Der „Prümer Taliban“ ist wieder aufgetaucht

Trier. Der als „Prümer Taliban“ bekanntgewordene afghanische Asylbewerber Khan A. ist aufgetaucht. Der 23-Jährige wartet in einer Berliner Kirche auf eine neue Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Erkennt das Bamf seinen Asylantrag doch noch an?

Der als „Prümer Taliban“ bekanntgewordene afghanische Asylbewerber Khan A. ist überraschend in Berlin aufgetaucht. Der 23-Jährige sei dort in Kirchenasyl und warte auf eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf),
sagte ein Sprecher der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm auf Anfrage unserer Zeitung. Wie der Name der Kirche lautet und ob es sich um ein katholisches oder protestantisches Gotteshaus handelt, sagte der Sprecher nicht.

Mit der jüngsten Entwicklung ist das schon seit Jahren andauernde juristische Tauziehen um den jungen Mann um eine weitere Facette reicher. Khan A. hatte deutsche und französische Behörden in der Vergangenheit mehrfach getäuscht, etwa indem er sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bezichtigte oder unter falschem Namen Asyl beantragte (der TV berichtete), um einer drohenden Abschiebung zu entgehen.


Erst Mitte September war der junge Afghane von den französischen Behörden nach Deutschland überstellt und hier in Abschiebehaft genommen worden. Er wurde aber später wieder auf freien Fuß gesetzt, weil sein Anwalt erfolgreich die Fortsetzung des zuvor eingestellten Verfahrens beim Trierer Verwaltungsgericht beantragt hatte. Der Termin für die Verhandlung stand bereits fest, als Khans Verteidiger die Klage wieder zurücknahm. Damit hätte der im Juni 2015 über den Iran und die Türkei nach Deutschland geflüchtete Afghane eigentlich abgeschoben werden können. Doch für die zuständigen Behörden war Khan A. mal wieder nicht zu greifen, bis der 23-Jährige jetzt im Berliner Kirchenasyl auftauchte.


Erst vor gut drei Jahren hatte der Bund mit den Kirchen vereinbart, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Danach informieren die Kirchengemeinden die Behörden über jeden neuen Fall von Kirchenasyl. Im Gegenzug prüft das Bamf dann jeden Asylfall noch einmal.


Den Asylantrag von Khan A. hatte das Bamf im Mai 2017 abgelehnt. Zumindest theoretisch könnte die Behörde bei der zweiten Prüfung anders entscheiden. Bleibt sie beim Nein, müsste der 23-Jährige ausreisen beziehungsweise würde abgeschoben. „Das sind genau die Fälle, über die sich die Leute zu Recht ärgern“, kommentierte der rheinland-pfälzische CDU-Innenexperte Matthias Lammert die jüngste Entwicklung.


Nach Zahlen der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche gab es Ende Dezember bundesweit 546 Fälle von Kirchenasyl mit mindestens 880 Personen. Im Lauf des vorletzten Jahres registrierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 2000 Menschen im Kirchenasyl.

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