Warum verschwieg die Polizei zwei Gewalt-Vorfälle in Anklam?

Am Donnerstag steht ein 27-jähriger Afghane vor Gericht. Ihm werden drei Gewalttaten in Anklam und Greifswald zur Last gelegt. Zwei davon hat die Polizei bislang verschwiegen, obwohl der Mann sogar in U-Haft sitzt. Warum?



Innerhalb der vergangenen eineinhalb Jahre soll der 27-jährige Mann, der sich ab Donnerstag vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten muss, drei Gewalttaten in Anklam und Greifswald begangen haben. Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung werden ihm zur Last gelegt.


Seit November 2018 befindet sich der Mann sogar in Untersuchungshaft. Unklar ist bisher, warum es für die ersten beiden Straftaten keine Polizeimeldungen gab und beide Vorfälle damit auch nicht öffentlich wurden. Am 22. Juli 2017 soll der Mann gegen 15.30 Uhr am Anklamer Peeneufer einen Syrer mit seinem Taschenmesser angegriffen und verletzt haben. Wäre das nicht ein Fall gewesen, über den man damals auch die Öffentlichkeit hätte informieren müssen?

Polizei wiegelt ab: Müssen nicht über alles informieren

Anklams Polizeisprecher Axel Falkenberg rechtfertigt das Verhalten der damals zuständigen Beamten: „Der 22. Juli fiel 2017 auf einen Samstag. Nach der Sichtung der Akte fällt auf, dass es sich um einen komplexen Fall gehandelt hat. Zunächst gab es widersprüchliche Aussagen, dann war die Stichverletzung nicht so schlimm wie gedacht,“ erklärt der Pressesprecher.


Tatsächlich hat sich der Syrer nach der ambulanten Behandlung selbst entlassen. „Hinzu kommt, dass es für die Beamten nicht möglich war, einen Dolmetscher zu finden, was öfter ein Problem ist,“ so Falkenberg. Bevor falsche Informationen verbreitet werden, entschied man sich gegen eine Weitergabe der Informationen.

Polizeipräsidium ergeht sich in Allgemeinplätze

Die Pressesprecherin des Polizeipräsidiums in Neubrandenburg, Nicole Buchfink, ergänzt dazu: „Pressemitteilungen werden über und in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Dazu besteht keine Pflicht. Wenn eine Presseinformation vorenthalten wird, kann das zum Beispiel ermittlungstaktische Gründe haben. Manchmal werden aber auch Persönlichkeitsrechte geschützt.“


Fast genau ein Jahr später gab es ein ähnlichen Vorfall mit dem Tatverdächtigen: Diesmal soll der Afghane in Greifswald am 14. Juli 2018 einen Mann aus Sierra Leone bei einem Streit verletzt haben. In der Asylunterkunft in Greifswald eskalierte der Streit zwischen dem Beschuldigten und seinem 24 Jahre alten Widersacher. Beide zeigten sich am Ende wechselseitig wegen schwerer Körperverletzung an. Dazu heißt es aus Ermittlungskreisen: „Nicht jeder Streit, der einen privaten oder persönlichen Hintergrund hat, wird von der Polizei veröffentlicht, auch wenn die Beamten ermitteln.“

Nach drittem Vorfall im November in U-Haft

Die nun jüngste Tat soll sich Anfang Oktober am Greifswalder Museumshafen ereignet haben: Dabei soll der Afghane unter Drogen- und Alkoholeinfluss einen 19-jährigen Syrer mit einem Taschenmesser und einer kaputten Bierflasche angegriffen haben. Grund soll ein Streit um eine Flasche Likör gewesen sein. Immerhin: Über diesen Vorfall hatte die Polizei die Öffentlichkeit auch gleich informiert.

Offen ist, warum der Mann trotz seines Strafregisters erst jetzt vor dem Richter steht. Das muss die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg beantworten. Dort war am Mittwoch auf Nachfrage des Nordkurier aber niemand zu erreichen.

https://www.nordkurier.de/anklam/war...034223601.html