem Bericht das Absaugen von Körperfett bei Lipödemen. "Bis zu drei Millionen Frauen mit krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden täglich darunter, dass die Krankenkassen ihre Therapie nach einem Gerichtsurteil nicht bezahlen", sagte Spahn der FAZ. "Ihnen wollen wir schnell und unbürokratisch helfen." Die Kassen weigern sich dem Bericht zufolge, die sogenannte "Liposuktion zur Behandlung des Lipödems" zu bezahlen, weil der Nutzen noch nicht hinreichend belegt sei. Lipödeme treten fast ausschließlich bei Frauen auf.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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